Altersvorsorge Wie Paare gemeinsam gut vorsorgen

Eigentlich haben Paare es gut, sie können das Ansparen für die Rente auf mehrere Schultern verteilen. Trotzdem gibt es einiges zu beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur gemeinsamen Altersvorsorge.

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So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Sparen fürs Alter klingt leichter als es ist. Die Minizinsen an den Anlagemärkten machen es nicht einfacher; wer eine Rendite oberhalb der Inflationsrate erwirtschaften möchte, muss sich ziemlich ins Zeug legen. Gemeinsam ist vieles leichter – aber gilt das auch für die Altersvorsorge? Ist es für Paare leichter, etwas fürs Alter zurückzulegen?

Immerhin ist die Wahl der passenden Anlageform immer eine Wette auf die Zukunft. Rechne ich damit, dass die Zinsen lange niedrig bleiben, bekommt möglicherweise die Immobilie den Vorzug gegenüber der Riester-Rente. Steigt bei der gemeinsamen Vorsorge die Wahrscheinlichkeit, mit der Wette richtig zu liegen?

Rheingold, ein Institut für Markt- und Medienanalysen, hat im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) das Vorsorgeverhalten von Paaren untersucht. Demnach sprechen sich die meisten dabei ab – Konflikte und Unstimmigkeiten gibt es eher selten. Gerade weil das Thema Altersvorsorge so verunsichernd sei, so die Forscher. Trotzdem sei das individuelle Vorgehen Typsache, so die Forscher – egal ob als Single angelegt wird, oder als Ehepartner. Und über die grobe Richtung des Sparens sollten sich Partner einig sein, sonst kommt es schnell zum Streit. Will einer das Haus schnell abbezahlen, während der andere lieber Luxus-Schuhe shoppt, geht die gemeinsame Finanzplanung schnell nach hinten los.

Besonders wichtig für die gemeinsame Vorsorge ist die Auseinandersetzung mit dem Ernstfall. Was passiert bei Trennung, Scheidung oder Tod? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Vorsorge für Zwei:

Wie viele Konten?

Noch bevor Geld fürs Alter zurückgelegt werden kann, müssen sich Paare entscheiden, wie sie ihren gemeinsamen Haushalt bezahlen wollen. Dabei gibt es unterschiedliche Konzepte. Während einige nur ein einziges gemeinsames Konto haben, hat in anderen Haushalten jeder sein eigenes Bankkonto. Viele haben getrennte Konten, teilen sich aber gleichzeitig ein gemeinsames für regelmäßige Ausgaben wie Nebenkosten. Experten warnen vor einem einzigen gemeinsamen Konto. Das empfehle sich nur bei ähnlichen Einnahmen und Ausgaben. Ansonsten käme es oft zum Streit, wenn einer chronisch mehr ausgebe als der andere. Für eigene Ausgaben raten Anlageexperten daher zu einem eigenen Konto. Das gilt sowohl für Verheiratete als auch für ledige Paare. Laut einer Umfrage der Sparkassen haben Eheleute eher eine gemeinsame Kasse als Unverheiratete. Immerhin ein Viertel der Ledigen gab an, getrennte Kassen zu haben, bei den Verheirateten waren es nur fünf Prozent. Letztlich muss hier jedes Paar für sich selber die beste Lösung finden. Es macht allerdings Sinn, die Frage zu klären, bevor die erste gemeinsame Wohnung bezogen wird. Außerdem sollte im Todes- oder Krankheitsfall jeder über das Konto des anderen verfügen können, die entsprechenden Vollmachten sind also Pflicht.

