Tschöpe Schipp Clemenz Dr. Ulrich Tschöpe

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Dr. Ulrich Tschöpe Quelle: Presse

Der Anwalt war einer der ersten Fachanwälte für Arbeitsrecht in Deutschland. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Beratung von Unternehmen, die Projektführung bei Restrukturierungen und Unternehmensübertragungen sowie die dienstrechtliche Beratung von Vorständen und Geschäftsführern.

Als Kind schlesischer Eltern 1953 im lippischen Kreis Lemgo geboren, absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaften und Referendariat in Bielefeld. Seit Anfang 1980 ist Tschöpe als Rechtsanwalt in Gütersloh tätig. 1984 wurde er zum Dr. jur. promoviert mit dem Dissertationsthema: „Die Rechtsfolgen des arbeitnehmerseitigen Widerspruchsrechts beim Betriebsinhaberwechsel“. Er ist Herausgeber und Autor des Anwalts-Handbuch Arbeitsrecht (aktuell 7. Auflage) und verfasst  regelmäßig Literaturbeiträge, zum Beispiel in der NJW. Der Anwalt ist Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer und langjähriger Dozent an der Deutschen Anwalt Akademie.

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