




Seit Dezember 2012 gibt es bei Versicherern aller Coleur die sogenannten Unisex-Tarife, die Frauen und Männer gleichstellen. Zunächst mit dem Ergebnis, dass alle mehr zahlen müssen und den Altersvorsorge-Sparern das Leben schwer gemacht wird.
Einem Bericht der Zeitung "Welt" zufolge, haben die Tarife aber nicht nur Negatives gebracht: "Während Frauen künftig bei klassischen Rentenversicherungen mehr Rente für Ihr Geld bekommen, könnten bei der Betriebsrente vor allem männliche Kollegen von der Gleichstellung durch Unisex profitieren", schreibt das Blatt. Frauen sind aufgrund ihrer durchschnittlich höheren Lebenserwartung für die Anbieter von Betriebsrenten die Gruppe mit dem höheren Risiko.





Heißt: Die Versicherer müssen länger auszahlen. Da aber mehr Männer als Frauen Betriebsrenten beziehen, können Männer tatsächlich stärker von der betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Allerdings nur, wenn die Versicherer entsprechend auf das Ungleichgewicht reagieren und bei der Tarifkalkulation zwischen privaten Rentenversicherungen und betrieblicher Altersversorgung unterscheiden.
Generell gibt es fünf Modelle, wie das jeweilige Unternehmen in die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter investieren kann:
- über eine firmeninterne Kasse
- über eine Pensionszusage
- über Direktversicherungen
- über Pensionskassen
- über Pensionsfonds
Betriebsrenten auf der Kippe
Welche Variante der Arbeitgeber anbietet, ist seine Entscheidung. Haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine betriebliche Altersvorsorge geeinigt, schließt die Firma im Namen des Angestellten einen Vertrag ab, zwackt die Versicherungsbeiträge vom Einkommen des Mitarbeiters ab und leitet sie an den Versicherer weiter. Der Angestellte hat also weniger auf dem Konto als vorher, dafür baut sich nebenher ein Vorsorgepolster für ihn auf. Für den damit verbundenen Steuervorteil gibt es eine jährliche Obergrenze, aktuell liegt sie bei 4584 Euro. Bis zur Höchstgrenze von 2784 Euro fallen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung an.
Unschön wird es für Menschen mit einer Betriebsrente allerdings dann, wenn sie den Job wechseln wollen.
Besteht der Vertrag mit einem unternehmensexternen Versicherer, also einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, können Versicherte den bereits angesparten Betrag zwar zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Allerdings wird der Vertrag dann auch zum aktuellen Zinsniveau weitergeführt. Wer also bei Unternehmen A eine betriebliche Vorsorge zum Zinssatz von drei Prozent angefangen hat und diese nun zu Unternehmen B mitnehmen möchte, muss sich auf Einbußen einstellen. Für seinen Altvertrag gäbe es in diesem Fall nur noch 1,75 Prozent. Steht eine hohe Rente auf dem Spiel, sollte man sich den Wechsel also gründlich überlegen.