Das große Ganze betrachten

Wann die Europäer in Rente gehen
DeutschlandDie Arbeitnehmer in Deutschland sind nach Informationen der „Bild-Zeitung“ im vergangenen Jahr so spät in Rente gegangen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Gleichzeitig sanken die Abschläge wegen vorgezogenen Renteneintritts auf den niedrigsten Wert seit 2003, berichtet die Zeitung unter Berufung auf die neueste Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung. Danach stieg das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Männer 2012 von 60,9 auf 61,2 Jahre. Frauen gingen mit 61 (2011: 60,8) Jahren in Rente. Das waren die höchsten Werte seit mehr als 20 Jahren. Im Jahr 2000 wechselten Männer noch im Schnitt mit 59,8 Jahren aufs Altenteil, Frauen mit 60,5 Jahren. Quelle: dpa
FrankreichAuch in Frankreich ist das Renteneintrittsalter gestiegen: 2009 - vor der Anhebung der Altersgrenze - gingen die Franzosen noch mit durchschnittlich 59,3 Jahren in Pension, 2012 waren sie im Schnitt 62 Jahre und 2 Monate alt (2011: 61 Jahre und 11 Monate). Wer vor seinem 20 Lebensjahr angefangen hat zu arbeiten und in die Rentenkasse einzuzahlen, darf bereits mit 60 Jahren aufs Altenteil wechseln, ohne Abschläge befürchten zu müssen. Quelle: AP
Griechenland2012 haben sich die griechische Regierung und die Troika aus Europäischer Zentralbank, Europäischer Union und Internationalem Währungsfondsdarauf geeinigt, das Renteneintrittsalter in dem Schuldenstaat anzuheben. Seit dem gehen die Griechen - zumindest nach Plan - mit 67 statt wie zuvor mit 65 Jahren in den Ruhestand. 2011 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Griechenland 61,4 Jahre. Quelle: dpa
ItalienItalienische Frauen verbringen inzwischen durchschnittlich 27,3 Jahre im Ruhestand, Männer knapp 23. In Rente gehen die Italiener im Schnitt mit 60,8 Jahren. Wenn sie keine Abschläge hinnehmen wollen, müssten sie eigentlich bis 62 arbeiten. Quelle: AP
Spanien2011 hat sich auch die spanische Regierung angesichts eines gigantischen Schuldenberges dazu entschlossen, die Altersgrenze anzuheben: Wie auch in Deutschland und Griechenland soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Zuvor gingen die Spanier im Schnitt mit 62,6 statt 65 Jahren in Rente. Beschäftigte, die bereits 38,5 Jahre gearbeitet haben, haben allerdings weiterhin ab dem 65 Lebensjahr einen Anspruch auf volle Rentenbezüge. Quelle: dapd
GroßbritannienSeit 2011 gibt es in Großbritannien kein offizielles Rentenalter mehr. Die Briten können also selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Zuvor konnten die Briten mit 60 Jahren (Frauen) beziehungsweise 65 Jahren (Männer) die Arbeit Arbeit sein lassen. Das tatsächliche Eintrittsalter lag vor der Abschaffung des Rentenalters bei 63,1 Jahren. Quelle: AP
IrlandDie Iren arbeiten am längsten: So müssen auf der grünen Insel Männer und Frauen noch bis 65 arbeiten und tun es auch - zumindest bis sie (im Durchschnitt) 64,1 Jahre alt werden. Wegen des Schuldenberges der grünen Insel erhöht die irische Regierung nun schrittweise das Rentenalter von 65 auf 68 Jahre. Quelle: AP

Welche Fehler machen Paare bei der Vorsorge?

"Grundsätzlich können Paare bei der Altersvorsorge die gleichen Fehler machen wie Singles", sagt Annabel Oelmann, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Unpassende Verträge würden unterzeichnet oder zu teure Produkte ausgewählt. Oft sparen Paare auch einfach nebeneinander her. Dabei lohnt es oft, sich miteinander anzustimmen. So kann das Risiko breiter gestreut werden, beispielsweise indem nicht beide in denselben Fonds investieren. "Insbesondere wenn sie verheiratet sind, sollten Paare ihre gemeinsame Rentenlücke berechnen und entsprechend privat vorsorgen", rät Honorarberaterin Stefanie Kühn aus Grafing. Selbst wenn einzelne Verträge nur einem Partner gehörten, sollte das große Ganze immer gemeinschaftlich betrachtet werden. Das wird umso wichtiger, wenn einer der Partner nur Teilzeit arbeitet oder beispielsweise wegen der gemeinsamen Kinder ganz zu Hause ist. Geht es um die Lücke, müssen sich Paare auch über ihre Ansprüche austauschen. Wollen sie einen ruhigen Lebensabend verbringen, oder träumen sie davon, im Alter noch mal die Welt zu entdecken und viel zu reisen.  

