Unternehmen übertragen Jetzt Firma verschenken und Steuervorteile sichern

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Alternativmodell: 100 Prozent steuerfrei   

Das alternative Steuermodell mit der völligen Steuerfreiheit für Betriebsnachfolger steht besonders in der Kritik des Bundesfinanzhofs. Hier muss der Nachfolger diese Bedingungen einhalten:

- maximal zehn Prozent Verwaltungsvermögen

- Betrieb mindestens sieben Jahre lang fortführen

- maximal 150.000 Euro entnehmen

- Arbeitsplätze erhalten, nachgewiesen durch mindestens 700 Prozent der Lohnsumme am Ende des Siebenjahreszeitraums

Für die meisten Nachfolger sind diese Bedingungen zu streng. Doch wer sie sicher einhalten kann, sollte sich auf jeden Fall jetzt eine Firma schenken lassen.

Ehegatten: Immobilie steuerfrei schenken

Auch den Vorteil für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, sich ein mitbewohntes Haus oder eine Wohnung steuerfrei zu übertragen, könnten die Richter bei der Gelegenheit abschaffen.

Noch können sich Ehegatten und eingetragene Lebenspartner das  Ein- oder Zweifamilienhaus, in dem sie zumindest eine Wohnung nutzen oder eine Eigentumswohnung steuerfrei schenken. Wie groß und teuer das Objekt ist, spielt keine Rolle. Dieser Vorteil wurde ins Gesetz eingefügt. Das Bundesverfassungsgericht könnte ihn streichen, wenn es das Gesetz insgesamt auf den Prüfstand stellt.

Wer also seinem Partner Villa oder Eigentumswohnung in Deutschland oder im EU-Ausland übertragen möchte, sollte sich beeilen. Per Nießbrauch oder im Grundbuch eingetragenem Wohnrecht kann der Schenkende das Objekt weiterhin nutzen.

Vertrauensschutz – doch die Zeit drängt

Seit 2009 erlassen die Finanzämter Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide wegen des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht nur noch vorläufig. Sie könnten also geändert werden, je nachdem wie Karlsruhe entscheidet. Doch Paragraf 176 Abgabenordnung schreibt vor, dass der Fiskus einen Bescheid nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zuungunsten der Steuerzahler ändern darf. Doch die Zeit drängt. "Wer jetzt noch Betriebsvermögen überträgt, muss damit rechnen, dass er nicht innerhalb weniger Wochen einen Steuerbescheid bekommt", so Marc Jülicher.

Der Fachanwalt rechnet mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter erst im September oder Oktober. Auch die Bundesregierung werde laut Koalitionsvertrag und Äußerungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nicht vorher aktiv. Fordern die Verfassungsrichter den Bundestag zu Änderungen am Gesetz auf, könnte der erste Tag der Beratungen im Parlament den Vertrauensschutz aufheben. Mit dem neuen Gesetz wäre nach Jülichers Prognose etwa sechs Monate nach dem Urteil aus Karlsruhe und damit im Frühjahr 2015 zu rechnen.

Hintertür im Schenkungsvertrag offen halten

Für den Fall, dass die Verfassungsrichter wider Erwarten noch günstigere Regeln für Betriebsnachfolger oder gar den kompletten Wegfall des Gesetzes beschließen, empfehlen Steuerberater eine Widerrufsklausel im notariellen Schenkungsvertrag. "Der Senior kann dann die Schenkung widerrufen und dem Junior die Steuervorteile mit erneuter Schenkung sichern", empfiehlt Steuerberater Bernhard Leibfried. "Das allerdings halte ich für unwahrscheinlich."

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