Auslöser für die Auseinandersetzung war eine erstmals am 14. September 2000 erschienene satirische Fotomontage, die den damaligen Telekom-Chef sitzend auf einem magentafarbenen T zeigt, dem Markenzeichen der Telekom. Dafür wurde Sommers Kopf auf einen anderen Körper montiert. Zusätzlich wurden die Gesichtsproportionen technisch verändert. Sommer klagte auf Unterlassung.
Dem wurde von den deutschen Gerichten letztinstanzlich stattgegeben und der WirtschaftsWoche eine Verbreitung der Fotomontage wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verboten.„Die Verurteilung ist ein Eingriff in die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und verstößt gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention“, sagt der Presserechtler Roger Mann von der Hamburger Kanzlei Damm & Mann, die die WirtschaftsWoche in diesem Fall vertritt.
Schutz für Fotomontagen
Jetzt stehen die europäischen Verfassungsrichter vor einer Grundsatzentscheidung: Sind Fotomontagen rechtlich insgesamt als erkennbar künstliche Werke zu beurteilen? Oder können die Betroffenen gegen missliebige Einzelheiten einer derartigen Darstellung vorgehen?
Presserechtler Mann sieht in der bisherigen Rechtsprechung einen gefährlichen Präzedenzfall: „Sie eröffnet ein großes Missbrauchspotenzial, um gegen missliebige Fotomontagen vorzugehen. Jede Fotomontage kann jetzt so lange in ihre Einzelbestandteile zerlegt werden, bis eine unzulässige Veränderung nachweisbar ist.“ Nur der Europäische Gerichtshof könne diese Willkür und die damit verbundene Einschränkung der Meinungsfreiheit mit einem Grundsatzurteil beenden.