




Wie die Zeitschrift „Finanztest“ berichtet, verstößt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Rückbuchung von bereits gezahlten Riester-Zuschüssen gegen geltendes Recht. Zulagen können zurückgeholt werden, wenn der Riester-Sparer sie zu Unrecht erhalten hat – aber nur innerhalb von vier Jahren. An diese Frist hält sich die ZfA aber nicht, wie laut "Finanztest" aus internen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervorgeht.
Der Staat soll sich im vergangenen Jahr rund 700 Millionen Euro an Förderung von den Sparern zurückgeholt haben. Für das Beitragsjahr 2005 habe die ZfA in über 84.000 Fällen die Zulagen erst nach Ablauf der Frist neu berechnet und teilweise zurückgefordert, heißt es. Die Rückbuchung erfolge ohne Vorwarnung und Begründung.
Vorsorge
Der Sparer steht also im Dunkeln. Er hat zwar die Möglichkeit, sich zu beschweren, dies sei aber kompliziert und extrem langwierig, kritisiert die „Stiftung Warentest“. "Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr", zitiert sie aus dem Vermerk des Finanzministeriums. In dieser Zeit bleibe der Sparer nicht nur im Ungewissen, sondern verliere auch einen Teil seiner Rendite.