Die Programmierer des bayrischen IT-Dienstleisters waren jung. Und sie waren eifrig, bis zu 14 Stunden am Tag arbeiteten sie. Ein klarer Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz, befanden die Behörden vergangenen November. Das Gesetz nämlich schreibt vor, dass zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen. Es erlaubt nur zwei Überstunden täglich, die müssen aufgezeichnet werden. Doch damit nicht genug: Die IT-Profis hatten dann später beim Aufschreiben ihrer Arbeitsstunden die Zeiten behördengerecht vorprogrammiert – und die real angefallenen Stunden gar nicht notiert.
Der Fall ist durchaus typisch. Digitale Technik macht es einerseits möglich, dass Menschen Arbeit und Privatleben viel besser aufeinander abstimmen können – und sie lässt Grenzüberschreitungen zu, die früher undenkbar waren. Via E-Mail oder Chatdienst kann der Chef rund um die Uhr Aufträge erteilen. Ebenso wie Kunden oder Kollegen aus anderen Zeitzonen ihre Anliegen äußern können.
Längst nicht jedem gelingt es da, mit der Antwort bis zum nächsten Morgen zu warten, erst recht seitdem die Coronakrise den Lebensradius vieler Menschen auf die eigenen vier Wände beschränkt hat. „Derzeit regiert eher Freestyle, vieles läuft regelwidrig“, sagt Arbeitsrechtlerin Andrea Panzer-Heemeier von Arqis in Düsseldorf. Und so fragen sich inzwischen auch viele Politiker, wie es gelingen kann, digitalen Arbeitsschutz herzustellen, ohne die Menschen um die Vorzüge der freieren Arbeitswelt zu bringen.
Das EU-Parlament zumindest hat sich für den regulatorischen Weg entschieden und Ende Januar eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht: Alle Angestellten, egal, ob sie vom Laptop im Homeoffice oder über das Chatprogramm auf dem Smartphone mit ihren Kollegen kommunizieren, sollen ein Recht darauf bekommen, außerhalb der Arbeitszeit nicht erreichbar zu sein. Eine verbindliche Richtlinie soll Arbeitsbedingungen sowie Ruhezeiten in der digitalen Arbeitswelt festlegen. „Das wäre ein Signal, auch wenn es erst frühestens in drei Jahren beim Bürger ankommen würde“, sagt Christian Bitsch, Anwalt bei der Kanzlei Bluedex.
Wenn der Chef im Urlaub stört
Andere halten das für Aktionismus, schließlich sind die heutigen Arbeitnehmerrechte schon viel weitreichender, als den meisten bewusst ist. Vor zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Arbeitszeiten aller Beschäftigten grundsätzlich aufgezeichnet werden müssen. Ein entsprechendes Bundesgesetz steht zwar noch aus, Arbeitsrechtler Bitsch rechnet damit in ein bis zwei Jahren. Rechtlich offen hingegen ist die Frage, wie ein unterbrochener Urlaub zu behandeln ist. Ruft die Chefin in den Ferien an, um einen Arbeitsauftrag zu erteilen, müsse laut Anwältin Panzer-Heemeier der dadurch verlorene Urlaubstag gutgeschrieben werden. Anwalt Bitsch geht weiter: Mitunter störe die Unterbrechung auch die Erholung insgesamt, dann müsse der gesamte Urlaub neu gewährt werden. Er hat schon einige entsprechende Fälle für Unternehmen betreut, in denen die Mitarbeiter vor Gericht Erfolg hatten und deshalb per Vergleich Zahlungen erhielten.
Jury und Methodik
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte mehr als 4900 Juristen aus 270 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Nach Bewertung der Jury setzten sich im Arbeitsrecht 61 Kanzleien mit 120 Anwälten und für Gesellschaftsrecht 51 Kanzleien mit 90 Juristen durch.
Die Jury für Arbeitsrecht: Nicolás Knille (Telefónica Deutschland), Daniela Loy (Osram), Jörg Staff (Fiducia & Gad IT), Alexander Zumkeller (ABB)
Die Jury für Gesellschaftsrecht: Jan Eckert (ZF Friedrichshafen), Martin Schlag (Thyssenkrupp)
Die Jury für beide: Claudia Mayfeld (Knorr-Bremse), Claas Westermann (RWE), Achim Schunder (C. H. Beck)
Und Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz ahnden Behörden durchaus – bei den eifrigen Programmierern in Bayern verhängten sie gegen die Firma 30.000 Euro Bußgeld. Der Geschäftsführer selbst hatte mit seiner Strafe von zwei Monatsgehältern noch Glück, denn das Arbeitszeitgesetz droht Managern in solchen Fällen gar mit Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr.
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Arbeitsrecht
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Gesellschaftsrecht
Mehr zum Thema: Erstmals haben Juristen sowie Experten aus der Wirtschaft die besten Anwälte in 20 Rechtsgebieten gewählt. In die Riege der Legal All Stars schafften es insgesamt 58 Juristen aus 46 Kanzleien. Lesen Sie hier das Ranking. Legal All Stars 2020: Das sind die besten Anwälte ihres Fachs