Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Urteil des Bundesarbeitsgerichts Lehrlinge bei Straftatverdacht kündbar

Das Bundesarbeitsgericht hat am Donnerstag in Erfurt entschieden: Bereits beim Verdacht einer Straftat müssen Auszubildende damit rechnen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Donnerstag ein Urteil gefällt. Quelle: dpa

Auszubildende müssen bereits beim Verdacht einer Straftat mit ihrer Entlassung rechnen. Trotz des besonderen Schutzes von Lehrlingen kann auch im Ausbildungsverhältnis ein dringender Straftatverdacht eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt entschied (6 AZR 845/13). Allerdings seien dabei die Besonderheiten des Lehrverhältnisses wie das jugendliche Alter der Azubis, ihre charakterliche Entwicklungsstufe und ein gewisser Erziehungseffekt der befristeten Lehre zu berücksichtigen.

Damit scheiterte ein 25-Jähriger aus Rheinland-Pfalz auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf. Der junge Mann hatte 2011 seinen Ausbildungsplatz bei einer Genossenschaftsbank verloren, weil er beschuldigt worden war, 500 Euro aus einer Geldkassette gestohlen zu haben.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%