Tuifly-Flüge fallen aus Die kranke Airline

Dutzende Flüge fallen aus wegen Krankmeldungen von Tuifly-Mitarbeitern – und das zum Auftakt der Herbstferien. Was mögliche Entschädigungen angeht, ist die Rechtslage unklar. Manche Kunden aber bekommen ihr Geld zurück.

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Fast alle der für Freitag geplanten Tuifly-Flüge wurden gestrichen. Quelle: dpa

Düsseldorf Heike Bruckschmidt* war voller Vorfreude: Schließlich zeigt das Thermometer für Kreta noch weit über 25 Grad an. Am Freitagnachmittag wollte Bruckschmidt pünktlich zum Ferienbeginn in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Sohn von Köln/Bonn nach Griechenland fliegen – doch wie mehr als 9000 weitere Tuifly-Kunden blieb sie unfreiwillig am Boden. Nachdem sich zahlreiche Crew-Mitglieder krankgemeldet hatten, strich Tuifly fast alle der für Freitag geplanten Flüge.

Für die Kunden ist die Situation in doppelter Hinsicht ein Ärgernis: Zum einen sind sie statt mit einem lange geplanten und bereits bezahlten Urlaub mit Stress und Unannehmlichkeiten ausgesetzt, zum anderen wissen sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ob sie im Umkehrschluss überhaupt mit einer Entschädigung rechnen können. Denn die Rechtslage bei massenhaften Krankmeldungen wie im Falle von Tuifly ist nicht abschließend geklärt.

Ein erheblicher Teil des Kabinenpersonals hatte sich im Laufe der Woche krankgemeldet. Viele Mitarbeiter sorgen sich wegen dem geplanten Zusammenschluss von Tuifly mit Air Berlin um ihre Zukunft. Sie fürchten, künftig unter schlechteren Konditionen arbeiten zu müssen. Tuifly hingegen betonte, man habe Mitarbeitern bereits Zugeständnisse gemacht.

Die internen Streitigkeiten dürften die urlaubsreifen Passagiere eher kalt lassen. Im Allgemeinen ist es so: Hebt die Maschine erst deutlich verspätet ab oder wird der Flug gar annulliert, kann der Passagier auf die Reise verzichten und sich den Preis erstatten lassen – oder aber er äußert den Wunsch, alsbald auf einem anderen Wege an seinen Zielort zu gelangen. Dabei ist es möglich, dass der Kunde auch von einem anderen Flughafen startet. Geht der Flug erst am nächsten Tag, muss der Reiseanbieter neben den Verpflegungs-, Transport- und Kommunikationskosten auch für die Übernachtung im Hotel aufkommen.

Grundsätzlich haben Kunden laut EU-Verordnung ab einer Verspätung von drei Stunden oder einer Annullierung des Fluges auch einen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung. Die beträgt je nach Länge der Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro – greift aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher Umstand“ die Verspätung bzw. den Ausfall verursacht. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, Witterungsbedingungen und neuerdings auch Streiks.

Technische Defekte am Flugzeug fallen nicht darunter – hier würde der Anspruch greifen. Laut der Verbraucherzentrale Bremen muss die betroffene Fluggesellschaft in jedem Fall alle Möglichkeiten ausreizen, um Verspätungen oder Ausfällen entgegenzuwirken und diese Vorkehrungen auch belegen.

Im Falle von Tuifly ist die Situation bisweilen komplizierter: Es ist ungewiss, ob ihnen die Ausgleichszahlung zusteht. Grundsätzlich zählen Krankmeldungen einzelner Crew-Mitglieder nicht als außergewöhnlicher Umstand – die Airlines müssten auf solche Konstellationen vorbereitet sein, heißt es. Die Rechtslage sei allerdings „höchstrichterlich nicht entschieden“, wenn wie bei Tuifly ganze Besatzungen ausfallen und so einen Start unmöglich machen, schreibt etwa die Bremer Verbraucherzentrale.


Viele Anfragen bei Flightright

Entsprechend unterscheiden sich auch die Meinungen im Grundtenor. Eine Sprecherin von Tuifly erklärte, die Airline wolle die Passagiere nicht entschädigen. „Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen sind ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt.“ Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und tourismuspolitische Sprecher Markus Tressel hingegen erklärte, die Airlines hätten die Ausfälle mit ihrer fehlerhaften Kommunikationspolitik „selbstverschuldet“. Es handele sich um ein „hausgemachtes Problem“ – und eben nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. „Ich kann den Betroffenen nur raten, ihr Recht geltend zu machen“, bekräftigte Tressel.

Damit haben viele Passagiere längst begonnen. Beim Flugrechteportal Flightright prüften bis Freitagvormittag bereits etwa 2000 Kunden auf verschiedenen Wegen ihre Ansprüche – und minütlich seien es mehr, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. „Wir haben hier alle Hände voll zu tun.“ Tuifly-Aufsichtsratschef Henrik Hormann sagte hingegen der „Bild“-Zeitung: „Entschädigungen sind für die meisten Kunden nicht die Priorität, sie wollen ja schließlich Ferien machen.“

Druck gibt es auch aus der Politik: Die Situation sei „inakzeptabel“, sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt der „Bild“-Zeitung. „Interne Konflikte müssen am Verhandlungstisch ausgetragen werden und nicht auf den Rücken der Passagiere.“ Auch der CSU-Abgeordnete Peter Ramsauer kritisierte: „Das ist verantwortungslos gegenüber den Kunden.“ Sollten die Streiks auch in den kommenden Tagen anhalten, rechnet Flightright mit dem Eingang vieler weiterer Anfragen. Kunden können sich auch selbst direkt an Tuifly wenden oder Verbraucherzentralen kontaktieren.

Bei Pauschalreisen sind Reiseveranstalter und Passagier deutlich flexibler. Grundsätzlich müsse der Veranstalter für Ersatzflüge sorgen, so die Verbraucherzentrale Bremen. Sollte der Kunde erst später verreisen, dürfte der Reisepreis entsprechend nach unten korrigiert werden. Auch eine vollständige Kündigung und Rückerstattung der Kosten ist im Einzelfall möglich.

So auch bei Heike Bruckschmidt* und ihrem Sohn: Reiseveranstalter Tui trat kurzfristig vom Pauschalreise-Vertrag zurück und sicherte die volle Rückerstattung zu. Auch hier ist unklar, ob zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz besteht. Bruckschmidt suchte anschließend im Netz nach alternativen Last-Minute-Angeboten – die gab es allerdings nur zu einem wesentlich höheren Preis. L’Tur etwa hatte eine vermeintlich reizvolle Reise im Angebot. Mit Flugzeugen von Tuifly.

*Name geändert

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