Karlsruhe Gerichte haben einer weiteren Form von Extra-Gebühren bei Verbraucherkrediten einen Riegel vorgeschoben. Die Targobank darf für die Auszahlung von Verbraucherdarlehen keinen „Individualbeitrag“ mehr verlangen. Die Bank nahm die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach zurück. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mitteilte. Bereits am Dienstag hatte das oberste Berufungsgericht in Karlsruhe eine Darlehensgebühr der Bausparkasse Schwäbisch Hall gekippt.
Die klagenden Kunden der Targobank erhalten damit 1866 Euro zurück, die sie für einen Kreditvertrag über 62.700 Euro bezahlt hatten. Der „laufzeitunabhängige einmalige Individualbeitrag“ wurde bei Auszahlung des sogenannten Individualkreditvertrages fällig und der Kreditsumme zugeschlagen. Die Kreditnehmer verlangten diese Gebühr zurück.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hatte ihre Klage zunächst abgewiesen, das Landgericht gab ihr dagegen vor gut einem Jahr statt: Die Klausel sei intransparent, für den Kunden sei nicht hinreichend klar, wofür er den Beitrag bezahle. Einen Vergleich, ob andere Vertragsgestaltungen günstiger seien, könne der Kunde nicht anstellen. Gegen dieses Urteil hatte die Targobank Revision zum BGH eingelegt.