Anlageberatung Warum gute Beratung bei der Geldanlage so wichtig ist

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Versicherungsmakler

In diesen Fällen greift die Haftpflicht nicht
Grundsätzlich gilt: Wer etwas mit Absicht zerstört, muss auch für den Schaden selber aufkommen. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Quelle: REUTERS
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Haftpflicht erstattet jeweils nur den Istwert eines Gegenstandes, nicht den Neuwert. Quelle: dpa
Wer länger ins außereuropäische Ausland muss, sollte sich seine Versicherung noch einmal ganz genau ansehen. Bei vielen Versicherungen gilt der Schutz außerhalb der EU nämlich nur für ein Jahr. Wer beruflich in die USA muss und dort nach zwei Jahren einen Schaden verursacht, muss also im schlimmsten Fall selber zahlen - trotz abgeschlossener Haftpflicht. Quelle: dpa
Und noch eine schlechte Nachricht für Haftpflichtversicherte: Die Police deckt zwar viele Bereiche des Lebens ab, aber eben nicht alle: das Internet bleibt außen vor. Wer - unabsichtlich - einen Virus weiterverteilt und damit materiellen Schaden anrichtet, kann als Verursacher haften. Ob er den Virus programmiert hat, spielt in dem Fall keine Rolle. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Auch für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, zahlen die Versicherer in der Regel nicht. Kinder ab dem siebten Lebensjahr sind über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Quelle: dpa
Haftpflichtversicherungen übernehmen teilweise Schäden, die von Haustieren verursacht werden. Wird allerdings ein Mensch von einem Tier gebissen oder anderweitig verletzt, muss der Halter, sofern er keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besitzt, für Arztkosten und Schmerzensgeld selber aufkommen. Quelle: dpa
Auch für Schäden, die durch ein Auto entstehen, haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht. Dabei ist es egal, ob man nun einen Unfall verursacht, sich ein paar Kratzer eingefangen oder Öl verloren hat. In diesen Fällen wird der Schaden über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgewickelt. Quelle: dpa

Da einzelne Banken und Versicherungen nur bei einigen Produkten top sind, bei vielen anderen es jedoch bessere Angebote gibt, sollten sich Kunden nicht ausschließlich auf den Tipp des Hausinstitutes verlassen.

Anders als Einfirmen-Vertreter bieten Versicherungsmakler ihren Kunden eine Auswahl an Angeboten verschiedener Versicherungen. Zwar erhalten auch Makler Provisionen für einen Abschluss, dafür sind sie jedoch nicht von einem Anbieter abhängig. Meist stützen sie sich bei ihren Empfehlungen auf Makler-Software, die Versicherungstarife vergleicht und analysiert. Ob das vom Makler ausgesuchte Produkt tatsächlich das jeweils optimale ist, hängt davon, wie gewissenhaft der Versicherungsexperte arbeitet. Eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband, beispielsweise dem Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), ist ein Hinweis auf bestimmte Mindeststandards in der Ausübung des Berufes. Eine Garantie für die beste Empfehlung ist eine Mitgliedschaft jedoch nicht.

Unabhängige Versicherungsberater

Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, welchen Vorsorgebedarf sie überhaupt haben. In vielen Haushalten klaffen Lücken im Versicherungsportfolio, die im Schadensfall zu einer enormen finanziellen Belastung werden können. Fehlt beispielsweise eine Haftpflichtversicherung kann eine Unachtsamkeit eine Familie finanziell ruinieren. Unabhängige, gerichtliche zugelassene Versicherungsberater können diese Lücken, ebenso wie überflüssige Policen, aufspüren und beim Wechsel in einen günstigeren Tarif helfen.

Diese Berater verkaufen keine Versicherungen und bekommen daher auch keine Provisionen. Stattdessen verlangen sie von Ihren Kunden Honorare. Ein Besuch bei einem Versicherungsberater lohnt sich vor allem, wenn die Betroffenen entweder bei mehr als einem Versicherungsproblem Fragen haben oder es um teure und komplexe Versicherungen geht, beispielsweise eine private Krankenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Bezeichnung „unabhängiger Versicherungsberater“ ist nicht geschützt. Jeder, der nicht an einzelne Versicherung gebunden ist, kann sich so bezeichnen. Wer einen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater in seiner Nähe sucht, kann die Suchfunktion der Internetseite des Bundesverbandes der Versicherungsberater nutzen (www.bvvb.de)

Honorarberater

Inzwischen hat auch die Politik eingesehen, dass es in Deutschland einen wachsenden Bedarf an unabhängiger Finanzberatung gibt. Bisher ist der Begriff Honorarberater in Deutschland rechtlich nicht geschützt. So können sich Vermittler Honorarberater nennen, die neben einem Stundensatz auch Provisionen kassieren. Die Bundesregierung hat daher in diesem Jahr ein Gesetz verabschiedet, dass das Berufsbild des Honorarberaters auf eine gesetzliche Grundlage stellt.

Der vom Gesetz definierte Honorar-Anlageberater muss sich an eine Reihe von Vorgaben halten:

  • Die Beratung muss einen breiten Marktüberblick bieten und sich nicht auf einzelne Anbieter beschränken
  • Ausschließlich der Kunde darf den Berater bezahlen. Bei Produkten, die nicht provisionsfrei zu haben sind, muss der Berater die Vergütung an den Kunden weiterreichen.
  • Als Wertpapierdienstleister unterstehen sie der staatlichen Finanzaufsicht und müssen sich in einem Register eintragen lassen.

Was für mehr Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt sorgen sollte, erweist sich in der Praxis als Hemmschuh. Honorar-Anlageberater können derzeit keine umfassende Beratung in allen Finanzfragen leisten. Versicherungen und Baufinanzierungen beispielsweise schließt das Gesetz für dieses Berufsbild aus.

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