845 Tarife im Vergleich Die beste private Krankenversicherung

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Krankenversicherer mit der höchsten Beschwerdequote Quelle: BaFin; PKV-Ombudsmann

So kann etwa die HanseMerkur überdurchschnittlich viel für Beitragsrückerstattungen zurücklegen, weil sich ihr Kapital höher verzinst als im Branchenschnitt. Hohe Einnahmen dämpfen künftige Beitragserhöhungen: 30-jährige Frauen mussten in der Tarif-Kombination der HanseMerkur (KKE, PS1, ASZG, PS3) in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt nur 1,8 Prozent pro Jahr mehr zahlen.

Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Prämie nach Geschlecht, Vorerkrankungen und Alter des Versicherten. Einheitstarife, wie bei den gesetzlichen Kassen, gibt es nicht. Die Privaten kalkulieren, wie viel sie ein 30-jähriger Versicherter tatsächlich kostet. Dann rechnen sie noch einen Puffer hinzu, die Alterungsrückstellungen. Dieses finanzielle Polster soll verhindern, dass die Prämien im Alter ins Uferlose wachsen. Sie dürfen die Prämien eines Tarifs nur dann erhöhen, wenn die prognostizierten Leistungen die erwarteten Beitragseinnahmen um mehr als fünf Prozent überschreiten. Ein Treuhänder prüft, ob die Kalkulationen plausibel sind. Ein gesetzliches Limit für Prämienerhöhungen gibt es nicht.

Allen, die fürchten, dass sie die Prämien im Alter nicht mehr stemmen können, bieten Krankenversicherer Beitragsentlastungs-Tarife an. Diese bestehen aus einer PKV-Police plus Sparvertrag. Der Versicherte zahlt in jungen Jahren seine Prämie plus Sparrate. Dafür bekommt er später Beitragsrabatte. Als Extra winkt noch ein Steuervorteil. Die Sparrate zur Beitragsentlastung können Privatversicherte über den jährlichen Höchstbetrag von 1900 Euro pro Jahr für die eigentliche PKV-Prämie und andere Versicherungsbeiträge hinaus steuerlich geltend machen. Nachteil der Beitragsentlastungs-Tarife ist, dass sich die Versicherten an einen Anbieter binden. Wechseln sie in eine andere private Krankenversicherung oder in die GKV, sind die zusätzlichen Beiträge verloren. Versicherte, die sich nicht sicher sind, ob sie ihrem Anbieter die Treue halten, sollten daher lieber auf eigene Faust Geld zurücklegen.

Kostenübernahme verweigert

Auch wenn die Versicherten brav ihre Prämie zahlen, sind sie nicht vor Stress mit dem Versicherer geschützt. "Gerade wenn Privatpatienten schwer krank werden, sind die Krankenversicherer sehr erfinderisch, um sich vor der Übernahme von Kosten zu drücken", sagt Joachim Bluhm, Anwalt für Versicherungsrecht in Hamburg. Streit gibt es vor allem um die Frage, ob eine ärztliche Leistung medizinisch notwendig ist oder nicht. Immerhin jede fünfte Beschwerde beim Ombudsmann der PKV dreht sich um dieses Thema. Sollte der Ombudsmann nicht helfen, bleibt den Versicherten nur noch die Klage. Nur selten trauen sich Privatpatienten allerdings, einen Prozess bis zur letzten Instanz durchzufechten, wenn die Versicherung nicht zahlt.

Zu den wenigen Ausnahmen gehört ein Beamter, der sich wegen mehrerer Bandscheibenvorfälle in der privaten Alpha-Klinik in München behandeln ließ. Die Versicherung hielt die Rechnungen des Krankenhauses für überhöht und wollte nur einen Bruchteil der Kosten übernehmen. Der Beamte ließ sich jedoch nicht einschüchtern und ging bis zum Bundesgerichtshof, der sich 2003 auf seine Seite stellte (IV ZR 278/01). Laut Versicherungsvertrag sei für die Kostenübernahme entscheidend, ob der Eingriff medizinisch notwendig sei, so die Richter. Aus den Klauseln ließe sich nicht entnehmen, dass es eine Obergrenze für die Kosten gebe.

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