
Erfurt Betriebliche Vereinbarungen, die eine Weiterarbeit von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus ermöglichen, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts rechtens. Die Regelung im Sozialgesetzbuch VI, die solche Vereinbarungen ermögliche, genüge den verfassungsrechtlichen Vorgaben und sei nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Februar 2018 mit EU-Recht vereinbar. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.
Geklagt hatte ein Berufsschullehrer aus Niedersachsen, der nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber noch befristet für fünf Monate weiter arbeiten sollte. In dieser Zeit war seine Wochenarbeitszeit von der Schule angehoben worden. Der Lehrer vertrat die Ansicht, dass die Befristungsvereinbarung damit unwirksam sei. Dem widersprachen die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Sie sei wirksam, entschieden sie – wie bereits die Vorinstanzen.