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WiWo-Top-KanzleienDie besten Anwälte für Patienten und Ärzte

Wer hilft Patienten, nach medizinischen Kunstfehlern Recht zu bekommen? Und welchen Anwälten vertrauen die Ärzte? Die WirtschaftsWoche hat die besten Anwälte für Patientenrecht und Arzthaftungsrecht gekürt.Claudia Tödtmann 01.06.2014 - 17:00 Uhr

Behandlungsfehler passieren leider. Treffen sich Patient und Arzt vor Gericht, um über Schuld und Schadenersatz zu streiten, schlägt die Stunde hoch spezialisierter Anwälte

Foto: dpa, Montage

Eigentlich wollte der 48-jährige Westfale nur eine Routine-Vorsorgeuntersuchung machen lassen, eine Darmspiegelung, wie sie etwa alle zehn Jahre empfohlen wird. Doch die Routineuntersuchung ging schief, der Chirurg perforierte ihm versehentlich seinen Darm, letzten Endes wurde der Mann durch die Folgen der Untersuchung berufsunfähig. Der Fehler des Chirurgen löste eine ganze Kette von Katastrophen aus: Wenige Tage nach der Spiegelung musste der Patient als Notfall operiert werden. Daraufhin bekam er, was öfter bei dieser Konstellation passiert, eine Bauchfellentzündung. Der Horror ging weiter: mehrere Operationen, danach Monate auf der Intensivstation. Am Ende bekam der Mann einen künstlichen Darmausgang und wurde zum Frührentner – mit 100 Prozent Behindertenquote.

Der Mann klagte gegen das Krankenhaus und gewann. Dass der Patient eine Einverständniserklärung auf einem Vordruck unterschrieben hatte, genügte dem Gericht nicht: Formulare und Merkblätter ersetzten kein Aufklärungsgespräch mit dem Arzt. Mangelhafte Aufklärung des Patienten ist ein häufig angesetzter Hebel für Schadensersatzklagen. Hätte der Patient einer Darmspiegelung zugestimmt, wenn er geahnt hätte, was passieren kann? Nein, urteilte das Oberlandesgericht Hamm und sprach dem Mann 220.000 Euro Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen 26 U 85/12).

Gemessen an den gravierenden Folgen des Fehl-Eingriffs, scheint die gezahlte Summe nicht sonderlich hoch. „Patienten sind meist bitter enttäuscht, wenn sie Ärzte oder Kliniken auf Schmerzensgeld verklagen“, sagt Medizinrechtler Martin Stellpflug, Partner bei Dierks + Bohle in Berlin. Zwar sind auch hierzulande die pro Einzelfall gezahlten Schmerzensgeldsummen in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen, in der Zahnmedizin haben sie sich binnen 15 Jahren sogar verdoppelt. Doch von hohen Millionenzahlungen wie in den USA sind sie noch weit entfernt. „Betroffene orientieren sich leider oft an TV-Serien über Kliniken und Law Firms und nicht an der deutschen Rechtsprechung aus einschlägigen Tabellen wie der Beck’schen Schmerzensgeldtabelle oder der vom ADAC“, sagt Bernd Schwarze, Medizinrechtler und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr in Köln.

Die andere große Kategorie der Streitfälle, bei denen Patienten vor Gericht gute Karten haben, sind Befunderhebungsfehler, vulgo: unterlassene Untersuchungen. So wurde ein Krankenhaus im westfälischen Dorsten verklagt, weil die Ärzte bei einer bewusstlosen Patientin nicht rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung einer Computertomografie hinzuzogen. Deshalb sei ein massiver Hirnstamminfarkt unerkannt geblieben, infolgedessen die Patientin am Ende starb. 50.000 Euro Schmerzensgeld sollten ihre Kinder laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamms bekommen (Aktenzeichen 3 U 122/12).

Weil Patienten inzwischen aufgeklärter und streitbarer sind, bekommen spezialisierte Anwälte seit Jahren mehr Arbeit. Hinzu kommt: Zwischen 1991 und 2012 ist die Zahl der Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern um mehr als vier Millionen auf 18 Millionen Behandlungen im Jahr gestiegen, so die „Ärztezeitung“. Gleichzeitig aber ist die Zahl der Klinikmitarbeiter um rund 90.000 gesunken, auf zuletzt 694.900. Mehr Behandlungen und weniger Mitarbeiter bedeuten mehr Zeitdruck und damit auch mehr Fehler.

