Das Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe hätte kaum eindeutiger ausfallen könne. Im konkreten Fall hatte ein Bauschlosser wegen eines Rückenleidens auf Auszahlung seiner Berufsunfähigkeitsversicherung geklagt. Seine Versicherung verweigerte die Auszahlung, weil der Handwerker bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen und zeitweise Arbeitsunfähigkeit aus den Vorjahren einfach verschwiegen hätte. Die Vorerkrankungen hatten zwar größtenteils nichts mit dem Berufsunfähigkeit auslösenden Rückenleiden zu tun. Aber für das Gericht war das Urteil klar: im Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen sei ein arglistiges Täuschungsmanöver des Klägers erkennbar, der Versicherungsvertrag auf betrügerische Weise erschlichen worden. Die Zahlungsverweigerung der Versicherung sei daher rechtens. Einmal mehr bestätigt sich damit: Wer bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen mogelt und Vorerkrankungen verschweigt, riskiert den Verlust seines Versicherungsschutzes – und steht im Bedarfsfall mit Nichts da.
Eine kostspielige Angelegenheit
Die Gründe des Handwerkers für Täuschung liegen auf der Hand. Sicherlich hatte sich der Bauschlosser durch die Verneinung von Vorerkrankungen während der zehn Jahre vor Vertragsabschluss deutliche Vorteile versprochen. Entweder er fürchtete, überhaupt keinen geeigneten Versicherungsschutz zu bekommen, weil die Versicherung diesen aufgrund der hohen Versicherungsrisiken abgelehnt oder zumindest wichtige Gesundheitsrisiken in der Police explizit ausgeklammert hätte. Oder er erhoffte sich zumindest niedrigere Monatsbeiträge durch die Einstufung in eine günstige Risikoklasse. Schließlich ist der Schutz vor Berufsunfähigkeit eine kostspielige Angelegenheit, deren Nutzen nur dann zutage tritt, wenn der Versicherte tatsächlich berufsunfähig wird und die Versicherung dies auch anerkennt.
Die günstigsten BU-Policen für Bankkaufleute
Mann, 30 Jahre, angestellte Bankkaufleute, 1.500 Euro monatliche BU-Rente, BU-Schutz bis Alter 67, Beitragsverrechnung.
Hinweis: Der Nettobeitrag ist die zu Versicherungsbeginn zu zahlende Prämie. Sie kann während der Vertragslaufzeit vom Versicherer einmal jährlich erhöht werden, maximal aber bis zur Höhe des Bruttobeitrags. Die Veränderung des Nettobeitrags bezieht sich auf die Tarife vor Umstellung auf die geschlechtsneutralen Unisex-Tarife.
Quelle: Franke und Bornberg, Januar 2013
Tarif: SBU Profi Care
Bruttobeitrag (Unisex): 92,78€
Nettobeitrag (Unisex): 54,74€
Veränderung Nettobeitrag (in Prozent): -7%
Tarif: BUV-Plus 91
Bruttobeitrag (Unisex): 104,70€
Nettobeitrag (Unisex): 62,82€
Veränderung Nettobeitrag (in Prozent): -2%
Tarif: Selbstst. BU SBU2600C
Bruttobeitrag (Unisex): 92,21€
Nettobeitrag (Unisex): 64,55€
Veränderung Nettobeitrag (in Prozent): 6%
Tarif: SBU
Bruttobeitrag (Unisex): 85,80€
Nettobeitrag (Unisex): 66,41€
Veränderung Nettobeitrag (in Prozent): -3%
Tarif: BUV
Bruttobeitrag (Unisex): 107,76€
Nettobeitrag (Unisex): 67,08€
Veränderung Nettobeitrag (in Prozent): -15%
Urteile wie das aus Karlsruhe sind nicht weiter ungewöhnlich. Versicherer haben nicht nur das Recht, sondern im Interesse der übrigen Versicherten sogar die Pflicht, die Risiken innerhalb der Versichertengemeinschaft möglichst genau zu kalkulieren. Schließlich sind Wirtschaftlichkeit und Stabilität einer Versicherung im Interesse aller Versicherten. Das betrifft nicht zuletzt auch die Beitragsstabilität.
Versicherung für Risikoberufe wird immer teurer
Die Versicherungsanalysten von Franke und Bornberg in Hannover beobachten allerdings, dass es für die Mehrheit der Berufstätigen immer schwieriger wird, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Während es einen zunehmend intensiven Preiswettbewerb zwischen den Versicherern um die Kunden mit niedrigen Risiken gibt, wird die BU-Police für die typischen Risikoberufe – also körperlich Tätige wie etwa Handwerker – immer teurer. "Für Berufe mit höherem Risiko wie Maler oder Maurer haben sich die Preise in den letzten Jahren aber zum Teil vervierfacht. Monatsbeiträge von 300 Euro und mehr sind keine Seltenheit", konstatierte Michael Franke, Geschäftsführer von Franke & Bornberg, erst Anfang Februar. Die Konsequenz: Wer nicht gleich von den Versicherungen als Kunde abgelehnt wird, sieht sich oftmals mit geforderten Beitragszahlungen konfrontiert, die für ihn unbezahlbar sind.