Altersvorsorge Schluss mit der Doppelbesteuerung der Rente

Es gibt deutliche Hinweise, dass künftige Rentner unzulässig hoch besteuert werden. Eine neue Studie zeigt, dass es um beachtliche Summen geht - und wie sich das Problem beheben ließe.

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So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Die Debatte um eine unzulässige Doppelbesteuerung von Rentnern nimmt Fahrt auf. Nun zeigt eine neue, noch unveröffentlichte Studie des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Günter Siepe und seines Bruders, dem Finanzmathematiker Werner Siepe, im Auftrag der Vers Versicherungsberater Gesellschaft aus Berlin, welche Ausmaße die Doppelbesteuerung annimmt und - noch wichtiger - wie sie sich wirksam verhindern ließe.

Die WirtschaftsWoche hatte im Januar mit der Berichterstattung zu einer ersten Studie zum Thema die Diskussion maßgeblich angestoßen. Im April war dann bekanntgeworden, dass es schon 2007 große Bedenken an den neuen Steuerregeln für die Rente gegeben hatte. So hieß es damals in einer vertraulichen Stellungnahme an das Bundesfinanz- und Bundessozialministerium, dass die neue Besteuerung „bei Zugrundelegung der aktuellen Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang gegen das Verbot der Zweifachbesteuerung verstößt“. Eine Änderung des entsprechenden Gesetzes sei „erforderlich“.

Brisant an dieser Stellungnahme: Verfasser waren Herbert Rische, bis März 2014 Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, und der Finanzwissenschaftler Bert Rürup, der vor der Reform der Rentenbesteuerung eine Sachverständigenkommission zu dem Thema geleitet hatte. Heute ist Rürup Präsident des Handelsblatt Research Institutes, das, wie die WirtschaftsWoche, zur Verlagsgruppe Handelsblatt gehört.

Ihre Stellungnahme blieb damals aber folgenlos. Die 2005 eingeführten Steuerregeln gelten unverändert weiter. Jedes Jahr müssen Neurentner einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Von 2040 an ist die Rente dann voll zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Im Gegenzug können Beitragszahler ihre Einzahlungen in die Rentenkasse zunehmend von der Steuer absetzen. Aktuell liegt der steuerfreie Anteil bei 82 Prozent, er steigt um zwei Prozentpunkte pro Jahr.

Doppelt schon seit 2015

Doch die Steuerfreistellung der Rentenbeiträge reicht anscheinend nicht aus, um unzulässige Steuernachteile zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung für die Reform von 2005 die klare Vorgabe gegeben, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“ (2 BvL 17/99). Jeder Rentner müsse wenigstens so viel an Rente steuerfrei erhalten, wie er vorher an Rentenbeiträgen steuerpflichtig eingezahlt habe.

Vorschläge zur Renten-Reform

Die Autoren der aktuellen Studie errechnen, dass es aus heutiger Sicht schon seit 2015 zu einer Doppelbesteuerung von Neurentnern kommt. Die steuerfrei gezahlten Renten liegen dann in Summe unterhalb der steuerpflichtigen Beiträge. Während die Differenz anfangs überschaubar ist, steigt sie bis 2040 an - auf rund 54.000 Euro (siehe Tabelle). Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz würden die betroffenen Rentner der Zukunft damit gut 16.000 Euro zu viel Steuern zahlen. Die Berechnung basiert auf einem Standardrentner mit 45 Beitragsjahren und dem jeweiligen Durchschnittsverdienst. Angesetzt werden außerdem 17 Jahre Rentenbezug. Die Studienautoren kommen zu dem Schluss, dass "die aus versteuertem Einkommen gezahlten Rentenversicherungsbeiträge in der Rentenphase in den weitaus meisten Fällen ein zweites Mal besteuert würden. Dies ist somit der klassische Fall einer Doppelbesteuerung von Renten. Für sie ist das so, "als wenn die Geldentnahme vom Sparbuch voll steuerpflichtig wäre".

Dass die Regierung selbst bei der Umstellung 2005 zu ganz anderen Ergebnissen kam, ist teilweise den seitdem erfolgten Änderungen bei Rente und Steuer geschuldet. So blieben etwa die Steigerungen von Renten und Rentenbeiträgen niedriger als damals erwartet. Hauptunterschied zu den aktuellen Berechnungen ist jedoch, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand rechnerisch berücksichtigt wurden. Diese wurden von der Regierung damals als steuerfreier Rentenfluss angesehen.

Das Bundesfinanzministerium wertete damals sogar den steuerlichen Grundfreibetrag als steuerfreie Rentenzahlungen. So fielen die steuerfrei fließenden Renten deutlich höher aus. Doch sowohl die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als auch der Grundfreibetrag stehen jedem Steuerzahler im Alter zu. Die Studienautoren Siepe halten es daher für steuersystematisch falsch, diese Beträge als steuerfreie Rentenzahlung zu werten.

Wir alle werden um längeres Arbeiten nicht herum kommen. Da hat der Finanzminister die bittere Wahrheit gesagt. Bis dahin müssen allerdings erst noch ganz andere Reformen geschehen.
von Max Haerder

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