Urteil Flowtex-Skandal: Milliardenbetrüger bleibt frei

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Insolvenzverfahren laufen weiter

Die skurrilsten Gerichtsverfahren in den USA
Platz 10: Der CheaterIn Redwood City (Kalifornien) haben Eltern eine Schule verklagt, die ihren Sohn aus einer Klasse für fortgeschrittenen Englisch-Unterricht geworfen hatte. Der Grund: Der Junge hatte bei einem Mitschüler abgeschrieben und die High School sieht es in ihren Statuten vor, in solchen Fällen die Schüler auszuschließen. Laut Eltern sind die Regelungen aber zu schwammig formuliert und deswegen nicht anwendbar. Quelle: AP
Platz 9: Die strahlenden ParkuhrenIn Santa Monica hat eine Frau die Stadt auf 1,7 Millionen US-Dollar Schmerzensgeld verklagt, weil die Strahlung der neuen, drahtlosen Parkuhren ihre Gesundheit angeblich beeinträchtigt. Quelle: dpa-dpaweb
Platz 8: Die Popcorn-LungeEin Mann aus einem Vorort von Denver (Colorado) hat vor Gericht in einem kuriosen Verfahren 7,2 Millionen US-Dollar erstritten. Er hatte diverse Lebensmittelhersteller verklagt, weil Dämpfe von Mikrowellen-Popcorn angeblich seine Atemwege geschädigt hätten und auf den Verpackungen kein Warnhinweis vorhanden gewesen sei. Die Anwälte der Firmen waren der Ansicht, dass die Gesundheitsprobleme des Klägers nicht von Mikrowellen-Popcorn verursacht wurden, sondern von chemischen Teppichreinigern, mit denen er jahrelang gearbeitet hat. Doch die Richter gaben dem Mann recht. Quelle: dapd
Platz 7: Antidiskriminierung extremEin Gastronom in Kalifornien wird vor Gericht verklagt, weil er angeblich das US-Antidiskriminierungsgesetz für Behinderte verletzt. Unter anderem geht es um einen Parkplatz, den der Beklagte gar nicht besitzt. Quelle: REUTERS
Platz 6: Die heiße Bank der CowboysEin weiblicher Fan hat das NFL-Team Dallas Cowboys verklagt, weil sie sich vor einem Spiel auf eine glühend heiße Bank vor dem Stadion gesetzt und dabei angeblich Verbrennungen dritten Grades am Hinterteil erlitten hat. Bei Temperaturen von knapp 38 Grad Celsius hätte sie eigentlich selbst darauf kommen müssen, dass die schwarz lackierte Bank sich aufheizen könnte, aber der Fan hätte sich ein Warnschild gewünscht, daher die Klage. Quelle: REUTERS
Platz 5: Die langen FlaschenGegen den Bierproduzenten Anheuser-Busch wurde vor einem Gericht in Texas Klage eingereicht, weil die langen Hälse der Flaschen angeblich dazu verleiteten, sie bei Schlägereien als Waffe zu benutzen. Das Verfahren wurde aber rasch eingestellt. Quelle: REUTERS
Platz 4: Der zahnlose HäftlingIn Marquette (Michigan, USA) hat ein Insasse des Hochsicherheitsgefängnisses die Anstalt für seine Zahnprobleme verantwortlich gemacht und geklagt. Angeblich sei ihm keine Zahnpasta zur Verfügung gestellt worden, was in der Folge zu dem Verlust eines Zahns geführt hätte. Der Häftling sei jedoch mit gerade einmal fünf Zähnen eingeliefert worden, was seinen Vorwurf etwas unglaubwürdig erscheinen ließ. Quelle: ZBSP

Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann unterstellte, Schmider habe dabei „aus Gewinnsucht“ gehandelt. Die neuerlichen Ermittlungen gegen Schmider waren bereits 2009 in Gang gekommen, weil der Mitgefangene sich den Behörden offenbart hatte. Auch Schmiders Ex-Frau - die beiden ließen sich 2006 scheiden - stand wegen der Sache bereits vor Gericht, sie kam mit einer Geldbuße davon. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte sie 2009 wegen des Vorwurfs der Geldwäsche zu einer Strafzahlung von 100.000 Euro. Sie hatte ein Chagall-Gemälde als Sicherheit für einen Kredit eingebracht.

Die Anklage beziffert den Wert der vier Chagall-Bilder auf 2,1 Millionen Euro, Schmider bezweifelt diese Summe allerdings. Er habe 1997 mehr als 20 Chagall-Gemälde für eine Summe von neun Millionen Schweizer Franken (7,3 Millionen Euro) gekauft. Dass das Geld zumindest zum Teil aus FlowTex-Geschäften stammte, räumte er ein.

Gläubiger hoffen

Ob für den Insolvenzverwalter da noch etwas zu holen ist, bleibt offen. Vor allem zwei große Hindernisse müssten laut Insolvenzverwaltung aus dem Weg geräumt werden, ehe die Verfahren enden: Zum einen streitet Schmiders Ex-Frau mit der Insolvenzverwaltung um die Gültigkeit einer Vereinbarung, die nach der Pleite abgeschlossen worden war. Die Frau hatte damals ihr Vermögen in die Insolvenzmasse gegeben und im Gegenzug rund zehn Millionen Euro erhalten. Sie will erreichen, dass die Vereinbarung für ungültig erklärt wird.

Zum andern fordert der Insolvenzverwalter auch noch um 41,5 Millionen Euro von der Finanzverwaltung. Auf die Gewinne aus den FlowTex-Geschäften waren Steuern gezahlt worden. Da es sich aber um Scheingeschäfte handelte, sieht der Insolvenzverwalter keine Rechtfertigung für die Steuerzahlungen - und will das Geld vom Fiskus zurück. Bald soll sich das Finanzgericht Baden-Württemberg mit dem Streit befassen.

Schmiders Anwalt äußerte hingegen die Hoffnung, dass es sich um das "endgültig letzte Verfahren" gegen seinen Mandanten handelt.

 

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