Trotz Klimaschutzpaket Luftverkehrsabgabe steigt, doch das eigentliche Problem bleibt

Die Luftverkehrssteuer für innereuropäische Ziele soll zwar teurer werden, von der Mehrwertsteuer bleiben sie trotzdem befreit. Quelle: dpa

Die Koalition erhöht die Luftverkehrsabgabe um ein paar Euro. Doch an der Mehrwertsteuerfreiheit bei innereuropäischen Flügen will die Bundesregierung nicht rütteln.

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Ein großes Klimaschutzpaket hat die Bundesregierung geschnürt und dem Deutschen Bundestag für diesen Freitag zur Abstimmung vorgelegt. Dazu gehört auch: Fliegen soll teurer werden. Konkret soll die Luftverkehrssteuer für innereuropäische Ziele um 5,53 auf 13,03 Euro steigen, und zwar zum 1. April 2020. Das klingt erst einmal nach (ein wenig) Tatkraft. Gleichwohl werden grenzüberschreitende Flüge in der EU weiterhin vom Staat privilegiert. Sie bleiben nämlich von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Vergünstigung ist in der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie festgeschrieben.

Und daran will die Bundesregierung offensichtlich nichts ändern. Zumindest gab das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des grünen Abgeordneten Stefan Schmidt zu verstehen, dass es an der entsprechenden EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht rütteln wolle. Denn, so schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium Sarah Ryglewski (SPD) in ihrer Antwort, formell sei die EU-Kommission für eine Novellierung zuständig.

„Fadenscheinig“ sei das, kritisiert Schmidt und unterstellt, die Bundesregierung habe „kein Interesse an einer Besteuerung und handle damit gegen den Klimaschutz.“ Schließlich könnte die Bundesregierung ja einen Anstoß für eine Mehrwertsteuer bei Flugreisen geben. Und tatsächlich wirken die zusätzlichen fünf Euro dreiundfünfzig Luftverkehrssteuer ab nächstem Jahr mickrig im Vergleich zu der nicht erhobenen Mehrwertsteuer. Bei einem Ticketpreis von fiktiv 200 Euro würden nämlich, nimmt man den deutschen Satz von 19 Prozent, 38 Euro Mehrwertsteuer anfallen, also ein Mehrfaches.

Damit nicht genug an Privilegien für die Luftfahrt. Der Flugverkehr profitiert auch noch durch die Steuerfreiheit beim Kerosin. Kurioserweise räumt die EU-Energiesteuerrichtlinie hier eine Besteuerung ein, allerdings stellt Deutschland in seinem Energiesteuergesetz Kerosin steuerfrei – wie fast alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch.

Ökologisch wie auch aus Gründen des Wettbewerbs ist das nicht einfach zu verstehen. Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss für Bündnis 90/Die Grünen,  hat da kein Verständnis: „Es kann doch nicht sein, dass für Kerosin kein einziger Cent Steuer und für internationale Flüge auch keine Mehrwertsteuer anfällt, während Bahnfahrten durch Stromsteuer, EEG-Umlage, Energiesteuer, Mehrwertsteuer, Trassenpreise und weiteren Abgaben massiv belastet werden.“ Im übrigen sei ein Flug von Berlin nach München für 25 Euro eine Katastrophe für das Klima und müsse der Vergangenheit angehören.

Die Bundesregierung hat also in Sachen Klimaschutz noch Potenzial – um nicht zu sagen: Luft nach oben. Ein Vorstoß zu einer Mehrwertsteuerpflicht bei Flugtickets muss auch nicht von Erfolg gekrönt werden. Schließlich herrscht beim EU-Steuerrecht das Einstimmigkeitsprinzip. Und es kann durchaus sein, dass insbesondere südeuropäische Länder dagegen sind, um ihre Tourismuswirtschaft nicht durch steigende Flugpreise zu schädigen. Aber das Thema wäre durchaus für die künftige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wert, auf die Agenda genommen zu werden. Hilfe aus Berlin muss da nicht schlecht sein.

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