WiWo-Top-Kanzleien Die besten Anwälte für Arbeits- und Gesellschaftsrecht

Die renommiertesten Anwälte für Arbeitsrecht und für Gesellschaftsrecht. Quelle: imago images

Führungskräfte sind immer kürzer in Unternehmen und verlieren häufiger ihren Job. Das WirtschaftsWoche-Top-Kanzleien-Ranking nennt die renommiertesten Anwälte für Arbeitsrecht und für Gesellschaftsrecht.

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Um Qualifikation oder Erfolge von Managern geht es heute nicht mehr. Jedenfalls dann nicht, wenn in einem Unternehmen plötzlich ein anderer Wind weht, ein neuer CEO angetreten ist oder Private-Equity-Investoren mitreden. „Dann braucht sich eine Führungskraft gar nichts zuschulden kommen lassen, es genügt der Eindruck, er passt nicht mehr zur Firma“, sagt Arbeitsrechtler Michael Kliemt, Gründer der gleichnamigen Kanzlei. Von jetzt auf gleich stehen Manager dann auf der Abschussliste und bekommen Abfindungsofferten - egal wie erfolgreich sie zuvor gewirkt haben.

Hinzu kommt, dass Top-Managerverträge immer kürzer laufen. Waren früher fünf Jahre Laufzeit üblich, so sind es heute nur noch drei, so Kliemt. Chefsessel werden immer mehr zu Schleuderstühlen: 2018 wurde jeder vierte der 155 Dax-CEO´s laut einer Studie der Personalberatung Strategy&, die zu dem Big-Four-Beratungsunternehmen PWC gehört, geschasst. Aber auch in den Hierarchieebenen darunter verlieren heute Manager viel schneller ihren Job als früher, beobachtet Kliemt.

Den 10.600 Arbeitsrechtsanwälten hierzulande bescheren diese Entwicklungen viel Arbeit – und gute Geschäfte. Die Stundenhonorare für Top-Anwälte betragen schnell mal 500 Euro, für Spitzenanwälte in selteneren Fällen sogar 800 Euro. Wer als Manager kein finanzielles Polster angespart hat, dem dürfte in kurzer Zeit das Geld für lange Auseinandersetzungen fehlen. Zumal Unternehmen im Trennungsstreit sofort die monatlichen Zahlungen stoppen. „Es gibt Vorstände und Geschäftsführer, die glauben, eine Familienrechtschutzversicherung für 120 Euro springt auch bei ihrem Rechtsstreit gegen das eigene Unternehmen ein“, wundert sich Kliemt. Allein wegen der drohende Anwaltskosten sind Manager dann oft gezwungen, einen schnellen, ungünstigen Vergleich zu akzeptieren.

Plötzlich ohne Kontakte und Dienstwagen

Dabei könnten sie oft höhere Abfindungen herausholen, meint Kliemt. Nur die wenigsten seien so clever, vorzusorgen mit einer speziellen Manager-Rechtschutzversicherung, die auch die Stundensätze sehr renommierter Anwälte zahlt – und nicht nur die gesetzlichen Pauschalen, die weit darunter liegen.

Jury und Methodik

Für Führungskräfte ist die Lage schrecklich genug: Immerhin stehen machtvolle Manager plötzlich völlig unvorbereitet quasi nackt, da. Die Schlüssel vom Dienstwagen müssen sie sofort abgeben, das Handy – mit allen Adressen und Telefonnummern – und Laptop auch. Sind sie dann an ihrem Schreibtisch zurück, um ihn zu räumen, ist ihr E-Mail-Konto oft schon gesperrt. Manche Unternehmen schrauben kurzerhand die Kfz-Schilder der Dienstwagen ab. Sicher ist sicher.

Unternehmen werden zuweilen rüde, wenn sie Mitarbeiter herausdrängen wollen und sie zum Unterzeichnen von Aufhebungsverträgen drängen. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch Arbeitgebern kürzlich erstmals ein Gebot des fairen Verhandelns auferlegt (AZ 6 AZR 75/18): Aufhebungsverträge können unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber eine Verhandlungssituation herbeiführt oder ausnutzt, durch die der Arbeitnehmer unfair behandelt wird. Also wenn er eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die eine freie und überlegte Entscheidung des Arbeitnehmers über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erheblich erschwert oder sogar unmöglich macht.

Was Unternehmen nun nicht mehr tun dürfen, schildert Arbeitsrechtsanwalt Sebastian Maiß von Vangard: Besonders unangenehme Raumbedingungen schaffen, die erheblich ablenken oder gar den Fluchtinstinkt wecken, also beispielsweise Verhandlungen in abgeschlossenen Räumen oder an völlig ungewöhnlichen Orten. Oder: Erkennbare körperliche oder psychische Schwächen von Mitarbeitern sowie unzureichende Sprachkenntnisse ausnutzen. „Vor allem aber dürfen sie nicht ihre Arbeitnehmer überrumpeln und den Überraschungsmoment ausnutzen.“, so Maiß.

Vier Managertypen bei der Trennung

Anwalt Kliemt – er hat in 20 Jahren im Job rund 2000 Manager vertreten – erkennt in Trennungssituationen Manager-Typologien. Es gibt es den Coolen, der richtig abgebrüht und professionell ist. Der die Auseinandersetzung mit seiner Firma an ihn als Anwalt delegiert, den Kopf über Wasser behält und sich ruckzuck umorientiert. Dann gibt es die Selbstüberschätzer. Die reagieren auf einen Rauswurf erst gelassen, brechen dann aber einige Tage später zusammen und wollen ganz schnell eine Lösung – um jeden Preis. Sie halten den Druck nicht dieser Situation nicht aus. Auch wenn ihnen ein Drittel der erzielbaren, möglichen Abfindung durch die Lappen geht. Hauptsache, das Ganze schnell beenden. Typ drei ist der Harmoniebedürftige, der will sich gar nicht streiten, Der akzeptiert das erste Angebot und will lieber wieder ruhig schlafen können. Der vierte Typ ist der Aggressive, Rachsüchtige. Der will es seiner Ex-Firma zeigen, er will Gerechtigkeit. Und schließlich gibt es noch die Gierigen: die überziehen in den Verhandlungen, verlieren auch die letzten Freunde und hinterlassen verbrannte Erde. Fest steht: Einen Rauswurf sollte man heute nicht persönlich nehmen.

Wo besonders renommierte Arbeitsrechtler wie Michael Kliemt oder Sebastian Maiß zu finden sind, zeigt das eine der beiden aktuellen WirtschaftsWoche-Top-Kanzleien-Rankings zum Arbeitsrecht, das andere zeigt die renommiertesten Spezialisten im Gesellschaftsrecht.

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