Welche Fehler machen Paare bei der Vorsorge?
"Grundsätzlich können Paare bei der Altersvorsorge die gleichen Fehler machen wie Singles", sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Unpassende Verträge würden unterzeichnet oder zu teure Produkte ausgewählt. Oft sparen Paare auch einfach nebeneinander her. Dabei lohnt es oft, sich miteinander anzustimmen. So kann das Risiko breiter gestreut werden, beispielsweise indem nicht beide in denselben Fonds investieren. "Insbesondere wenn sie verheiratet sind, sollten Paare ihre gemeinsame Rentenlücke berechnen und entsprechend privat vorsorgen", rät Honorarberaterin Stefanie Kühn aus Grafing. Selbst wenn einzelne Verträge nur einem Partner gehörten, sollte das große Ganze immer gemeinschaftlich betrachtet werden. Das wird umso wichtiger, wenn einer der Partner nur Teilzeit arbeitet oder beispielsweise wegen der gemeinsamen Kinder ganz zu Hause ist. Geht es um die Lücke, müssen sich Paare auch über ihre Ansprüche austauschen. Wollen sie einen ruhigen Lebensabend verbringen, oder träumen sie davon, im Alter noch mal die Welt zu entdecken und viel zu reisen.
Der größte Fehler bei der gemeinsamen Altersvorsorge besteht allerdings darin, sich nicht mit der Frage zu beschäftigen, was im Fall des Todes eines Partners passiert. Dieses Szenario wird umso wichtiger, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Grundsätzlich hilft eine Risikolebensversicherung gegen finanzielle Probleme nach dem Tod des Partners. Aber auch bei der Altersvorsorge muss das Szenario bedacht werden.
Wie sorgt man für den Tod eines Partners vor?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn jeder zunächst seine eigene Altersvorsorge-Rechnung aufmacht. Ein Blick auf den Rentenbescheid zeigt, wie groß der Bedarf für private Vorsorge vermutlich sein wird. Insbesondere bei Familien mit Kindern oder Paaren, in denen einer deutlich mehr verdient als der andere, muss aber der Todesfall abgesichert sein.
Grundsätzlich ist die Lage für Verheiratete etwas einfacher. Stirbt der Ehepartner und hat mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. War das Paar nur verlobt, wird die Rente nicht gezahlt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dagegen normalerweise das, was für Ehepaare auch gilt. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der Rente. Hat der Hinterbliebene zusätzlich ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet. Egal ob gesetzliche oder private Rente, Paare müssen eine klare Hinterbliebenenregelung treffen. "Fehlt eine solche Vereinbarung, kommen zu den emotionalen Sorgen nach dem Tod des Partners sehr schnell finanzielle dazu", sagt Oelmann.