Verfassungsgericht Hartz IV darf nach Einkommen Angehöriger bemessen werden

Der Staat darf Hartz-IV-Leistungen niedriger ansetzen, wenn der Empfänger in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft von Familienangehörigen unterstützt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Stempel mit der Aufschrift Hartz IV Quelle: dpa

Von Eltern und Kindern, die im selben Haushalt zusammenleben, kann zum Beispiel ein gegenseitiges Einstehen erwartet werden, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. (Az. 1 BvR 371/11)

Geklagt hatte ein Mann, der als 21-Jähriger weniger Hartz IV bekam, weil das Amt die Erwerbsunfähigkeitsrente seines Vaters zum Teil mitberücksichtigte. Er begründete seine Beschwerde unter anderem damit, dass sein Vater ihm gar nicht zum Unterhalt verpflichtet sei. Aus Sicht der Karlsruher Richter geht es aber nicht um rechtliche Ansprüche, sondern um „die faktischen wirtschaftlichen Verhältnisse“.

Die Hartz-Reformen

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%