WiWo-Top-Kanzleien Die besten Anwälte für Kartellrecht

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Existenzbedrohende Strafen

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Sich in Kartellverfahren zu wehren lohnt durchaus, vor allem wenn die Alternative angesichts der hohen Strafen womöglich der Konkurs des Unternehmens ist. Im Fall des Kurzwarenproduzenten Prym aus Stolberg etwa hatte die EU-Kommission vor vier Jahren zunächst 40,5 Millionen Euro Strafe verhängt, weil sich das Familienunternehmen an illegalen Preisabsprachen beteiligt hatte. Schon 2006 hatte der Weltmarktführer eine Geldbuße von 25 Millionen Euro kassiert. Spätestens nach der zweiten Strafe kämpfte das Traditionsunternehmen ums Überleben. Hans-Jörg Niemeyer von Hengeler Mueller – einer der erfahrensten Brüsseler Kartellrechtler – schaffte es, bei der EU-Kommission eine beachtliche Reduzierung auf 15,5 Millionen Euro durchzusetzen.

Die Stundenhonorare für Partner der Kanzleien liegen im Schnitt bei 350 bis 500 Euro, für angestellte Anwälte bei 300 bis 400 Euro. Kartellrecht sei „eine Spezialmaterie, bei der die Honorarhöhe nicht so sehr im Vordergrund steht“, berichtet Alexander Birnstiel aus der Großkanzlei Noerr. Soll heißen: Es geht um Millionensummen, einzelne Unternehmen sind aber selten betroffen, deshalb tolerieren sie auch hohe Sätze.

Jedoch: Um namhafte Mandate an Land zu ziehen, machen selbst renommierte Adressen schon mal Preiszugeständnisse. Ihr Geld holen sie sich dann bisweilen, indem sie überdimensionierte Teams auf Fälle ansetzen.

Gut für die Anwälte: Unternehmen, die zulasten anderer verbotene Absprachen getroffen haben, sind nicht mehr die einzigen Klienten für Kartellrechtsprofis. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 tut sich auch in Deutschland eine neue Klientel auf: die Geschädigten. Vor denen waren Kartellsünder bis dahin in Deutschland ziemlich sicher – anders als in den USA. „In den Vereinigten Staaten müssen Unternehmen für jeden Dollar Buße obendrauf mit zwei Dollar Schadensersatzzahlung rechnen – für Verbraucher oder andere Unternehmen, die wegen der unerlaubten Kartellabsprachen zu viel bezahlen mussten“, sagt Martin Klusmann von Freshfields. Sogar die Europäische Kommission hat eine eigene Schadensersatzklage in Brüssel eingereicht – gegen die Kartellmitglieder des sogenannten Rolltreppen- und Aufzugkartells, unter ihnen ThyssenKrupp.

Auch in ihren Gebäuden, so meint die Kommission habe sie mehr als die marktüblichen Preise bezahlt. „Ist das Kartellverfahren beendet, geht es mit den Schadensersatzansprüchen von geschädigten Kunden erst richtig los“, sagt Markus Wirtz.

50 Jahre Schienenkartell

Prominentes Beispiel ist das Schienenkartell, bei dem Voest alpine, ThyssenKrupp und andere Stahlproduzenten über 50 Jahre lang Mengen und Preise auf dem Schienenmarkt abgesprochen hatten. Die Geschädigte, die Deutsche Bahn, steht eindeutig fest und forderte schon jetzt Schadensersatz – bevor das Bundeskartellamt eine Buße verhängt hat. „Neu ist hier, dass nicht nur die Kartellwächter ermitteln, sondern gleichzeitig die Staatsanwaltschaft Bochum gegen die beteiligten Manager als Personen“, erläutert Wirtz. „Denen droht sogar Gefängnis, was im Kartellrecht nicht vorkommt.“ Gefundenes Fressen für Ermittler und Geschädigte ist eine Excel-Tabelle, in der die jährlichen Liefermengen im Detail aufgelistet sind.

Zunehmend verdienen die Kanzleien auch an der Beratung von Unternehmen, bei einigen bringt die Prävention schon ein Drittel des Umsatzes. Probe-Durchsuchungen der Juristen vor Ort beim Kunden kosten 5000 bis 10.000 Euro. Durch sie soll die Belegschaft sensibilisiert und sichergestellt werden, dass sie sich an die Leitfäden der Firmen für Durchsuchungen halten.

Noerr bietet sogar schon eine Gratis-App für Durchsuchungen in Kartellfällen an, samt Emergency-Button zur Kanzlei und genauen Verhaltensmaßregeln. Seit Juli wurde sie immerhin schon 500-mal heruntergeladen.

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