
Die Bundesregierung will neue Möglichkeiten schaffen, die Schadenersatzansprüche vieler Geschädigter geltend zu machen. So könnten beispielsweise Verbraucherverbände das Recht bekommen, Musterfeststellungsklagen zu betreiben, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), dem „Handelsblatt“.
Bei Erfolg könnten sämtliche Geschädigte ihre individuellen Ansprüche geltend machen. Das Ministerium werde Anfang 2016 einen Referentenentwurf vorlegen, um die kollektive Rechtsdurchsetzung neu zu regeln.
Die Verbraucherzentralen fordern seit längerem die Einführung von Gruppenklagen. Jüngster Anlass war der VW-Skandal um manipulierte Abgastests bei Dieselfahrzeugen. Deutschland gehöre beim Thema Gruppenklagen zu den Schlusslichtern in Europa, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband am Freitag mit. Wer nicht auf seinem Schaden sitzenbleiben wolle, müsse bisher selbst klagen.