




Berlin ist anders. Während im Rest der Republik eher selten geklagt wird, wenn es um das Thema Wohnen geht, ist der Hauptstädter streitbar. Und das erfolgreich: Statt 9,50 Euro pro Quadratmeter muss ein Mieter im Berliner Stadtteil Neukölln nur 6,60 Euro zahlen, entschied jetzt das Landgericht Berlin (65 S 424/16).
Die 6,60 Euro lägen genau zehn Prozent über der ortsüblichen Miete für vergleichbare Wohnungen in Neukölln. Mehr dürfe die Vermieterin laut Mietpreisbremse nicht verlangen, so die Richter. Die Mietpreisbremse und das Eingreifen des Landes Berlin in den Wohnungsmarkt verstießen nicht gegen die Verfassung. Die Vermieterin müsse dem Mieter für fünf Monate die zu viel verlangte Miete erstatten, insgesamt rund 1100 Euro.
Der Berliner Fall gehört bisher zu den wenigen Ausnahmen. In der Regel sind Mieter in den Ballungsräumen froh, überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Ob der Preis, wie vom Gesetzgeber verlangt, maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, spielt so lange keine Rolle, wie sich ein Mieter findet, der ihn bezahlen will.
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Wo kein Kläger ist, gibt es auch keine Klage. Folglich funktioniert die Mietpreisbremse nicht. Laut Verbraucherministerium stiegen die Mieten in Deutschland im vergangenen Jahr, als die Mietpreisbremse eingeführt wurde, im Schnitt um 36 Cent auf 7,65 pro Quadratmeter. In den Jahren 2012 bis 2015 waren es im Schnitt nur 24 Cent pro Jahr. Justizminister Heiko Maas (SPD) will daher die Mietpreisbremse verschärfen. So sollen Vermieter gezwungen werden, Interessenten die Miete des Vormieters zu nennen. Das würde mehr Transparenz bringen. Allerdings wüsste der Wohnungssuchende immer noch nicht, ob die verlangte Miete gesetzeskonform ist oder nicht. Dazu müsste er die passende ortsübliche Miete kennen. Insofern bringt der Vorschlag von Maas den Mietern wenig.
Die Miete des Vormieters offenzulegen, ändert auch nichts an den Machtverhältnissen im Immobilienmarkt. Solange Wohnungen knapp sind, wird kaum ein Mietinteressent einen Vermieter verklagen wollen.