Umstrittener Insolvenzrichter wieder im Amt Der Fall Frank Frind wirbelt die Insolvenz-Szene auf

Frank Frind: Jubel und Alarmstimmung wegen Insolvenzrichter Quelle: imago images

Nach seiner Entmachtung Ende 2017 darf sich der umstrittene Richter Frank Frind am Amtsgericht Hamburg wieder um Insolvenzfälle kümmern. Je nach Perspektive sorgt das für Jubel- oder Alarmstimmung in Hamburg.

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Keine Frage, der Fall hat das Zeug zur fernsehtauglichen Gerichtssoap. Die Kulisse: das Hamburger Amtsgericht. In den Hauptrollen: ein Richter mit Hang zur Kontroverse, ein Gerichtspräsidium, das sich in den Fallstricken des Disziplinarrechts verheddert und eine Reihe rebellischer Insolvenzverwalter. Nun kommt – wenn man so will – noch ein Touch Glamour hinzu. In Person eines bekannten Hamburger Modedesigners.

Was zunächst nach leichter Kost klingt, ist in Wahrheit eine reichlich diffizile Angelegenheit, bei der es um Wesentliches geht, mithin sogar um Kernfragen der Juristerei: Wo endet der Ermessensspielraum eines Richters? Wie weit reicht die richterliche Unabhängigkeit und was kann beziehungsweise darf der Präsident eines Amtsgerichts tun, um seinen Insolvenz- und Gerichtsstandort zu schützen?

Kurzum: Es geht um den Fall des in der Insolvenz-Szene gleichermaßen bekannten wie umstrittenen Hamburger Richters Frank Frind. Als Vorstandsmitglied des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte und Autor zahlreicher Fachaufsätze reicht sein Einfluss weit über die Grenzen der Hansestadt hinaus. Ende vergangenen Jahres sorgte denn auch ein Bericht der WirtschaftsWoche zu Frinds bevorstehender Entmachtung für Wirbel.

Nun folgt die Rolle rückwärts: Per E-Mail wurde Hamburgs Insolvenzverwaltern vergangene Woche mitgeteilt, dass Frind ab Anfang September wieder in das Insolvenzgericht zurückgeht. Zwar sollen dem Vernehmen nach künftig nur überschaubare 20 Prozent seines richterlichen Pensums auf Insolvenzsachen entfallen – zuvor waren es 70 Prozent –, dennoch sorgt die Personalie in der Branche je nach Perspektive für Jubel- oder Alarmstimmung. „Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg haben wir eine Lösung mit dem Präsidium des Amtsgerichts gefunden“, erklärt Frind gegenüber der WirtschaftsWoche. „Ich hoffe, dass es nun wieder um Sachfragen geht und nicht um Personen.“

Mehrere Verwalter zeigten sich indes bestürzt über die Kehrtwende. Auch die Spitze des Amtsgerichts sei über Frinds Rückkehr wenig erbaut, heißt es in Justizkreisen. Schließlich hatte das Präsidium Ende vergangenen Jahres eigens die interne Geschäftsverteilung für 2018 geändert, um den Richter aus der Insolvenzabteilung zu verbannen.

Auslöser war damals die Bitte eines Insolvenzverwalters an das Präsidium, „geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Rechtsstaatlichkeit in den Abteilungen des Insolvenzgerichts“ zu ergreifen. Sein Vorwurf: Frind habe versucht, ihn unter Androhung schwerster Konsequenzen zur Rücknahme eines Insolvenzplans zu nötigen, geht aus Gerichtsunterlagen hervor. Frind trat dem Vorwurf zwar entschieden entgegen und betonte, er habe dem Verwalter weder mit einem „Delisting“ noch mit weiteren Sanktionen gedroht. Doch auch drei weitere Insolvenzrechtler schilderten dem Präsidium ähnlich gelagerte Konflikte in der Vergangenheit. Auch diesen Darstellungen widersprach Frind und kritisierte, keine Möglichkeit für eine angemessene Verteidigung erhalten zu haben, konnte das Präsidium aber nicht überzeugen. Im Protokoll einer Sitzung legten sie Frind ausdrücklich den „vergeblichen Versuch einer Beeinflussung und die anschließende ‚Abstrafung‘“ eines Insolvenzverwalters durch die Entlassung aus zwei laufenden Verfahren sowie „kaltes Delisting“ zur Last. Das Präsidium erkannte darin ein „Defizit eines verantwortungsvollen Umgangs mit richterlicher Macht“ und entschied, Frind durch Zuweisung eines anderen Rechtsgebiets kalt zu stellen.

