Überweisung mit falschem Namen Wenn Donald Duck erfolgreich Geld überweist

Eine Stichprobe der Fernsehsendung Wiso zeigt: Handausgefüllte Überweisungsträger werden von Banken unzureichend geprüft. Selbst mit erfundener Unterschrift kann Geld transferiert werden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Überweisung von „Donald Duck“ Quelle: Screenshot ZDF

Es ist nicht allzu lange her, da sorgten deutsche Banken für Aufsehen, weil sie wegen Jux-Verwendungszwecken teils langjährigen Kunden das Girokonto kündigten. „Waffenfähiges Plutonium“ hatte einer in eine Online-Überweisung an einen Kumpel getippt ¬ und wenige Tage später war das Gehaltskonto von der Comdirect ohne Angabe von Gründen gekündigt worden. Die Bank handelte vermutlich aus Furcht, einem Geldwäscher oder Terroristen Transaktionen zu ermöglichen. Das kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Ein Test der ZDF-Fernsehsendung Wiso zeigt jetzt, dass die Banken bei Papierüberweisungen aber wohl große Milde walten lassen. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins füllte Überweisungsträger handschriftlich aus – und überwies erfolgreich Geld von Testkonten, deren internationale Bankverbindung (IBAN) den Journalisten bekannt war, auf eigene Konten. Das Besondere: Die Überweisungsträger waren mit „Mainzelmännchen“ unterschrieben. Die 98 Euro je Transaktion gingen trotzdem beim gewünschten Empfänger ein.

Ungeprüft ausgeführt worden seien die Überweisungen bei Commerzbank, Deutscher Apotheker- und Ärztebank, Deutscher Bank, Postbank, Sparda-Bank Südwest, Sparkasse Mainz und Volksbank Mainz. Einzig bei der ebenfalls getesteten Targobank habe es nicht geklappt, da das Institut eigentlich nur noch digitale Überweisungen akzeptiert. Der Überweisungsträger im Briefkasten sei da leicht aufgefallen.

Auch mit Verwendungszwecken wie „Vorsicht: Falsche Unterschrift“ oder „Kontrolliert das jemand“ gelangen den Wiso-Testern Überweisungen, die teilweise mit „Sebastian Vettel“, „Donald Duck“ oder „XXX“ unterschrieben waren.

Die betroffenen Institute antworteten ausweichend. „Die Überprüfung auffälliger Überweisungsträger erfolgt auch anhand von eingescannten Kundenunterschriften“, schrieb die Volksbank Mainz, der die Stichproben allerdings nicht negativ aufgefallen waren. Die Deutsche Bank teilte mit: „Bei der Deutschen Bank werden täglich Zehntausende Überweisungen einwandfrei bearbeitet.“

Fazit der Wiso-Redaktion: Geprüft werden bei handschriftlichen Überweisungen wohl ausschließlich die Kontonummer (Iban) von Sender und Empfänger sowie der Betrag, nicht aber Datum, Unterschrift oder Betreff.

Wer Opfer einer falschen Abbuchung werde, habe grundsätzlich Recht auf die Erstattung des Betrags. Doch eventuell versuche die Bank einem Betroffenen zu unterstellen, doch selbst nachlässig gewesen zu sein. Dann helfe mitunter nur eine Klage, so Bankrecht-Anwalt Peter Mattil in dem ZDF-Beitrag.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%