
Bei der DAK mit ihren rund 6,6 Millionen Mitgliedern kommt es pro Jahr bei 3500 bis 4000 von ihnen zu einem Behandlungsfehler. 25 bis 30 Millionen Euro Schaden entstehen alleine der DAK so – jährlich. Geld, das sie von den Verursachern zurückfordern. „Aber es ist in Deutschland auch für Krankenkassen schwierig, die Anerkennung von Behandlungsfehlern durchzusetzen“, musste Heinz Marko, bei der DAK Zuständig, erfahren. Manchmal ist es so dramatisch und so teuer, wie bei dem einst Vierjährigen, den bei einer Blinddarmoperation auch nach 30 Jahren im Koma liegt.
Vorteil für gesetzlich Versicherte
„Je höher der Schaden ist, desto härteren Widerstand leisten die Kliniken oder ihre Haftpflichtversicherungen und es kommt zum Gutachterstreit“, sagt Marko. „In Deutschland ist zudem die Laufzeit solcher Verfahren aus Patientensicht viel zu lang. Prozesse ziehen sich über Jahre und bis in die zweite Instanz.“
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) haben im Ernstfall immerhin einen Vorteil gegenüber Privatpatienten. Denn weil bei Kassenpatienten grundsätzlich die Kasse Vertragspartner der Klinik ist, hat sie ein hohes Eigeninteresse am Kostenausgleich und stellt den Kunden ihren eigenen Medizinischen Dienst für Gutachten zur Verfügung.
Privatpatienten sind dagegen selbst Vertragspartner der Klinik und mehr als GKV-Kunden auf den guten Willen ihrer Versicherung angewiesen. Zudem betrachtet die PKV ihre Eigeninitiative in Sache Behandlungsfehler als schwierig: Es könne als Verweigerung der Kostenübernahme ausgelegt werden.