„Der Bereich wächst und ist für Anwälte auch wirtschaftlich interessant“, sagt Schwarze. Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Kliniken oder Krankenkassen rechnen Anwälte nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab. Nur in Ausnahmefällen werden Stundenhonorare zwischen 220 und 300 Euro fällig.

Suchen Sie eine Fachklinik

Die wichtigste Frage, um ein Operationsrisiko zu vermeiden, lautet: Muss der Eingriff wirklich sein? Holen Sie eine zweite Meinung ein, denn in Deutschland wird das Skalpell nachweislich schnell – viele Mediziner sagen: zu schnell – angesetzt. Krankenkassen bezahlen die Konsultation eines zweiten Experten, zum Teil vermitteln sie ihn auch. Wenn die OP sein muss, setzen Sie bei der Wahl der Klinik nicht auf lokale Nähe zur Verwandtschaft oder den guten Ruf einer anderen Abteilung des Krankenhauses. Entscheidend muss einzig die Expertise der für sie zuständigen Abteilung sein. Hausarzt und Krankenversicherung können weiterhelfen.

Foto: dpa

Beim ersten Verdacht

Nicht alles, was unerwünschte Folgen hat, ist auch ein Behandlungsfehler. Für manche Volte des Schicksals kann niemand haftbar gemacht werden. Aus juristischer Sicht ist ein Behandlungsfehler eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, fach- oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt – sowohl durch Tun als auch durch Unterlassen. Der Schaden des Patienten muss also nachweislich auf ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen sein. Die Beweislast liegt in der Regel beim Patienten. Dokumentieren Sie daher alles, was Ihnen in der Klinik wann wie und mit wem passiert ist und welche Zeugen es gab. Zudem haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, die Patientendokumentation einzusehen und Kopien zu erhalten.

Kontaktieren Sie damit Ihre Krankenversicherung. Oft hat die ein kapitales Eigeninteresse, sich Kosten von der Klinik erstatten zu lassen, die durch eine weitere durch den Fehler verursachte Behandlung anfallen. Gesetzlich Krankenversicherten steht auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei der Fehlersuche zur Verfügung. Ob der sich aber am Ende für Sie einsetzt, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters.

Foto: AP

Hier finden sie ersten Rat

Sinnvoll ist die kostenlose Nachfrage bei einer Selbsthilfegruppe. Sie sind praxiserfahren und können die Aussichten eines Verfahrens gegen eine Klinik einschätzen. Vorsicht vor dem Internet: Häufig finden sich dort Hilfsangebote von Menschen mit traurigen Einzelschicksalen. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie auch in Ihrem Fall weiterhelfen können.

Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit empfiehlt für Rat den Deutschen Patientenschutzbund in Dormagen (E-Mail: info@ dpsb.de) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe in Düsseldorf (E-Mail: info@bag-selbsthilfe.de). Informieren können auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Tel. 08 00/0 11 77 22) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Tel. 0 30/25 80 00).

Foto: dpa

Rückendeckung durch einen Gutachter

Sie brauchen die Bestätigung Ihres Verdachts durch einen unabhängigen Sachverständigen. Der kann kostenlos vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kommen.

Externe Ärzte als Sachverständige kosten oft mehr als 1000 Euro. Manche Anwaltskanzleien kooperieren mit Gutachtern, die es dann etwas billiger machen. Am besten ist ein externer Chefarzt, weil sein Gutachten meist mehr Gewicht hat als das eines Hausarztes.

Zudem gibt es die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler als unabhängige Einrichtung bei der Ärztekammern der einzelnen Bundesländer. Das Begutachtungsverfahren ist für die Beteiligten gebührenfrei, aber nicht rechtsverbindlich. Die Gutachten sind aber sehr häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung zwischen Patient oder Krankenversicherung und Klinik.

Foto: dpa

Anwaltlicher Rat

Wer privat eine Klage gegen eine Klinik oder eine außergerichtliche Einigung um Schadensersatz und Schmerzensgeld anstrebt, kommt nicht um einen Anwalt herum. Schließlich will kein Krankenhaus freiwillig Präzedenzfälle schaffen. Meiden Sie Wald-und-Wiesen-Anwälte, nötig ist ein ausgewiesener Fachanwalt für Medizinrecht. Empfehlungen geben die Selbsthilfegruppen, Auskunft darüber, wer als Fachanwalt firmiert, auch die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin (E-Mail: zentrale@brak.de).

Foto: gms

Restrisiko hohe Kosten

Kliniken geben oft erst auf, wenn sie mit dem Rücken zur Wand stehen. Verfahren um Behandlungsfehler können sich deshalb über Jahre hinziehen und teuer werden. Ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich deshalb vorher mit einem Selbsthilfe-Mitglied oder Anwalt Chance und Risiko einer Klage ausrechnen.

