Unterhalt

Was Sie beim Kindesunterhalt beachten müssen

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Mehrarbeit, Arbeitslosigkeit, Schulden

Kann ein Gericht einen Elternteil auch zwingen mehr zu arbeiten als bisher, damit er sein Kind mit mehr Geld unterstützen kann?

Für die Höhe bis zum Mindestunterhalt gilt das auf jeden Fall. Aber der Gesetzgeber hat auch vorgesorgt, falls sich beispielsweise ein Anwalt entschiede, zwecks Unterhaltsparen lieber bei einer US-Kette Burger zu braten statt als Jurist zu arbeiten. Dann gilt: Er ist verpflichtet, seine Arbeitskraft seiner Qualifikation entsprechend bestmöglichst auf den Markt zu bringen. Abtauchen gilt nicht.

Und wenn sich der zahlende Elternteil gleich ganz arbeitslos meldet?

Dann erwartet die Rechtsprechung von ihm, dass er sich mit einer monatlichen Stundenzahl, die einer Anstellung entspräche, um eine Stelle bemüht. Das beinhaltet zum Beispiel je nach Aufwand 15 bis 35 Bewerbungen bundesweit pro Monat.

Auch die Option eine Fortbildung oder eine ganz neue Ausbildung anzufangen, entpflichtet den Unterhaltszahler nicht. In diesem Fall gilt: Die erste Ausbildung hat Vorrang vor dem Kindsunterhalt, weil sie –hoffentlich – sicherstellt, dass der Vater oder die Mutter auf Dauer für den Unterhalt des Kindes sorgen können. Alle weiteren beruflichen Ambitionen entpflichten nicht vom Unterhalt oder lassen ihn sinken. Das gilt bis zum Ende der kompletten Ausbildung des Kindes – also womöglich bis zum Studium bis Mitte zwanzig.

Senken denn Schulden zum Beispiel für Immobilien die Unterhaltspflicht?

In der Regel ja, wenn es alte Schulden sind aus der Zeit, bevor der heute Unterhaltspflichtige von seinem anstehendem Kindersegen wusste.

Nein, wenn es neue Schulden sind. Verbindlichkeiten in Kenntnis der eigenen Unterhaltspflicht sind nicht abziehbar. Dann muss der Betroffene eben umschulden oder die Ratenzahlungen strecken. 

Wenn sich der Unterhaltspflichtige komplett verweigert, was kann der betreuende Elternteil dann machen?

Er kann vor Gericht einen Titel gegen den Zahlungsverweigerer erwirken und damit zum Beispiel dessen Gehalt pfänden lassen. Klappt das auch nicht, bekommen Kinder bis zum 12. Lebensjahr maximal 76 Monate vom Staat einen Unterhaltsvorschuss. Den holt er sich aber beim Unterhaltspflichtigen wieder.

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