Umstrittener Insolvenzrichter wieder im Amt Der Fall Frank Frind wirbelt die Insolvenz-Szene auf

Frank Frind: Jubel und Alarmstimmung wegen Insolvenzrichter Quelle: imago images

Nach seiner Entmachtung Ende 2017 darf sich der umstrittene Richter Frank Frind am Amtsgericht Hamburg wieder um Insolvenzfälle kümmern. Je nach Perspektive sorgt das für Jubel- oder Alarmstimmung in Hamburg.

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Keine Frage, der Fall hat das Zeug zur fernsehtauglichen Gerichtssoap. Die Kulisse: das Hamburger Amtsgericht. In den Hauptrollen: ein Richter mit Hang zur Kontroverse, ein Gerichtspräsidium, das sich in den Fallstricken des Disziplinarrechts verheddert und eine Reihe rebellischer Insolvenzverwalter. Nun kommt – wenn man so will – noch ein Touch Glamour hinzu. In Person eines bekannten Hamburger Modedesigners.

Was zunächst nach leichter Kost klingt, ist in Wahrheit eine reichlich diffizile Angelegenheit, bei der es um Wesentliches geht, mithin sogar um Kernfragen der Juristerei: Wo endet der Ermessensspielraum eines Richters? Wie weit reicht die richterliche Unabhängigkeit und was kann beziehungsweise darf der Präsident eines Amtsgerichts tun, um seinen Insolvenz- und Gerichtsstandort zu schützen?

Kurzum: Es geht um den Fall des in der Insolvenz-Szene gleichermaßen bekannten wie umstrittenen Hamburger Richters Frank Frind. Als Vorstandsmitglied des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte und Autor zahlreicher Fachaufsätze reicht sein Einfluss weit über die Grenzen der Hansestadt hinaus. Ende vergangenen Jahres sorgte denn auch ein Bericht der WirtschaftsWoche zu Frinds bevorstehender Entmachtung für Wirbel.

Nun folgt die Rolle rückwärts: Per E-Mail wurde Hamburgs Insolvenzverwaltern vergangene Woche mitgeteilt, dass Frind ab Anfang September wieder in das Insolvenzgericht zurückgeht. Zwar sollen dem Vernehmen nach künftig nur überschaubare 20 Prozent seines richterlichen Pensums auf Insolvenzsachen entfallen – zuvor waren es 70 Prozent –, dennoch sorgt die Personalie in der Branche je nach Perspektive für Jubel- oder Alarmstimmung. „Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg haben wir eine Lösung mit dem Präsidium des Amtsgerichts gefunden“, erklärt Frind gegenüber der WirtschaftsWoche. „Ich hoffe, dass es nun wieder um Sachfragen geht und nicht um Personen.“

Mehrere Verwalter zeigten sich indes bestürzt über die Kehrtwende. Auch die Spitze des Amtsgerichts sei über Frinds Rückkehr wenig erbaut, heißt es in Justizkreisen. Schließlich hatte das Präsidium Ende vergangenen Jahres eigens die interne Geschäftsverteilung für 2018 geändert, um den Richter aus der Insolvenzabteilung zu verbannen.

Auslöser war damals die Bitte eines Insolvenzverwalters an das Präsidium, „geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Rechtsstaatlichkeit in den Abteilungen des Insolvenzgerichts“ zu ergreifen. Sein Vorwurf: Frind habe versucht, ihn unter Androhung schwerster Konsequenzen zur Rücknahme eines Insolvenzplans zu nötigen, geht aus Gerichtsunterlagen hervor. Frind trat dem Vorwurf zwar entschieden entgegen und betonte, er habe dem Verwalter weder mit einem „Delisting“ noch mit weiteren Sanktionen gedroht. Doch auch drei weitere Insolvenzrechtler schilderten dem Präsidium ähnlich gelagerte Konflikte in der Vergangenheit. Auch diesen Darstellungen widersprach Frind und kritisierte, keine Möglichkeit für eine angemessene Verteidigung erhalten zu haben, konnte das Präsidium aber nicht überzeugen. Im Protokoll einer Sitzung legten sie Frind ausdrücklich den „vergeblichen Versuch einer Beeinflussung und die anschließende ‚Abstrafung‘“ eines Insolvenzverwalters durch die Entlassung aus zwei laufenden Verfahren sowie „kaltes Delisting“ zur Last. Das Präsidium erkannte darin ein „Defizit eines verantwortungsvollen Umgangs mit richterlicher Macht“ und entschied, Frind durch Zuweisung eines anderen Rechtsgebiets kalt zu stellen.

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Statt um Großpleiten sollte er sich fortan ausschließlich klassischen Zivilverfahren widmen. „Dass ich mich nach 21 Jahren im Amt nicht mehr mit Insolvenzsachen befassen soll, ist die ‚Höchststrafe‘ für mich“, sagte Frind damals der WirtschaftsWoche und kündigte an, seine rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Das tat er auch, zog bis vor das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG) – und konnte dort jüngst einen Etappensieg erzielen.

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