Altersvorsorge Schluss mit der Doppelbesteuerung der Rente

Es gibt deutliche Hinweise, dass künftige Rentner unzulässig hoch besteuert werden. Eine neue Studie zeigt, dass es um beachtliche Summen geht - und wie sich das Problem beheben ließe.

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So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Die Debatte um eine unzulässige Doppelbesteuerung von Rentnern nimmt Fahrt auf. Nun zeigt eine neue, noch unveröffentlichte Studie des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Günter Siepe und seines Bruders, dem Finanzmathematiker Werner Siepe, im Auftrag der Vers Versicherungsberater Gesellschaft aus Berlin, welche Ausmaße die Doppelbesteuerung annimmt und - noch wichtiger - wie sie sich wirksam verhindern ließe.

Die WirtschaftsWoche hatte im Januar mit der Berichterstattung zu einer ersten Studie zum Thema die Diskussion maßgeblich angestoßen. Im April war dann bekanntgeworden, dass es schon 2007 große Bedenken an den neuen Steuerregeln für die Rente gegeben hatte. So hieß es damals in einer vertraulichen Stellungnahme an das Bundesfinanz- und Bundessozialministerium, dass die neue Besteuerung „bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt“. Eine Änderung des entsprechenden Gesetzes sei „erforderlich“.

Brisant an dieser Stellungnahme: Verfasser waren Herbert Rische, bis März 2014 Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, und der Finanzwissenschaftler Bert Rürup, der vor der Reform der Rentenbesteuerung eine Sachverständigenkommission zu dem Thema geleitet hatte. Heute ist Rürup Präsident des Handelsblatt Research Institutes, das, wie die WirtschaftsWoche, zur Verlagsgruppe Handelsblatt gehört.

Ihre Stellungnahme blieb damals aber folgenlos. Die 2005 eingeführten Steuerregeln gelten unverändert weiter. Jedes Jahr müssen Neurentner einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Von 2040 an ist die Rente dann voll zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Im Gegenzug können Beitragszahler ihre Einzahlungen in die Rentenkasse zunehmend von der Steuer absetzen. Aktuell liegt der steuerfreie Anteil bei 82 Prozent, er steigt um zwei Prozentpunkte pro Jahr.

Doppelt schon seit 2015

Doch die Steuerfreistellung der Rentenbeiträge reicht anscheinend nicht aus, um unzulässige Steuernachteile zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung für die Reform von 2005 die klare Vorgabe gegeben, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“ (2 BvL 17/99). Jeder Rentner müsse wenigstens so viel an Rente steuerfrei erhalten, wie er vorher an Rentenbeiträgen steuerpflichtig eingezahlt habe.

Vorschläge zur Renten-Reform

Die Autoren der aktuellen Studie errechnen, dass es aus heutiger Sicht schon seit 2015 zu einer Doppelbesteuerung von Neurentnern kommt. Die steuerfrei gezahlten Renten liegen dann in Summe unterhalb der steuerpflichtigen Beiträge. Während die Differenz anfangs überschaubar ist, steigt sie bis 2040 an - auf rund 54.000 Euro (siehe Tabelle). Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz würden die betroffenen Rentner der Zukunft damit gut 16.000 Euro zu viel Steuern zahlen. Die Berechnung basiert auf einem Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und dem jeweiligen Durchschnittsverdienst. Angesetzt werden außerdem 17 Jahre Rentenbezug. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass "die aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenversicherungsbeiträge in der Rentenphase in den weitaus meisten Fällen ein zweites Mal besteuert würden. Dies ist somit der klassische Fall einer Doppelbesteuerung von Renten. Für sie ist das so, "als wenn die Geldentnahme vom Sparbuch voll steuerpflichtig wäre".

Dass die Regierung selbst bei der Umstellung 2005 zu ganz anderen Ergebnissen kam, ist teilweise den seitdem erfolgten Änderungen bei Rente und Steuer geschuldet. So blieben etwa die Steigerungen von Renten und Rentenbeiträgen niedriger als damals erwartet. Hauptunterschied zu den aktuellen Berechnungen ist jedoch, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand rechnerisch berücksichtigt wurden. Diese wurden von der Regierung damals als steuerfreier Rentenfluss angesehen.

Das Bundesfinanzministerium wertete damals sogar den steuerlichen Grundfreibetrag als steuerfreie Rentenzahlungen. So fielen die steuerfrei fließenden Renten deutlich höher aus. Doch sowohl die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als auch der Grundfreibetrag stehen jedem Steuerzahler im Alter zu. Die Studienautoren Siepe halten es daher für steuersystematisch falsch, diese Beträge als steuerfreie Rentenzahlung zu werten.