Der größte Fehler bei der gemeinsamen Altersvorsorge besteht allerdings darin, sich nicht mit der Frage zu beschäftigen, was im Fall des Todes eines Partners passiert. Dieses Szenario wird umso wichtiger, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat. Grundsätzlich hilft eine Risikolebensversicherung gegen finanzielle Probleme nach dem Tod des Partners. Aber auch bei der Altersvorsorge muss das Szenario bedacht werden.

Wie sorgt man für den Tod eines Partners vor?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn jeder zunächst seine eigene Altersvorsorge-Rechnung aufmacht. Ein Blick auf den Rentenbescheid zeigt, wie groß der Bedarf für private Vorsorge vermutlich sein wird. Insbesondere bei Familien mit Kindern oder Paaren, in denen einer deutlich mehr verdient als der andere, muss aber der Todesfall abgesichert sein.

Grundsätzlich ist die Lage für Verheiratete etwas einfacher. Stirbt der Ehepartner und hat mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt, hat der Hinterbliebene in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Witwenrente. Dafür muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. War das Paar nur verlobt, wird die Rente nicht gezahlt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt dagegen normalerweise das, was für Ehepaare auch gilt. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe der Rente. Hat der Hinterbliebene zusätzlich ein eigenes Einkommen oder eine Rente, wird die Witwenrente damit verrechnet. Egal ob gesetzliche oder private Rente, Paare müssen eine klare Hinterbliebenenregelung treffen. "Fehlt eine solche Vereinbarung, kommen zu den emotionalen Sorgen nach dem Tod des Partners sehr schnell finanzielle dazu", sagt Oelmann.

Verheiratete Paare sind im Vorteil

So klappt's mit der Frührente
Die Zeitschrift Finanztest hat untersucht, wie Arbeitnehmer mit den geringsten Einbußen in den Vorruhestand gehen können. Die Experten raten vor allem zur rechtzeitigen Planung: "Überlegen Sie mit Mitte 50, wann sie in Rente gehen möchten, ob Sie sich einen vorgezogenen Ruhestand leisten können und welche Variante des Vorruhestands infrage kommt", heißt es in dem Bericht. Außerdem sollten sich Arbeitnehmer rechtzeitig in der Personalabteilung oder bei den Vorgesetzten erkundigen, ob beispielsweise eine Altersteilzeit möglich ist. Besonders wichtig ist, dass Arbeitnehmer anhand betrieblicher und privater Vorsorge ihr späteres Alterseinkommen berechnen und überprüfen, ob sie eventuelle Abschläge bei der gesetzlichen Rente verkraften können. Quelle: Fotolia
Grundsätzlich gibt es den Vorruhestand so gut wie nie ohne Einbußen. Pro Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, werden ihm 0,3 Prozent der Bezüge abgezogen. Wer also anderthalb Jahre eher in Pension geht, als er sollte, muss auf 5,4 Prozent seines Ruhegeldes verzichten. "Vor allem Rentner mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen werden die Einschnitte bei der Altersrente schwer verkraften, wenn sie keine zusätzliche Einkünfte haben", heißt es bei Finanztest. Quelle: Fotolia
Der beste Weg in den Ruhestand ist laut Finanztest die Altersteilzeit. Diese Regelung kann in Anspruch nehmen, wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Wie die jeweilige Arbeitszeitregelung gestaltet wird, muss jeder Arbeitnehmer mit seinen Vorgesetzten absprechen. Es gibt zwei unterschiedliche Modelle... Quelle: Fotolia
S90 Prozent der Vorruheständler nutzen das Blockmodell, bei dem die verbleibenden Jahre bis zum eigentlichen Rentenbeginn in zwei große Blöcke geteilt werden. Während des ersten Blocks arbeitet man quasi vor, also Vollzeit aber nur für die Hälfte vom Gehalt. In der Regel stockt der Arbeitgeber das halbierte Gehalt um bis zu 20 Prozent auf in der Metall- und Elektroindustrie werden sogar 85 bis 89 Prozent des regulären Lohns gezahlt. Trotz des halben Gehalts zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zu Renten- und Krankenversicherung. Und zwar so, als bekäme der Arbeitsnehmer 90 Prozent seines ursprünglichen Gehalts. Die Einbußen bei der Rente sind also entsprechend gering. Im zweiten Block bleibt der Arbeitnehmer dann ganz zuhause, bezieht aber weiterhin sein halbes Gehalt. Quelle: Fotolia
Die übrigen zehn Prozent reduzieren ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt und arbeiten beispielsweise nur noch halbtags oder nur noch mittwochs und donnerstags. Wer diese Form der Altersteilzeit in Anspruch nimmt, geht aber nicht früher in Rente, er arbeitet nur weniger. Beide Modelle werden unter Umständen von der Arbeitsagentur gefördert. Quelle: Fotolia
Was Menschen in der Altersteilzeit nicht vergessen dürfen ist, dass sie weiterhin bei ihrem Unternehmen beschäftigt sind und dementsprechend gekündigt werden können, falls das Unternehmen beispielsweise pleite geht. Quelle: Fotolia
Wer bereits sehr lange arbeitet und entsprechend lange in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann sich entspannt zurücklehnen und ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wer seit 45 Jahren einzahlt, kann bedenkenlos mit 65 Jahren in Rente gehen. Quelle: Fotolia

