Der Teufel steckt im Detail. „Es reicht, wenn auf Seite 4000 eine Unterschrift fehlt oder auf Seite 3500 zwei Schaltschränke einer Klimaanlage vergessen wurden“, sagt Leinemann. Angreifbar wird eine Vergabe selbst dann, wenn eine „Bankbürgschaft einer Bank“ statt „einer europäischen Bank“ verlangt wird.
Seit knapp zwei Jahren müssen Regierungen auch Verteidigungsaufträge europaweit ausschreiben. Die Zeiten, in denen militärische Beschaffungsaufträge nur mit Haus- und Hoflieferanten abgewickelt wurden, sollen vorbei sein. Anschaffungen von Panzern für die Bundeswehr müssen ebenso ausgeschrieben werden wie die Wartungsverträge für ihre IT.
Pharma- und Bauunternehmen sind die häufigsten Kunden
Anwälte verdienen gut an den Vergabeverfahren. Partner der Kanzleien berechnen pro Stunde 280 bis 450 Euro, angestellte Anwälte zwischen 190 und 300 Euro.
Zu ihren häufigsten Kunden zählen die Unternehmen der Pharma- und der Baubranche sowie Reinigungsfirmen. Auch Ministerien und Behörden wappnen sich vor Gericht vorsichtshalber mit Advokaten.
Im Gesundheitssektor müssen sich nicht nur Krankenhäuser, die der öffentlichen Hand gehören, sondern auch privatisierte, die öffentliche Gelder bekommen, an die Vergaberechts-Spielregeln halten. Auch gesetzliche Krankenkassen wie die AOK müssen für Medikamente und Prothesen in Ausschreibungsverfahren detaillierte Vorgaben machen. „Insgesamt werden rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausgeschrieben“, rechnet Jasper vor – weit über 400 Milliarden Euro jährlich.
Neuen Stoff für Streitereien produziert die Politik reichlich. In den ersten Bundesländern sind nicht mehr nur Preise und Qualität für die Vergabe von Aufträgen entscheidend, sondern auch weiche Faktoren. Etwa die, ob Unternehmen Mindestlohn bezahlen oder ob sie Frauen fördern. Da stellen sich Fragen, die kein Gesetzgeber beantwortet. Wann kann man von Frauenförderung sprechen, fragt etwa Anwältin Ute Jasper: „Reicht ein Girls-Day einmal im Jahr oder muss das Unternehmen Frauen in Management-Funktionen nachweisen?“
25 Top-Kanzleien für Vergaberecht | |
Welche Anwälte die Jury Auftraggebern und Unternehmen empfiehlt | |
Kanzlei | Name, Vorname |
Allen & Overy LLP | Otting, Olaf |
Baker & McKenzie | Gabriel, Marc |
Beiten Burkhardt | Polster, Julian Rechten, Stephan |
Bird & Bird | Byok, Jan Höfler, Heiko |
Boesen Rechtsanwälte | Boesen, Arnold Upleger, Martin |
Brandi Rechtsanwälte | Dippel, Martin |
CBH Rechtsanwälte | Hertwig, Stefan |
CMS Hasche Sigle | Heuvels, Klaus Höß, Stefan |
FPS Rechtsanwälte & Notare | Rosenkötter, Annette |
Freshfields Bruckhaus Deringer | Prieß, Hans-Joachim |
Gleiss Lutz | Neun, Andreas |
Görg Rechtsanwälte | Horn, Lutz |
Heuking Kühn Lüer Wojtek | Hattenhauer, Daniela Jasper, Ute Kamphausen, Peter |
Heussen | Völlink, Uwe-Carsten |
HFK Rechtsanwälte LLP | Franke, Horst |
Hogan Lovells | Schweda, Marc Eggers, Jan Christian |
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte | Kulartz, Hans-Peter Kus, Alexander |
Leinemann Partner Rechtsanwälte | Leinemann, Ralf |
Linklaters | Endler, Jan |
Müller-Wrede und Partner | Müller-Wrede, Malte |
Noerr | Wagner, Olav |
Orrick Herrington & Sutcliffe | Krohn, Wolfram |
PricewaterhouseCoopers Legal | Kleinhenz, Bernhardine Hausmann, Friedrich Ludwig |
Redeker Sellner Dahs | Glahs, Heike Reidt, Olaf |
RWP Rechtsanwälte | Antweiler, Clemens |
Quelle: WirtschaftsWoche 2014 |