Wir alle werden um längeres Arbeiten nicht herum kommen. Da hat der Finanzminister die bittere Wahrheit gesagt. Bis dahin müssen allerdings erst noch ganz andere Reformen geschehen.
von Max Haerder

Vorschlag: Rentenanteile aufsplitten

Die neue Studie belässt es nicht bei der Analyse des Problems, sondern macht Vorschläge, wie sich die Doppelbesteuerung verhindern ließe. So schlagen die Studienautoren vor, nicht auf die Summen von steuerpflichtigen Beiträgen über 45 Jahre und steuerfreien Renten über 17 Jahre zu achten, sondern die Anteile von steuerpflichtigen und steuerfreien Beiträgen im Einzelfall zu ermitteln. So ließe sich aufsplitten, welcher Rentenanteil aus steuerfreien Beiträgen stammt und welcher Rentenanteil aus steuerpflichtigen Beiträgen.

Beide Prozentsätze würden dann auf jede gezahlte Rente angewendet, um die fällige Steuer zu errechnen. Während die aus steuerfreien Beiträgen stammende Rente voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müsste, sollte die aus steuerpflichtigen Beiträgen stammende Rente nur zum Ertragsanteil steuerpflichtig sein.

Altersvorsorge: So viel Rente darf der Standardrentner erwarten

Ein Beispiel: Bei einem 2020 startenden Neurentner liegt der steuerfreie Beitragsanteil nach 45 Beitragsjahren bei 61 Prozent. Nach aktueller Rechtslage müsste er dann 80 Prozent seiner Rente versteuern. Hierbei würde es nach Berechnung der Studienautoren zu einer Doppelbesteuerung von 22.353 Euro kommen. Stattdessen soll der Neurentner nach ihrem Vorschlag nur 61 Prozent seiner Rente voll versteuern müssen. Die übrigen 39 Prozent wären nur zum Ertragsanteil zu versteuern. Dieser hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Mit 65 oder 66 Jahren wären es 18 Prozent. Im Ergebnis wären daher nur 68,02 Prozent der Rente steuerpflichtig (61 Prozent + 39 Prozent x 18 Prozent) – und würden dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Für alle von 2011 an gestarteten oder noch startenden Rentner läge der so berechnete steuerpflichtige Anteil unter dem bisher vorgesehenen steuerpflichtigen Anteil nach Alterseinkünftegesetz. Der große Vorteil aus Sicht der Studienautoren: "Die Doppelbesteuerung wäre dadurch vermieden."

Laut Bundesfinanzhof hat sich der Gesetzgeber beim Alterseinkünftegesetz jedoch gegen einen solchen Ansatz entschieden. Dies haben die obersten Finanzrichter in einem Urteil vom 27. Mai 2015 festgestellt (X B 168/14). Dass eine solche Aufteilung der Rentenbeiträge in steuerfreie und steuerpflichtige Beiträge schwierig und aufwändig wäre, stellen die Studienautoren allerdings infrage. Es könne keine Rede davon sein, dass eine solche Aufteilung nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich wäre. Letztlich würden die in jeder Rentenauskunft und in jedem Rentenbescheid stehenden Summen zu beitragspflichtigen Entgelten und der Summe aller gezahlten Rentenbeiträge reichen. Ergänzend müssten nur noch die jeweils geltenden Rentenbeiträge und die steuerfreien Anteile nach Alterseinkünftegesetz berücksichtigt werden.

Abschließend weisen die Studienautoren darauf hin, dass die Ertragsanteile - die bislang schon etwa bei Renten aus privaten Rentenversicherungen zum Einsatz kommen - aus ihrer Sicht zu hoch sind. So sei die Bundesregierung beim Alterseinkünftegesetz laut Gesetzentwurf von einem "typisierenden Kapitalertrag" von drei Prozent statt vorher 5,5 Prozent ausgegangen. Die Lebenserwartung ab Renteneintritt war mit 15 statt vorher 14 Jahren angesetzt worden. Bei einer aus heutiger Sicht realistischeren Verzinsung von zwei Prozent und einer auf 17 Jahren gestiegenen Lebenserwartung, müsste der Ertragsanteil für einen 65-Jährigen jedoch von 18 auf 14 Prozent sinken. Bei einem Zinssatz von 1,5 Prozent würde der Ertragsanteil auf 11, bei einem Prozent Zins sogar auf sieben Prozent sinken. Über diesen möglichen Steuernachteil bei der Besteuerung mit dem Ertragsanteil hatte jüngst schon die Fachzeitschrift Versicherungsjournal berichtet.

