VW-Besitzer kann Fahrzeug zurückgeben „Widerrufsjoker“ jetzt auch bei Autokrediten?

Erneut hat ein Landgericht Formfehler in den Kreditverträgen der VW-Bank entdeckt. Der Kunde kann die Finanzierung seines Fahrzeugs widerrufen. Doch manch ein Gericht sieht das anders – die Thematik hat Sprengkraft.

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VW: Volkswagen-Besitzer kann Auto zurückgeben Quelle: dpa

Frankfurt Beim Widerruf von Autokrediten fahren die Verbraucher den zweiten Sieg ein. Das Landgericht (LG) Berlin entschied am Dienstag, dass der Autokredit der VW-Bank Formfehler enthält, die einen Widerruf auch Jahre später noch möglich machen (Az. 4 O 150/16). Bereits am 17. November hatte das LG Arnsberg einer ähnlichen Klage stattgegeben (Az. I-2 O 45/17).

Hunderttausende Verbraucher haben wegen Formfehlern bereits in den vergangenen Jahren ihre Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen rückabwickeln können, nun scheint der „Widerrufsjoker“ auch bei Autokrediten zu stechen. Eine neue Prozesslawine könnte ins Rollen kommen.

Doch ganz eindeutig ist die Sache bisher nicht. Denn ebenfalls am Dienstag wies das LG Düsseldorf eine entsprechende Klage ab (Az. 11 O 37/17). Und auch am LG Gießen (Az. 3 O 74/17), LG Köln (Az. 21 O 23/17), LG Braunschweig (Az. 2 O 943/17) und LG Stuttgart (Az. 12 O 256/16) blitzten VW-Besitzer bisher ab.

Unklar ist zudem, ob sich der Widerruf finanziell lohnt. Denn beide verbraucherfreundlichen Urteile sehen vor, dass der Autobesitzer eine Entschädigung für die Nutzung des Autos zahlt. Eine Rückabwicklung ohne Wertersatz – das Versprechen also aufs kostenlose Auto –, wie es Anwälte und Verbraucherschützer seit Monaten in Aussicht stellen, ist damit bis heute nicht eingelöst.

Im aktuellen Fall hatte ein VW-Touran-Fahrer vor dem LG Berlin geklagt, seinen Kredit- und Kaufvertrag aus dem August 2014 rückabzuwickeln. Er war bereit, sein Auto herauszugeben, wenn er im Gegenzug die bisher geleistete Anzahlung und die Raten zurückbekommt und der Bank keine weiteren Tilgungsleistungen mehr schuldet. Der Kläger berief sich auf mehrere Formfehler, aufgrund derer die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen habe. Das LG Berlin gab ihm Recht.

Der Kläger sei nicht klar und verständlich über alle Möglichkeiten aufgeklärt worden, den Vertrag durch Kündigung zu beenden. Es fehle der Hinweis darauf, dass der Verbraucher den Vertrag als sogenanntes Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund kündigen könne. Die gegenteilige Auffassung anderer Landgerichte (Braunschweig, Stuttgart und Köln), wonach über dieses besondere Kündigungsrecht nicht aufgeklärt werden müsse, überzeuge nicht. Vielmehr sei eine Auslegung geboten, die sich an europäischem Recht orientiere und die Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG berücksichtige, heißt es vom Gericht.

Außerdem seien auch die Angaben darüber nicht ausreichend, wie die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank im Falle einer vorzeitigen Kündigung als Ausgleich für dadurch entgehende Zinsen erhalte, berechnet werde. Die Bank müsse zwar nicht die finanzmathematische Formel detailliert angeben. Zumindest müsse aber erkennbar sein, welche Methode die Bank zur Berechnung anwenden wolle. Dies lasse sich den Angaben nicht entnehmen, meinen die Richter.


Geschenktes Auto ausgeschlagen

Doch der Sieg hat einen bitteren Beigeschmack für den Touran-Fahrer. Die VW-Bank hatte ihm während des Prozesses angeboten, seinen Widerruf zu akzeptieren und ihm seine Zahlungen zu erstatten. Gleichzeitig hätte er noch nicht mal sein Auto zurückgeben müssen, sondern die Bank wollte ihm den Touran schenken. Doch der Kläger lehnte ab, weil er nicht käuflich sei und ein Zeichen gegen VW setzen wollte. Nach dem Dieselskandal soll der Konzern nicht weiter vertuschen, erklärte sein Anwalt Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig.

Nun aber urteilte die zuständige Berliner Richterin, Marianne Voigt, der VW-Besitzer müsse seinen Touran herausgeben und von den Finanzierungskosten – abzüglich der Zinsen, die er zurückerhält – noch 3.900 Euro Wertersatz zahlen. Das leitete das Gericht aus der angenommenen Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern ab. „In diesem letzten Punkt halten wir das Urteil für falsch“, kommentiert Klägeranwalt Lehnen. „Denn das Gesetz sieht Wertersatz nur vor, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt wurde, und daran fehlt es hier gerade. Daher werden wir diesen Punkt in der Berufung klären lassen.“

Auch die VW-Bank teilte auf Anfrage mit, dass man das Urteil von der nächsten Instanz, dem Berliner Kammergericht, prüfen lassen will. Der Kläger in Arnsberg, bei dem die tatsächliche Höhe des Wertersatzes noch gar nicht feststeht, geht ebenfalls in Berufung vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Die Thematik hat Sprengkraft. Denn die Verträge der Autobanken sind standardisiert, etwaige Fehler tauchen auch bei anderen Anbietern auf. Alle Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden, kommen in Betracht. Die Art des Fahrzeugs – alt oder neu, Benziner oder Diesel – ist dabei unerheblich. „Das Widerrufsrecht kann selbst dann noch ausgeübt werden, wenn der Darlehensvertrag bereits vollständig getilgt ist“, erklärt Anwalt Lehnen.

Lohnen dürfte sich der Widerruf gegen Wertersatz gegenwärtig am ehesten für Dieselbesitzer. Deren Autos haben wegen des Abgasskandals und drohender Fahrverbote am Gebrauchtwagenmarkt stärker an Wert verloren als durch reine Nutzung.

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