Wegen Untreue „S&K“-Gründer zu Haftstrafen verurteilt

Der Betrugsprozess um das Immobilienunternehmen S&K hat sich in Teilen als undurchführbar erwiesen. Nach einem Deal mit der Justiz kommen die Gründer mit Strafen am unteren Rand davon.

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Ein Schild mit der Aufschrift «S&K Sachwert AG» steht im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. Quelle: dpa

Die beiden Gründer des Frankfurter Immobilienunternehmens „S&K“ haben am Mittwoch das Frankfurter Landgericht als vorläufig freie Männer verlassen. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte zuvor Stephan S. und Jonas K. wegen Untreue zu jeweils achteinhalb Jahren Haft verurteilt, sie aber wegen der mehr als vier Jahre langen Untersuchungshaft vorläufig auf freien Fuß gesetzt.

Das Urteil bewegte sich am unteren Rand der zuvor erzielten Absprache zwischen Anklage, Gericht und Verteidigung. Der Vorwurf des besonders schweren, bandenmäßigen Betrugs war fallengelassen worden, weil dazu eine weitere jahrelange Beweisaufnahme notwendig schien. Die Angeklagten hatten dann die Untreue gestanden, der Schadensrahmen reduzierte sich so von 240 Millionen auf 90 Millionen Euro. Zwei Mittäter wurden ebenfalls nach Absprachen zu sechs und viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Einer war schon auf freiem Fuß, der andere wurde am Mittwoch ebenfalls frei gelassen.

Der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik skizzierte noch einmal die ungewöhnlichen Dimensionen des seit September 2015 laufenden „S&K“-Verfahrens, bei dem allein die Verlesung des 1200-seitigen Anklagesatzes fast drei Monate in Anspruch genommen hatte. Erst als sich nach über einem Jahr Verhandlung Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten angedeutet hätten, sei „der Wagen der Justiz in Gang gesetzt worden und am Ende schneller gefahren als ein Lamborghini“, sagte der Richter mit Blick auf die Verfahrensbeschleunigung der vergangenen Monate.

Den geschäftlichen Aktivitäten der „S&K“-Gründer zollte der Richter grundsätzlich Anerkennung. Es sei schon „ganz ordentlich“ gewesen, „was da auf die Beine gestellt“ worden sei. Nur: Am Ende sei man nicht auf seiner Bahn geblieben und alles sei „aus dem Ruder gelaufen“. Statussymbole wie teure Autos oder ein aufwendiger Lebensstil seien „nicht alles im Leben“, sagte der Richter den recht entspannt blickenden Angeklagten: „Das letzte Hemd hat keine Taschen. Wenn es anders wäre, wäre die Gier ja noch größer“.

Nach der teilweisen Einstellung der Anklagevorwürfe blieben im Urteil vier Tatkomplexe der Untreue mit einem Schaden von rund 90 Millionen Euro übrig. Insbesondere beim letzten Immobilienvorhaben mit Bürogebäuden in ganz Deutschland hofften die “S&K“-Manager noch auf eine Kehrtwende und mehr als 55 Millionen Euro Gewinn. Damals aber ermittelte bereits die Staatsanwaltschaft, sagte El Duwaik. „Und wenn diese nicht eingeschritten wäre, wäre der Schaden noch höher ausgefallen“, rechtfertigte der Richter das Vorgehen der Strafverfolger.

Die Geständnisse der vier Angeklagten und deren fehlende Vorstrafen wurden strafmildernd angerechnet. Auch wenn die Geständnisse der beiden „S&K“-Gründer und des dritten Angeklagten erst spät abgelegt worden seien, seien sie doch „umfassend und werthaltig„ gewesen. Strafverschärfend wurde unter anderem die „große kriminelle Energie“ der Angeklagten gewertet.

Das Gericht setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Angeklagten nach mehr als vier Jahren Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß. S. und K. müssen demnach ihre Reststrafen erst später antreten. Über eine mögliche Aussetzung der Haft nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Zeit auf Bewährung entscheidet später ein anderes Gericht. S. hatte während der Untersuchungshaft einen Fluchtversuch unternommen, bei dem er sich beide Beine brach, als er aus dem ersten Stock des Gerichtsgebäudes in Handschellen auf dem Gehsteig stürzte.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Großverfahrens, aber auch zurückhaltend über die am unteren Rand der getroffenen Vereinbarung liegenden Strafmaße: „Eine Neun vor dem Komma wäre uns bei den Hauptangeklagten sicher lieber gewesen“, sagte Staatsanwalt Dennis Bodenbenner. Man werde über das weitere Vorgehen beraten. Die Verteidiger gaben sich nach der Urteilsverkündung zufrieden - die Strafen entsprechen weitgehend ihren Anträgen.

Die Angeklagten waren im Februar 2013 nach einer Großrazzia in Haft genommen worden. Sie sollen rund um S&K ein Firmengeflecht aufgebaut haben, mit dem rund 11 000 Anleger um 240 Millionen Euro gebracht wurden. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte. Der Prozess mit mehr als 110 Verhandlungstagen hatte auch so bereits 19 Monate gedauert.

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