Vorsicht Falle Die fiesesten Tricks der Abzocker

Keine Woche vergeht ohne den Versuch von Abzockern, am Telefon oder im Internet kräftig Kasse zu machen. Die beliebtesten Maschen hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zusammengestellt - als ständige Warnung.

Abzocke über das TelefonDer unerlaubte Werbeanruf versprach den Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers. Dem unlauteren Treiben setzte die Bundesnetzagentur ein Ende. Sämtlichen Netzbetreibern untersagte sie, Beträge für bestimmte Produktnummern-Nummern in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.Quelle: Verbraucherzentrale NRW Quelle: dpa/picture alliance
Verhängnisvoller GutscheinÜber die Telefonrechnung abkassieren wollten auch andere. Ihre Masche: Beim unzulässigen Werbetelefonat wurde zunächst ein Kosmetikgutschein versprochen und nebenher erwähnt, dass man den Angerufenen auf einer Gewinnspielseite eintragen würde. Angeblich für die individuelle Auswahl der Kosmetik und die Zusendung fragte die Firma nach Geburtsdatum und Adresse. Als dann der Kosmetikgutschein im Briefkasten lag, lasen die Betroffenen überrascht, dass sie den Absender zur Anmeldung auf einer Internetseite wie win-finder.com, windienst.net oder gluecksfinder.net bevollmächtigt hätten. Dafür benötigt man lediglich Telefonnummer und Geburtsdatum. Die verlangten 9,90 Euro pro Woche erschienen auf der Telefonrechnung als Forderung einer telomax GmbH, die die Beträge eintrieb. Auch in diesem Fall griff die Bundesnetzagentur ein und verhängte für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Quelle: dpa
Überraschende GewinnbenachrichtigungVerschiedene Schreiben mit Absender „Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis für Deutschland“ erweckten den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen. Darin hieß es „1.500,00 € pro Person stehen zur Auszahlung“, in anderen Briefen stand im Betreff „Reservierungsbestätigung zur Gewinnauszahlung“. Die Angeschriebenen wurden „dringend“ aufgefordert, sich binnen acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte mit Platzreservierung zu melden, um sich ihren Gewinn abzuholen. Für die „Gewinnübergabe“ würde ein „Hin- und Rückfahrservice“ organisiert.Angekündigt wurden eine nette Atmosphäre, ein kostenloses Frühstück sowie ein leckeres Mittagessen und ein Freigetränk. Außerdem wurde jedem Teilnehmer ein „elegantes, schnurloses Festnetztelefon“ versprochen. Wer sich angemeldete, erhielt kurze Zeit später eine Reservierungsbestätigung. In diesem Schreiben drohte der Veranstalter bei Nicht-Teilnahme, die reservierten Plätze und das vorbestellte Essen pauschal in Rechnung zu stellen. Hierzu sei er „laut Gesetzgeber berechtigt“. Quelle: dpa/picture alliance
Teure KaffeefahrtenZu den Drehs, bei Kaffeefahrten abzukassieren, gehörten auch Reiseangebote. Dabei verlangten die Firmen eine „Beratungs- und Servicegebühr“ - zahlbar sofort in bar oder per EC-Cash (Maestro-Karte mit Geheimzahl). Mal waren es 50, mal auch 80 Euro. Einer 82-jährigen Seniorin schwatzte eine Firma gleich zwei Reisen für jeweils zwei Personen auf - und steckte für die „Beratung“ 316 Euro ein. Andere, die sich ebenfalls „stark unter Druck gesetzt fühlten“, sollten sogleich 414 Euro oder sogar 640 Euro bezahlen – für die Vermittlung von „Reisen zum Nulltarif“ und „Rundum-Sorglos-Pakete“ für den Urlaub. Traf die schriftliche Reisebestätigung ein, fehlte fast immer der gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsschein. Auf diese Art der Abzocke setzten zum Beispiel die Anbieter Kultur- und Eventreisen, S.a.r.l. Calzone, E.T.V. Vertrieb UG Schierlingsfeld, Riva Star Int. Ltd. & Co. KG und Bus Touristik International (BTI) Isabella Ltd. Quelle: picture-alliance
Tarnung als VerbraucherschützerTelefonabzocker probierten es auch 2011 gern unter falscher Flagge: Um Vertrauen zu erwecken, stellten sie sich als „Verbraucherzentrale“ vor oder melden sich als örtliche Beratungsstelle. Häufig boten sie an, etwas gegen unerwünschte Werbeanrufe zu unternehmen. So wurde etwa versprochen, Name und Nummer auf eine Liste zu setzen, damit solche Anrufe künftig unterblieben. Natürlich gegen Bezahlung - die um die 70 Euro betrug. Oder Firmen riefen als „Verbraucherzentrale“ an, angeblich um Gewinnspielverträge zu stornieren und für diese „Dienstleistung“ zu kassieren.Wieder andere hofften, unter dem Deckmantel „Verbraucherzentrale“ oder „Verbraucherschutz“ zu Gewinnspielen verleiten zu können. Oder die zwielichtigen Gesellschaften versuchten, einen Hausbesuch zu verabreden, um angeblich sämtliche Versicherungen zu überprüfen. Diese Abzocker nutzen den guten Ruf der Verbraucherzentralen, um an Daten zu kommen - bisweilen sogar an Kontonummern. Wer die Angaben macht, kann teure Überraschungen erleben: Die dubiosen Firmen tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu, oder sie kassieren für zweifelhafte Dienstleistungen per Nachnahmesendung.  Quelle: dpa/picture alliance
