WiWo-Top-Kanzleien Das sind die besten Anwälte für Patent- und Urheberrecht 2021

Hände zweier Personen über einem technischen Bauplan, auf Details zeigend Quelle: Getty Images

Arbeitnehmer streiten immer öfter mit Arbeitgebern vor Gericht um Patente. Haben Unternehmen geschlampt oder Mitarbeiter ausgetrickst, kann das Deals platzen lassen – oder sie viel Geld kosten.

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Wer hat an der Erfindung gearbeitet? War es ein Team oder ein Einzelner? Wie waren die Arbeitsumstände? Wer hat nur Banales beigetragen, wer Substanzielles? Um all diese Fragen zu beantworten, wurden für ein Verfahren am Münchner Patentgericht vor einiger Zeit insgesamt 50 Zeugen angehört, erinnert sich Anwalt Gisbert Hohagen. „So viele Geschütze fahren nicht mal internationale Konzerne gegeneinander auf“, sagt der Patenrechtsanwalt von Taylor Wessing.

50 Seiten umfasste allein die Klageschrift, die Schriftsätze waren jeweils Hunderte von Seiten lang, und allein die Anlagen füllten 14 Leitz-Ordner. Es ging um das Patent auf einen erneuerbaren Rohstoff für die Produktion von Reifen. Um seine Rechte als alleiniger Erfinder stritt ein Gentechniker aus dem Rheinland insgesamt drei Jahre erbittert gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber durch alle Instanzen.

Allein seine Anwaltskosten dürften 150.000 Euro betragen, schätzt Hohagen, der für die Beharrlichkeit des Forschers dennoch Verständnis hat: Die Erfindung – noch ist sie in der Erprobungsphase – könne nach dem Marktdurchbruch einen hohen dreistelligen Millionenbetrag wert sein.

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Vier-Monats-Frist entscheidend

Das Ausmaß des Münchner Streits mag ungewöhnlich sein, der Anlass für die Auseinandersetzung ist es nicht. Immer mehr Erfindungen stammen von Angestellten. 90 Prozent aller Patentanmeldungen gehen inzwischen auf Erfindungen von Arbeitnehmern in ihrer Arbeitszeit zurück, schätzt Anton Horn, Patentrechtsanwalt bei Heuking. Und damit werden auch die Fragen nach deren Beteiligung am Gewinn immer bedeutsamer. Laut Gesetz steht Mitarbeitern für Erfindungen, die im Job entstehen, grundsätzlich Geld zu. Denn „laut Arbeitsvertrag schulden sie nur durchschnittliche Arbeitsleistung, Erfindungen sind aber überdurchschnittliche Leistungen“, sagt Andreas von Falck, Patentrechtler bei Hogan Lovells.

Die Angestellten müssen dem Unternehmen ihre Erfindung anbieten und das muss in einer Vier-Monats-Frist entscheiden, was es damit tun will. Läuft die Frist ab, kann der Angestellte selbst über das Patent verfügen. Oft geht es in den Patenten um Nebensächlichkeiten wie einen Verschlussmechanismus für ein Fenster oder seine Aufhängung im Dachrahmen. Die Regeln für solche Erfindungen aber müssen so gestaltet sein, dass sie zu einem vertretbaren Ergebnis führen, egal, ob es um Millionen geht oder wenige 1000 Euro. Dafür eine Lösung zu finden, ist eine große Herausforderung für alle Konzernjuristen, darüber reden aber will kaum einer. Auch nicht bei Robert Bosch, dem mit zuletzt 4033 Patentanmeldungen in dieser Hinsicht eifrigsten Unternehmen, wo ein Unternehmenssprecher auf vertrauliche Vergütungsfragen verweist.

Jury und Methodik

Wie auch immer die Klauseln im Einzelnen aussehen: Oft sorgen sie für Streit. Mal kommen Mitarbeiter auf die Idee, aus ihrer Innovation eine Geschäftsidee zu machen und ein eigenes Unternehmen zu gründen. Andere verlassen das Unternehmen und klagen auf Rückübereignung des Patents. Gute Chancen haben sie, wenn der Arbeitgeber bei der Formulierung der Regeln nachlässig war. Was gerade bei kleineren Unternehmen nicht selten sei, sagt Horn. Da meldet ein Unternehmen ein Patent einfach mal an, ganz ohne die Mitarbeiter zu entlohnen.

Dabei: „Die Rechte hat immer erst der Erfinder, der Arbeitgeber muss beweisen, wie und warum das Patent auf ihn übergangen ist – ob es in der Arbeitszeit erdacht wurde, spielt dabei gar nicht mal die zentrale Rolle“, erläutert Horn. Wo das nicht passiert ist, können ungeklärte Patentfragen schnell zu größeren Problemen führen, vor allem wenn ein Unternehmen verkauft werden soll.

Typischerweise fallen diese bei der Prüfung vor Abschluss des Deals auf. Und können teuer werden: Zuletzt musste einer von Horns Klienten vor dem Unternehmensverkauf erst fünf Millionen Euro Ablöse investieren, um solch offene Patentfragen zu klären.

Verhandlungsgeschick zahlt sich aus

Weil die Prozesse lange dauern und die Lage oftmals schwierig ist, enden 90 Prozent mit einem Vergleich. Richtungsweisende oder erhellende Urteile gibt es deshalb fast nie, bedauert Anwalt Horn. Stattdessen hänge der Erfolg nur am Verhandlungsgeschick der Anwälte. So auch in Hohagens jüngstem Fall: Da drohte der Richter an, in den nächsten sechs Monaten jeden Freitagnachmittag einen Gerichtstermin anzusetzen, für den die Beteiligten jedes Mal über 600 Kilometer hätten anreisen müssen. Da lenkte der Erfinder ein und gab sich mit einer Abfindung von 150.000 Euro zufrieden.

Mehr zum Thema: Erstmals haben Juristen sowie Experten aus der Wirtschaft die besten Anwälte in 20 Rechtsgebieten gewählt. In die Riege der Legal All Stars schafften es insgesamt 58 Juristen aus 46 Kanzleien. Lesen Sie hier das Ranking.

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