Foto: dapd

Warten Sie nicht zu lange

Ist einem Patienten Unrecht geschehen, hat er drei Jahre Zeit sich zu entscheiden, ob er eine Klage in Angriff nehmen will und wie er die Erfolgsaussichten einschätzt. Die Zeit läuft erst ab dem Moment, da er selbst Kenntnis vom Fehler hat. Diese Frist gilt auch, wenn es um eine Spätfolge geht.

Foto: dpa

Die Erfolgsaussichten

Es lässt sich nicht schönreden: Weniger als ein Drittel aller Fälle in Deutschland wird zugunsten des Patienten entschieden. Um so wichtiger ist es, sich Unterstützung durch eine Selbsthilfegruppe oder einen Fachanwalt zu suchen.

Foto: dpa

Kliniken und Ärzte sichern Risiken in der Regel bei großen Versicherern ab. Wer es als Anwalt schafft, sich bei denen einen guten Namen zu machen, gewinnt Versicherer oft als dauerhafte Mandanten für viele Fälle. Große Player im Krankenhausgeschäft sind die Versicherer R+V, Allianz, Basler Securitas und Ergo. Bei den niedergelassenen Ärzten kommen noch Axa, HDI Gerling und Generali dazu.

Anders als sonst bei den Rankings der WirtschaftsWoche-Top-Kanzleien sind die Medizinjuristen nicht in ganz Deutschland aktiv. Ihr Geschäft ist in der Regel regional begrenzt. Der simple Grund dafür: Die Versicherer wollen die Reisekosten der Anwälte niedrig halten und beauftragen entsprechend Juristen aus der Umgebung, sagt Anwalt Stellpflug. Tatsächlich führen die Versicherer Listen mit Anwältenamen nach Gerichtsbezirken. Aber auch Patienten haben viel Kommunikationsbedarf und wollen ihren Anwalt regelmäßig vor sich sehen, berichtet Schwarze.

Verfahren ziehen sich lange hin. „Bevor ein Gerichtsprozess losgeht, vergehen in 60 Prozent der Fälle zwei Jahre mit dem Anfertigen von Gutachten und Gegengutachten“, sagt Anwalt Schwarze. Das Gerichtsverfahren dauert im Schnitt zwei bis vier Jahre. Geht der Fall in die Berufung, kommen noch mal eineinhalb Jahre dazu.

Die Gemengelage bei Rechtsstreitigkeiten wegen Arzt- und Klinikpannen ist obendrein sehr kompliziert. Beteiligt sind zum einen die Patienten oder deren Erben, die Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Renten fordern. Zum anderen klagen Krankenkassen die zusätzlichen Kosten ein, die ihnen für Patienten nach Behandlungsfehlern entstehen. Pflegekassen wiederum fordern die Pflegekosten ein, die durch Ärzte-Fehler verursacht werden.

Die teuersten Fälle sind Schädigungen, die bei der Geburt oder im frühen Kindesalter verursacht werden. Hier können die in Versicherungsverträgen vereinbarten Deckungssummen bisweilen sogar nicht ausreichen, sodass Ärzte in Privatinsolvenz gehen müssen. In einem Fall wurden wegen eines Fehlers bei einer Geburt Erben eines Gynäkologen noch 20 Jahre später von einem Landkreis verklagt. Dieser forderte die Leistungen zurück, die er über die Jahre für einen seit Geburt behinderten Sozialhilfeempfänger aufgewendet hatte.

Besonders oft verklagen Patienten Ärzte nach Hüft-, Knie-, Wirbelsäulen- und Schönheitsoperationen. Schädigungen durch Krankenhauskeime führen zu Klagen gegen Kliniken. Häufig drehen sich Prozesse auch um Fehler bei der Vorsorge, etwa „wenn Ärzte einen Tumor übersehen haben“, so die Berliner Anwältin Britta Konradt, die auch Medizinerin ist. „Das größte Problem ist immer die Kausalität“, sagt Konrad – der Patient muss nachweisen, dass sein Leiden durch den Fehler des Mediziners verursacht wurde und nicht ohnehin ähnlich schlimm verlaufen wäre.

Sieht ein Versicherer ein Haftungsrisiko, enden 90 Prozent der Fälle mit einem Vergleich. Zu dem kommt es auch recht schnell, wenn eine Klinik Imageschäden durch Negativschlagzeilen befürchtet.

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