Missbrauch des Post-LogosMit dem Logo der Deutschen Post AG und dem Hinweis, eine Paketzustellung habe nicht geklappt, betrieb die GP Health Products B.V. aus den Niederlanden Geldschneiderei. Verbraucher wurden auf eine Internetseite verwiesen, auf der sie das Paket erneut ordern sollten. Zunächst abgefragt wurden persönliche Daten – angeblich um aus den individuellen Antworten zum Lebens- und Konsumstil die jeweils passenden teuren Präparate zur Nahrungsergänzung abzuleiten. Tatsächlich jedoch empfahl die Firma allen das gleiche Produkt, das sogleich bestellt werden sollte.  Quelle: dapd
Dubiose Online-GewinnspielePlanet49 betrieb im Internet unter www.champions-quiz.de ein dubioses Quiz. Unter der genannten Adresse konnte man sich zunächst seinen zukünftigen Gewinn aussuchen, nämlich ein Apple-Produkt wie zum Beispiel das iPhone4 oder das iPad. Danach sollte man nur noch schnell die eigene Handynummer eingeben, um per SMS den Zugangscode für die Quizfragen zu bekommen.Und mit diesem Schritt war man auch schon in der Falle: Mit Eingabe der eigenen Handynummer ging man laut Kleingedrucktem einen Vertrag ein, der monatlich mit 4,99 Euro auf der Handyrechnung zu Buche schlug und der sich automatisch verlängern sollte.  Quelle: picture-alliance
Rabiates InkassoMit massiven Einschüchterungen hat das Inkassounternehmen NTT Telco aus Wiesbaden versucht, Verbraucher am Telefon und per Post als vermeintliche Teilnehmer an den zwielichtigen Gewinnspieleintragsdiensten Winfinder und Windienst zur Zahlung von Beträgen zwischen 99 und 178 Euro zu bewegen. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine „Leistung“, die in dem Anschreiben jedoch nicht näher definiert wurde.Beide Dienste hätten ihre Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT Telco Inkasso abgetreten. Die aufgelaufene Summe sollte innerhalb einer meist nur wenige Tage umfassenden Frist überwiesen werden. Ansonsten warteten auf den Empfänger der dubiosen Post „weitere Kosten und Unannehmlichkeiten“. Bei pünktlicher Zahlung sei „der gesamte Vertrag erledigt“, und es würden keine weiteren Forderungen gestellt. Betroffene berichteten, dass die schriftliche Geldeintreibung durch belästigende Anrufe noch verstärkt werde.  Quelle: dpa/picture alliance
Erschlichene Zeitschriften-AbosAngeblich treue Kunden der hauseigenen Videothek beglückte die Video-Aktuell Betriebs GmbH mit einem so genannten Vorzugsabonnement für eine Zeitschrift, die für die Dauer von drei Monaten kostenlos sein sollte. Als „Bonus“ könne man die Zeitschrift nach Ablauf der drei Monate zum gültigen Heftpreis für die restlichen neun Monate eines Bezugsjahres weiter beziehen. Wer da gleich skeptisch reagierte, den beruhigte die Gesellschaft aus dem rheinland-pfälzischen Meudt: „Lehnen Sie sich entspannt zurück, Sie brauchen nichts zu unternehmen.“Das war ein Rat mit doppeltem Boden. Denn wer nichts tat, den belieferte die Video-Aktuell Betriebs GmbH nach Ablauf der drei Monate zum üblichen Bezugspreis weiter. Zwar lag in diesem Fall kein Vertrag vor, und der Kunde musste keinen Cent zahlen. Doch die Gesellschaft hatte noch mehr drauf: Listig empfahl sie, auf einem beigefügten Formblatt mit Auswahlcoupon eine andere Zeitschrift auszuwählen, falls sie den individuellen Geschmack nicht getroffen habe. Dazu gehörte auch, Kontodaten anzugeben und eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Wer den Coupon ausfüllte und abschickte, der schloss einen wirksamen Abo-Vertrag ab.  Quelle: dpa/picture alliance
Nervende MailsDie Firma SG WebDesign aus Hannover wollte abkassieren, indem sie eine „Update-Gebühr“ für ein nicht näher benanntes Navigationsgerät forderte. Dazu verschickte sie per E-Mail mit dem Betreff „Europäische Navigations Update Zentrale“ munter Rechnungen samt Überweisungsformular für die Liechtensteinische Landesbank AG an die Post-finance im schweizerischen Bern - dummerweise jedoch auch an Personen, die weder Auto noch Navi besaßen.Viele Internetnutzer erhielten Werbe-E-Mails, in denen ihnen neben einem kostenlosen Fernsehpaket auch ein Receiver versprochen wurde - wenn sie denn eine Reihe personenbezogener Daten preisgeben würden. Gefragt wurde nach Name, Adresse, Telefonnummer und Handynummer sowie E-Mailadresse. Betreiber der beworbenen Internetseite war laut Impressum eine Firma Privacy Marketing Limited in Belize, einer ehemaligen britischen Kronkolonie zwischen Mexiko und Guatemala.  Quelle: dapd
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