Unbefristete Jobs nicht immer sicherer Wann ein Unternehmen Ihnen kündigen kann

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Stinkstiefel nervt alle

Sie gibt es fast in jedem Betrieb: Kollegen die chronisch mies gelaunt sind, cholerisch ausrasten und einfach nicht kooperieren. „Manche Leute können ja gar nicht anders, sind ständig muffig“, weiß Jobst-Hubertus Bauer. Doch von einer gelegentlichen schlechten Tageslaune abgesehen muss sich das kein Arbeitgeber gefallen lassen. 

Betriebsklima. Kein Mitarbeiter darf das Betriebsklima absichtlich stören und damit den wirtschaftlichen Erfolg seines Arbeitgebers gefährden. Wer sich nicht daran hält, riskiert seinen Job.
Abmahnen, kündigen. Stört ein Mitarbeiter das Betriebsklima, darf ihn der Chef abmahnen und im Wiederholungsfall verhaltensbedingt entlassen. "Da es sich hier oft um kleine Verstöße handelt, drei Mal vorher abmahnen" empfiehlt Bauer.
Beweise. Für einen späteren Prozess vor dem Arbeitsgericht, sind gerade bei Stinkstiefeln möglichst detaillierte Beweise besonders wichtig. "Notieren Sie jeden Punkt exakt mit Datum, Uhrzeit und Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen", rät Bauer. Das ergebe ein Psychogramm des Mitarbeiters – eine gute Vorlage fürs Gericht.
Gegenargument Mobbing. Häufig kontern die Quertreiber jedoch damit, dass sie der Chef oder Kollegen mobben und sie sich vor allem deshalb so quertreiberisch verhalten. Doch wenn Kollegen oder Chef tatsächlich nicht mobben, sondern lediglich auf das Verhalten des Mitarbeiters abweisend reagieren, steht das weder Abmahnungen noch der Kündigung im Wege. Jobst-Hubertus Bauer; „Mobbing gibt es, das will ich gar nicht bestreiten. Doch in vielen Fällen stellt sich heraus, dass es sich schlichtweg um unverträgliche, komplizierte Arbeitnehmer handelt.“ Und von denen kann sich der Betrieb trennen.


Druckkündigung. Wollen die Kollegen partout nicht mehr mit dem Stinkstiefel-Mitarbeiter zusammenarbeiten und ist das Betriebsklima wegen dessen Verhaltens gestört, kann die Firma ihm betriebsbedingt kündigen. „Bei dieser Variante sind vorher an sich keine Abmahnungen erforderlich“, so Jens Köhler. „Zur Sicherheit empfehle ich aber auch hier, vorab zwei bis drei Mal abzumahnen.“ Denn wenn das Arbeitsgericht nur eine verhaltensbedingte Kündigung akzeptieren würde, die Abmahnungen aber nicht vorausgegangen sind, scheitert die Entlassung allein wegen dieser Formalie.

Mitarbeiter ist dauernd krank

Ist ein Arbeitnehmer häufig oder längere Zeit krank, hat das Unternehmen gleich zwei Probleme: Lohn oder Gehalt laufen sechs Wochen lang ungeschmälert weiter. Kollegen müssen die Arbeit des Erkrankten mit erledigen. Bei längerer Ausfallzeit braucht die Firma eine Ersatzkraft, die zusätzlich Geld kostet. Doch auch wenn es in manchen Fällen unmenschlich wirkt – der Betrieb kann dauerkranke Mitarbeiter entlassen.

Krankheit. Als Krankheit zählen häufige Kurzerkrankungen, die sich im Jahr über den Zeitraum der Lohnfortzahlung von sechs Wochen hinaus erstrecken. Oder viele Monate am Stück andauernde Krankheiten.
Blaumacher. Von den wirklich Kranken sind arbeitsrechtlich die Blaumacher abzugrenzen. „Wenn sich jemand auffallend oft freitags, montags oder an Brückentagen krank meldet und der Chef nachweist, dass er geschwänzt hat, ist nach Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung möglich“, sagt Bauer.

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