Wo profitieren Verheiratete noch?   

Nicht nur bei der Witwenrente, auch bei der Riester-Rente sind Verheiratete gegenüber ledigen Paaren klar im Vorteil. Stirbt der Ehepartner während der Sparphase seiner staatlich geförderten Rentenversicherung, kann das Kapital auf den Ehemann oder die Ehefrau übertragen werden. "Bei einem unverheirateten Paar ist die schädliche Auflösung des Vertrags dagegen nicht zu umgehen", sagt Verbraucherschützerin Oelmann.

Bei Ehepaaren mit Kindern kommt bei Riesterverträgen noch die Kinderzulage hinzu. Normalerweise wird die dem Elternteil angerechnet, welches auch das Kindergeld bekommt. In der Regel ist das die Mutter. Mit der Kinderzulage, immerhin jährlich 300 Euro pro Kind, erwirbt die Mutter dann einen höheren Rentenanspruch. "Das kann eine Art Ausgleich für geringere Ansprüche aufgrund der Kindererziehungszeiten sein", sagt Oelmann. Denn durch Teilzeitarbeit verringern sich die Rentenansprüche deutlich, dass muss in die Berechnung der gemeinsamen Rentenlücke mit einfließen.  

Hinzu kommen die üblichen steuerlichen Bonbons wie das Ehegattensplitting.  

Was passiert bei einer gemeinsamen Immobilie?

Wer gemeinsam eine Immobilie kauft oder baut, muss vor allem auf die Formalitäten achten – das gilt insbesondere für Unverheiratete. "Wichtig ist, dass beide Beteiligten im Grundbuch stehen", sagt Honorarberaterin Kühn. In der Regel achten Paare aber darauf, wenn beide investieren und das Darlehen gemeinsam tilgen. "Bei unverheirateten Paaren steht im Ernstfall der, der nicht im Grundbuch eingetragen ist, erst einmal im Regen", warnt Oelmann. Bei Verheirateten ist das wiederum anders. Im Fall einer Scheidung sorgt der sogenannte Zugewinnausgleich dafür, dass auch der Ehepartner berücksichtigt wird. Wurde ein Ehevertrag geschlossen, wird der Verbleib des Hauses in der Regel dort geregelt.   

Was ist Rentensplitting und wie funktioniert es?

Als Rentensplitting wird der Anspruch bezeichnet, die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente zwischen den Ehepartnern zu teilen. Möglich ist das nicht nur für Verheiratete, sondern auch für Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Allerdings gibt es diese Option erst für Paare, die nach 2001 geheiratet haben oder wenn beide später als 1961 geboren sind. Wer sich für Rentensplitting entscheidet, hat keinen Anspruch auf Witwenrente. "Ob Rentensplitting in Zukunft an Bedeutung gewinnt, ist auch eine Rechenaufgabe", sagt Oelmann. Betroffene müssten sich überlegen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Partner den anderen für einen längeren Zeitraum überlebt. Außerdem müsse berechnet werden, wie hoch der Unterschied ist zwischen der konventionellen Lösung mit Witwenrente und der neuen Lösung beim Rentensplitting.

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