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Statt um Großpleiten sollte er sich fortan ausschließlich klassischen Zivilverfahren widmen. „Dass ich mich nach 21 Jahren im Amt nicht mehr mit Insolvenzsachen befassen soll, ist die ‚Höchststrafe‘ für mich“, sagte Frind damals der WirtschaftsWoche und kündigte an, seine rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Das tat er auch, zog bis vor das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) – und konnte dort jüngst einen Etappensieg erzielen.

Frind droht weiter strafrechtliches Ungemach

Denn das OVG Hamburg bewertete den Fall Ende Juni als einen unzulässigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Ob die erhobenen Vorwürfe des Machtmissbrauchs zutreffen oder nicht, war dabei kein Thema. Vielmehr ging es um die letztlich formale Frage, inwiefern das Präsidium bei angeblichen Dienstvergehen überhaupt tätig werden darf und ob die Geschäftsverteilung für deren disziplinarische Ahndung genutzt werden kann.

Entsprechend fiel die Entscheidung aus: Die Änderung der Geschäftsverteilung sei in Frinds Fall eine „verdeckte Disziplinarmaßnahme“ gewesen, geht aus den veröffentlichten Leitsätzen des OVG Hamburg hervor. „Das Präsidium darf im Vorgriff auf das mögliche Ergebnis disziplinarischer Ermittlungen eine Verletzung der Dienstpflichten nicht als solche feststellen und eine bestimmte Entscheidung – wie die Besetzung der Spruchkörper – allein unter Rückgriff auf eine solche Feststellung treffen“, heißt es darin.

Die Folge: Das Präsidium des Amtsgerichts musste jetzt zurückrudern und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts umsetzen. Frind darf sich also – wenn zunächst auch in bescheidenem Umfang – wieder mit Insolvenzsachen befassen.

Dass damit Ruhe in den Hamburger Insolvenzbetrieb einkehrt, scheint gleichwohl fraglich. Ein disziplinarisches Verfahren läuft weiter - Ausgang offen. Zudem droht Frind strafrechtliches Ungemach. Kurz vor der jüngsten Entscheidung des Präsidiums hat der Hamburger Rechtsanwalt Christian Abel Strafanzeige gegen Frind wegen versuchter Nötigung und vollendeter Rechtsbeugung erstattet. Abel ist bei der Kanzlei Norton Rose Fulbright verantwortlich für den Bereich Insolvenzrecht in Hamburg. „In verschiedenen Insolvenzverfahren, in denen ich Schuldner beraten habe, hat Herr Frind aus meiner Sicht die zulässigen Grenzen überschritten“, sagte Abel der WirtschaftsWoche. Konkret sei dies etwa im Insolvenzverfahren um das Modelabel „Herr von Eden“ der Fall gewesen, „wo Herr Frind einen Insolvenzplan lange Zeit und aus unserer Sicht völlig grundlos torpediert und verzögert hat“, sagt Abel.

Frind kennt den konkreten Inhalt der Anzeige nach eigenen Angaben nicht. „Ich sehe darin in Anbetracht der zeitlichen Platzierung den Versuch, die Entscheidung des Präsidiums aufzuhalten“, sagt er. Tatsächlich wurde das Präsidium über die Strafanzeige informiert, sah aber keine Veranlassung, Frinds Rückkehr aufzuschieben.
Abels Vorwürfen widerspricht Frind: „Beim Verfahren um das Modelabel ‚Herr von Eden‘ wurden meine Entscheidungen zu den Insolvenzplänen von höheren Instanzen alle rechtskräftig bestätigt“. Befangenheitsanträge von Herrn Abel seien zurecht abgelehnt worden. „Dass das Verfahren ausgerechnet jetzt wieder thematisiert wird, werte ich als Retourkutsche“, so Frind.

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Abel verweist dagegen auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg von Ende 2015, aus dem hervorgeht, dass einzelne Insolvenzplan-Entscheidungen eben nicht bestätigt, sondern kassiert wurden. Der Anwalt ist überzeugt: „Herr Frind sollte meiner Meinung als Richter nicht länger für Insolvenzsachen zuständig sein dürfen, weil er seine Macht zum Nachteil von Schuldnern und Gläubigern missbraucht.“ Frind entgegnet: „Zu meinen Aufgaben als Richter gehört es zu prüfen, inwiefern eine Entscheidung den Gläubigern nutzt oder schadet. Auch die Prüfung von Insolvenzplänen dient gesetzlich dem Schutz der Gläubiger und die Ablehnung kann damit geboten sein.“

Die Hamburger Polizeidienststelle für interne Ermittlungen wird den Sachverhalt jetzt prüfen. Die nächste Folge der Gerichtssoap dürfte wohl nicht lange auf sich warten lassen.

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