In Sachsen-Anhalt ist Ihre Rente am meisten wert
Große UnterschiedeRente ist nicht gleich Rente. Je nach Preisgefüge einer bestimmten Region sind 1000 Euro Rente in Deutschland unterschiedlich viel wert. Um bis zu 50 Prozent variiert die Kaufkraft der Ruheständler, das ergab eine Studie des Forschungsunternehmens Prognos im Auftrag der Initiative „7 Jahre länger“. Für die Analyse wurden die Lebenshaltungskosten in insgesamt 402 Landkreisen verglichen. Im Bundesdurchschnitt liegen diese bei 1000 Euro. Der statistische Warenkorb für Lebenshaltungskosten wurde dafür an die Bedürfnisse von Rentnern angepasst. Unter anderem wurden Ausgaben für Ärzte und Medikamente stärker gewichtet. Quelle: dpa
Dom Magdeburg, Sachsen-Anhalt Quelle: dpa
Saarschleife, Saarland Quelle: dpa/dpaweb
Schweriner Schloss, Mecklenburg-Vorpommern Quelle: dapd
Silhouette der Stadt Hannover, Niedersachsen Quelle: dpa
Dom Erfurt, Thüringen Quelle: dpa
Bremer Stadtmusikanten, Bremen Quelle: dpa

Eine Menge Zündstoff für die weitere Debatte. Ob der Gesetzgeber von sich aus reagiert und die Rentenbesteuerung ändert, darf trotzdem bezweifelt werden. Erst die Klage eines betroffenen Rentners, der dann vielleicht noch bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen muss, könnte der Doppelbesteuerung ein Ende setzen. Die Studienautoren hoffen, dass es nicht so lange dauert. Sie rufen alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, auf eine baldige Änderung des Alterseinkünftegesetzes zu drängen.

Überblick zur Doppelbesteuerung

Steuersummen und doppelt besteuerte Rente (in Euro) beim Standardrentner*

Jahr des
Rentenbeginns
Steuerfreie
Renten
Steuerpflichtige
Beiträge
Doppelt besteuerte
Rentensumme
2005119.93766.750-53.187
2006115.13968.810-46.329
2007110.63770.755-39.822
2008106.69572.638-34.057
2009103.69574.432-29.227
201099.87876.072-23.806
201195.35577.601-17.754
201291.74479.035-12.709
201387.12180.323-6.798
201483.35481.434-1.920
201579.61882.3992.781
201678.34683.1284.782
201774.35083.7009.350
201870.34884.11013.762
201966.32484.27617.952
202061.87384.22622.353
202160.29783.98323.686
202258.21483.55625.342
202356.08882.91826.830
202453.68582.06628.381
202551.41780.97729.560
202649.03079.62130.591
202746.43578.15931.724
202843.76776.67832.911
202940.92775.14634.219
203037.95173.54135.590
203134.83971.80936.970
203231.58770.01238.425
203328.19168.20840.017
203424.64766.34941.702
203520.95064.43343.493
203617.09562.42845.333
203713.07860.41847.340
20388.89358.29949.406
20394.53556.14451.609
2040053.73253.732
*45 Beitragsjahre mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst;
Quelle: Günter und Werner Siepe im Auftrag der Vers Versicherungsberater Gesellschaft

Überblick zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

So lässt sich die Doppelbesteuerung beim Standardrentner* vermeiden
(Angaben in Prozent)

Jahr des
Rentenbeginns
Vorgesehener
Besteuerungsanteil**
steuerfreier
Beitragsanteil
modifizierter
Besteuerungsanteil***
200550,0050,0059,00
200652,0050,4159,32
200754,0050,8759,71
200856,0051,4060,15
200958,0051,9860,62
201060,0052,5961,12
201162,0053,2561,67
201264,0053,9662,25
201366,0054,7062,85
201468,0055,4663,48
201570,0056,2864,15
201672,0057,1764,88
201774,0058,0165,56
201876,0058,9566,34
201978,0059,9567,16
202080,0061,0068,02
202181,0062,0968,91
202282,0063,3769,96
202383,0064,5270,91
202484,0065,8371,98
202585,0067,2073,10
202686,0068,6274,27
202787,0070,0475,34
202888,0071,4376,57
202989,0072,8077,70
203090,0074,1578,80
203191,0075,4979,90
203292,0076,7980,97
203393,0078,0481,99
203494,0079,2582,99
203595,0080,4383,95
203696,0081,5784,89
203797,0082,6785,79
203898,0083,7486,67
203999,0084,7887,52
2040100,0085,8288,37

*45 Beitragsjahre mit dem jeweiligen Durchschnittsverdienst;

**laut Alterseinkünftegesetz;

***berechnet aus steuerfreiem Beitragsanteil (voll besteuert) und steuerpflichtigem
Beitragsanteil (mit 18% Ertragsanteil besteuert);

Quelle: Günter und Werner Siepe im Auftrag der Vers Versicherungsberater Gesellschaft
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