Ist eine BU-Versicherung nicht möglich oder zu teuer, sind andere Versicherungstypen zumindest eine Überlegung wert. Denn um sie abzuschließen, muss der Versicherungsnehmer in der Regel keine ausführlichen Gesundheitsfragen beantworten, Vorerkrankungen spielen somit eine weit geringere Rolle. Sie alle haben aber ihre Besonderheiten.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung zahlt dem Versicherten nur nach einem Unfall einen Einmalbetrag oder eine Rente. Eine hohe Einmalzahlung kann sinnvoll sein, wenn etwa nach einem Unfall der behindertengerechte Umbau der Wohnung notwendig wird. Auch die Vereinbarung dynamisch ansteigender Beitragsprämien ist erwägenswert, damit sich die Versicherungsleistung mit den Jahren immer weiter erhöht. Viele Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter eine berufliche Unfallversicherung abschließen müssen, erweitern den Versicherungsschutz auf das Privatleben der Angestellten. Sofern eine Unfallversicherung vorhanden ist, sollte unbedingt die Versicherungssumme im Blick gehalten und bei Bedarf angepasst werden. Krankheitsrisiken, die zur Berufsunfähigkeit führen können, sind durch die Unfallversicherung allerdings nicht abgedeckt. Insofern ist die Unfallversicherung die schlechteste der Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft. Dafür verzichten Unfallversicherungen oftmals auf Gesundheitsfragen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung richtet sich nach den Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch diese zahlt eine Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn der Beschäftigte mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten – gleichgültig in welchem Beruf. Allerdings ist die staatliche Erwerbsminderungsrente deutlich zu niedrig, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher kann es sinnvoll sein, zumindest das Invaliditätsrisiko mit eine zusätzlichen Police so abzusichern, dass der Lebensunterhalt gewährleistet ist. Diese Versicherung ist besonders für Angehörige besonders risikoreicher Berufe wie Dachdecker geeignet. Allerdings kann die Versicherung auf einen anderen Beruf verweisen, in dem der Versicherte mehr als drei Stunden erwerbstätig sein kann, bevor sie die Invalidität voll anerkennt.
BU: Dramatische Beitragsunterschiede
Marktvergleich unter 40 Versicherern; Berechnungsbasis: 1.500 € monatliche BU-Rente, Eintrittsalter 35 Jahre, versichert bis Alter 67;
ausgewiesen ist je Beruf der niedrigste und höchste Nettobeitrag.
Hinweis: Der Nettobeitrag ist die zu Versicherungsbeginn zu zahlende Prämie. Sie kann während der Vertragslaufzeit vom Versicherer einmal jährlich erhöht werden, maximal aber bis zur Höhe des Bruttobeitrags.
Quelle: Franke und Bornberg, Januar 2013
Minimalbeitrag: 414,21 €
Maximalbeitrag: 241,86 €
Minimalbeitrag: 218,67 €
Maximalbeitrag: 164,77 €
Minimalbeitrag: 340,99 €
Maximalbeitrag: 139,53 €
Minimalbeitrag: 375,55 €
Maximalbeitrag: 134,95 €
Minimalbeitrag: 340,99 €
Maximalbeitrag: 103,30 €
Minimalbeitrag: 194,17 €
Maximalbeitrag: 68,61 €
Minimalbeitrag: 246,72 €
Maximalbeitrag: 65,84 €
Minimalbeitrag: 246,72 €
Maximalbeitrag: 57,83 €
Minimalbeitrag: 194,17 €
Maximalbeitrag: 57,83 €
Minimalbeitrag: 246,72 €
Maximalbeitrag: 47,71 €
Minimalbeitrag: 130,39 €
Maximalbeitrag: 47,71 €
Minimalbeitrag: 107,44 €
Maximalbeitrag: 47,71 €
Dread-Disease-Policen
Mit einer Dread-Desease-Versicherung können sich Versicherte vor den finanziellen Folgen bestimmter Krankheiten schützen. Allerdings muss die Erkrankung im Leistungskatalog der Versicherung explizit genannt sein. Üblicherweise schnüren die Versicherer hier ein Paket, das zum Beispiel Herzinfarkt oder Krebserkrankung beinhaltet. Bei Eintritt einer im Katalog genannten Krankheit zahlt die Versicherung üblicherweise einen steuerfreien Einmalbetrag. Ursprünglich diente diese angelsächsische Versicherungsmodell der Finanzierung von Operationskosten. Einschränkungen am Bewegungsapparat oder psychische Krankheiten lassen sich allerdings nicht mit einer Dread-Desease-Police absichern.