




Die Bewertungen der Ärzte im Internet sind dann erlaubt, wenn diese keine Falschbehauptungen oder Schmähkritik enthalten, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. Im vorliegenden Fall wies der BGH die Klage eines niedergelassenen Frauenarztes zurück, der die Löschung seines kompletten Profils im Online-Bewertungsportal Jameda verlangt hatte. Die Richter entschieden, dass der Persönlichkeitsschutz des Arztes und dessen Recht auf Selbstbestimmung von Informationen hinter das Recht auf Kommunikationsfreiheit zurücktreten müssten.
So erkennen Sie gefälschte Bewertungen
Wenn ihnen Kommentare verdächtig vorkommen, werfen Profis immer erst einen Blick auf die Autorenprofile. Wie viel und worüber hat der Nutzer noch geschrieben? Normale Autoren verfassen entweder sehr viele Berichte zu unterschiedlichsten Produkten oder nur einen einzigen Testbericht: Der ist dann aber tendenziell kritisch, weil der Kunde verärgert ist. Ein einzelner negativer Kommentar ist daher oft authentisch. Bei gefälschten Testberichten schreiben Nutzer in der Regel unter Pseudonym – meist nur einen einzigen, sehr positiven Bericht. Betrüger sind oft auch noch nicht lange auf den jeweiligen Seiten angemeldet, bevor sie eine Bewertung schreiben
In gekauften Erfahrungsberichten, das zeigen Studien, stehen besonders viele Marketingbegriffe wie etwa "geschmackvolle Einrichtung im landestypischen Stil". Zudem branchenspezifische Begriffe: Das Gemüsefach des Kühlschranks heißt dann "Frischhaltezone" oder im Hotel ist ein "Late Arrival" möglich.
Ein schneller Anstieg von Berichten ist ein Indiz für Fälschungen – noch dazu wenn sich die Bewertungen in der Tendenz von den vorhandenen unterscheiden. Betrüger schreiben außerdem oft direkt nach dem Marktstart eines Produktes falsche Jubelarien. Auch ein wenig verkauftes Produkt oder ein selten aufgerufenes Hotel mit überproportional vielen Bewertungen ist verdächtig.
Wer eine auffällige Bewertung entdeckt, kann mithilfe einer Suchmaschine schauen, ob die fragwürdigen Formulierungen noch bei anderen Portalen auftauchen – oder gar in den Selbstbeschreibungen von Anbietern. Oft ist das der Fall.
Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts München. (Az: BGH VI ZR 358/13) Auf dem Ärztebewertungsportal www.jameda.de können Nutzer kostenlos Informationen über Mediziner abrufen wie etwa deren Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten. Sie können aber auch anonyme Bewertungen des Arztes durch andere Portalnutzer lesen. Möglich sind Kommentare ebenso wie die Vergabe der Noten 1 bis 6.
Über den Gynäkologen aus München wurden 2012 drei anonyme Bewertungen abgegeben: "Toller Arzt - sehr empfehlenswert", "Na ja" sowie "Kompetenter, netter Arzt, sehr zu empfehlen!" Der freiberufliche Mediziner klagte auf Löschung seiner gesamten Daten und Bewertungen auf der Website, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah.
Medizinerjargon
Über der Nase liegt ein wichtiges Organ des Menschen – das Gehirn. Mit dieser Floskel verheimlichen die Ärzte, dass sie einen Patienten für nicht so intelligent halten.
Will ein Arzt nicht in Anwesenheit des Patienten über einen Befund sprechen, will er dies „außerhalb der Mauern“, also außerhalb des Patientenzimmers tun.
Hält ein Arzt einen Patienten für nicht so intelligent, wählt er diesen Ausdruck. Er attestiert ihm somit, dass er „einen an der Waffel“ hat und ihm auf den Keks geht – abgeleitet vom Namen des Keksherstellers Bahlsen.
So wie die Diarrhoe ist die Logorrhoe eine Art von Durchfall – dieser Begriff trifft auf eine Person zu, die ein unstillbares Redebedürfnis besitzt.
c.p. oder die Langfassung caput piger heißt wörtlich übersetzt „fauler Kopf“. Ärzte nennen so Patienten, die sich in der Therapie ihrer Krankheit nicht richtig einbringen.
Jeder kennt Flatulenzen, weithin als Blähungen bekannt. Spricht ein Mediziner vom Flatus Transversus, attestiert er dem Patienten einen „quersitzenden Furz“ – ihm fehlt nichts.
„Gomer“ ist die Abkürzung für „Get Of Out My Emergency Room“, und bezeichnet zumeist ältere Patienten, die an mehreren Krankheiten leiden und nicht mehr geheilt werden können.
In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Gregor Galke den Ausgang des Verfahrens bereits angedeutet. Hier sei der Bereich der "Sozialsphäre" betroffen, der allein das berufliche Wirken des Arztes betreffe. Darin stehe er im freien Wettbewerb.
Zudem gebe es ein öffentliches Interesse an Bewertungs-Foren im Internet. Nur unwahre Tatsachenbehauptungen oder stigmatisierende Äußerungen müsse der Arzt in seinem Bewertungsprofil grundsätzlich nicht hinnehmen. Dies sei hier aber nicht der Fall.