
Zu Prozessbeginn hat sich der ehemalige Geheimagent Werner Mauss vor Gericht zunächst nicht zu den Vorwürfen einer millionenschweren Steuerhinterziehung geäußert. Die Anwälte des 76-Jährigen hätten bei Vorgesprächen darauf verwiesen, dass Mauss einer Geheimhaltungspflicht unterliege, sagte Richter Markus van den Hövel am Montag.
Da auf den Auslandskonten nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen liege, sei eine sachgerechte Verteidigung nur mit einer Aussagegenehmigung der obersten Bundesbehörden möglich, hätten die Verteidiger argumentiert. Diesen Zusammenhang sehe das Gericht zurzeit aber nicht. Der Ex-Geheimagent muss sich seit Montag wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 76-Jährigen vor, den Finanzbehörden mehrere Auslandskonten verheimlicht zu haben - unter anderem auf den Bahamas. Dadurch sollen rund 15 Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein.
Mauss war nach eigenen Angaben jahrzehntelang für den Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt im Einsatz, unter anderem bei der der Befreiung von Geiseln. Vor Gericht erschien er in einem Parka mit übergezogener Kapuze.