Umstrittener Insolvenzrichter wieder im Amt Der Fall Frank Frind wirbelt die Insolvenz-Szene auf

Seite 2/2

Frind droht weiter strafrechtliches Ungemach

Denn das OVG Hamburg bewertete den Fall Ende Juni als einen unzulässigen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Ob die erhobenen Vorwürfe des Machtmissbrauchs zutreffen oder nicht, war dabei kein Thema. Vielmehr ging es um die letztlich formale Frage, inwiefern das Präsidium bei angeblichen Dienstvergehen überhaupt tätig werden darf und ob die Geschäftsverteilung für deren disziplinarische Ahndung genutzt werden kann.

Entsprechend fiel die Entscheidung aus: Die Änderung der Geschäftsverteilung sei in Frinds Fall eine „verdeckte Disziplinarmaßnahme“ gewesen, geht aus den veröffentlichten Leitsätzen des OVG Hamburg hervor. „Das Präsidium darf im Vorgriff auf das mögliche Ergebnis disziplinarischer Ermittlungen eine Verletzung der Dienstpflichten nicht als solche feststellen und eine bestimmte Entscheidung – wie die Besetzung der Spruchkörper – allein unter Rückgriff auf eine solche Feststellung treffen“, heißt es darin.

Die Folge: Das Präsidium des Amtsgerichts musste jetzt zurückrudern und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts umsetzen. Frind darf sich also – wenn zunächst auch in bescheidenem Umfang – wieder mit Insolvenzsachen befassen.

Dass damit Ruhe in den Hamburger Insolvenzbetrieb einkehrt, scheint gleichwohl fraglich. Ein disziplinarisches Verfahren läuft weiter - Ausgang offen. Zudem droht Frind strafrechtliches Ungemach. Kurz vor der jüngsten Entscheidung des Präsidiums hat der Hamburger Rechtsanwalt Christian Abel Strafanzeige gegen Frind wegen versuchter Nötigung und vollendeter Rechtsbeugung erstattet. Abel ist bei der Kanzlei Norton Rose Fulbright verantwortlich für den Bereich Insolvenzrecht in Hamburg. „In verschiedenen Insolvenzverfahren, in denen ich Schuldner beraten habe, hat Herr Frind aus meiner Sicht die zulässigen Grenzen überschritten“, sagte Abel der WirtschaftsWoche. Konkret sei dies etwa im Insolvenzverfahren um das Modelabel „Herr von Eden“ der Fall gewesen, „wo Herr Frind einen Insolvenzplan lange Zeit und aus unserer Sicht völlig grundlos torpediert und verzögert hat“, sagt Abel.

Frind kennt den konkreten Inhalt der Anzeige nach eigenen Angaben nicht. „Ich sehe darin in Anbetracht der zeitlichen Platzierung den Versuch, die Entscheidung des Präsidiums aufzuhalten“, sagt er. Tatsächlich wurde das Präsidium über die Strafanzeige informiert, sah aber keine Veranlassung, Frinds Rückkehr aufzuschieben.
Abels Vorwürfen widerspricht Frind: „Beim Verfahren um das Modelabel ‚Herr von Eden‘ wurden meine Entscheidungen zu den Insolvenzplänen von höheren Instanzen alle rechtskräftig bestätigt“. Befangenheitsanträge von Herrn Abel seien zurecht abgelehnt worden. „Dass das Verfahren ausgerechnet jetzt wieder thematisiert wird, werte ich als Retourkutsche“, so Frind.

Insolvenzverfahren in Deutschland im Zehnjahresvergleich

Abel verweist dagegen auf einen Beschluss des Landgerichts Hamburg von Ende 2015, aus dem hervorgeht, dass einzelne Insolvenzplan-Entscheidungen eben nicht bestätigt, sondern kassiert wurden. Der Anwalt ist überzeugt: „Herr Frind sollte meiner Meinung als Richter nicht länger für Insolvenzsachen zuständig sein dürfen, weil er seine Macht zum Nachteil von Schuldnern und Gläubigern missbraucht.“ Frind entgegnet: „Zu meinen Aufgaben als Richter gehört es zu prüfen, inwiefern eine Entscheidung den Gläubigern nutzt oder schadet. Auch die Prüfung von Insolvenzplänen dient gesetzlich dem Schutz der Gläubiger und die Ablehnung kann damit geboten sein.“

Die Hamburger Polizeidienststelle für interne Ermittlungen wird den Sachverhalt jetzt prüfen. Die nächste Folge der Gerichtssoap dürfte wohl nicht lange auf sich warten lassen.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%