Autounfall und Diebstahl Was die Kfz-Versicherung zahlt, wenn es knallt

Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert: Wer sein Auto gegen Unfall, Diebstahl und Brandschäden versichert, bekommt nicht immer das ersetzt, was er bezahlt hat. Worauf Autofahrer bei einer Kfz-Police achten sollten.

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Schadenfreiheitsklasse Kfz-Versicherung. Quelle: Getty Images

Kaum zeigt uns der Herbst mit Nebel, Raureif und laubbedeckten Straßen die kalte Schulter, häufen sich die Autounfälle. Die Gefahr eines Wildunfalls steigt bei schlechter Sicht und wenig Tageslicht ebenso wie das Diebstahlrisiko. Ist das Unglück passiert, geht der Schaden schnell in die Tausende. Dann ist die Kfz-Versicherung gefordert, den Schaden zu begleichen.

Wer allerdings glaubt, die eigene Kfz-Versicherung oder die des Unfallgegners würde gleich so viel Geld rausrücken, dass damit Reparaturkosten oder ein Ersatzfahrzeug komplett bezahlt werden können, wird oft eine böse Überraschung erleben.

Versicherungen zahlen nur unter bestimmten Voraussetzungen den Neu- oder Wiederbeschaffungswert eines Autos. Sind die nicht erfüllt, erhält der Geschädigte häufig nur einen Teil dessen, was er ausgeben muss, um wieder ein Fahrzeug gleicher Güte und Qualität zu erhalten. Unabhängig davon, ob die eigene Kaskoversicherung oder die Haftpflicht des Unfallgegners zuständig ist. Dadurch erleidet der Inhaber des beschädigten Autos in der Regel trotz Schadenersatz von der Versicherung einen Verlust.

Mit der passenden Kfz-Versicherung lässt sich dieser Verlust jedoch vermeiden oder zumindest deutlich mildern. Wie der Kfz-Versicherungsvergleich der WirtschaftsWoche zeigt, bieten sogar günstige Versicherungstarife schon großzügige Klauseln für den Ersatz von Neu- und Gebrauchtwagen.

Haftpflicht auf Zeitwert beschränkt

Grundsätzlich versichern Haftpflichtversicherungen zunächst den Zeitwert von Gegenständen. Dahinter verbirgt sich der Anschaffungspreis abzüglich der Wertminderungen durch Alter und Verschleiß. Beschädigt also ein anderer Autofahrer das eigene Fahrzeug, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht nur einen Teil des Kaufpreises: den Wiederbeschaffungswert für den Kauf eines gleichwertigen Autos in gleichem Zustand.

Die günstigsten Versicherungen für die Oberklasse

Ärgerlich ist das vor allem bei Totalschäden noch junger oder gar neuer Fahrzeuge, die schon unmittelbar nach der Erstzulassung massiv an Wert verlieren, oft sogar um die 30 Prozent. Wer sich nach so einem Unfall den gleichen Wagen erneut kaufen möchte, muss meist viel Geld nachschießen.

Kaskoversicherungen mit Neu- und Kaufwertentschädigung

Gerade für Neuwagenfahrer und Besitzer teurer Autos bieten die meisten Versicherer aber einen Ausweg im Rahmen der Kaskoversicherung. Hier bieten viele Versicherer eine Neuwertentschädigung an. Wird das Auto gestohlen, fällt es einem Brand zum Opfer oder verursacht der Versicherungsnehmer selbst einen wirtschaftlichen Totalschaden, zahlt eine Versicherung mit Neuwertentschädigung den Kaufpreis für ein neues Auto. Abgezogen wird der Restwert, den das Schrottauto womöglich trotz wirtschaftlichen Totalschadens noch hat.

Analog dazu bieten viele Kfz-Tarife auch eine Kaufwertentschädigung. Dann zahlt die Versicherung genau das, was der Versicherungsnehmer beim Fahrzeugkauf bezahlen musste. Allerdings wird auch hier ein eventuell noch vorhandener Restwert abgezogen.

Der Haken: zeitliche Begrenzung

Neu- und Kaufwertentschädigungen haben allerdings einen Haken. Sie sind zeitlich begrenzt. Klar, dass die Versicherungen nicht für ein zehn Jahre altes Auto mit 150.000 Kilometern auf dem Tacho den ursprünglichen Anschaffungspreis bezahlen können. Daher gibt es das Tarifmerkmal Neuwertentschädigung nur für eine begrenzte Zeit ab dem Kaufdatum: Minimum sind drei Monate, üblich sind sechs Monate. Es gibt sie aber auch für bis zu 24 Monate.

Natürlich ist diese Leistung im Rahmen der Vollkaskoversicherung dann etwas teuer als ein Tarif ohne Neuwertentschädigung. Doch der Tarifvergleich, den das Analysehaus Softfair für die WirtschaftsWoche vorgenommen hat, zeigt: Auch wenn die Neuwertentschädigung in unseren Musterfällen nicht gefordert war, bietet die große Mehrheit der Top-Ten-Versicherungen diese Versicherungsleistung an, ohne dass der Tarif teurer wäre, als Tarifangebote ohne Neuwertentschädigung.

Das Pendant zur Neuwertentschädigung für Neuwagen ist die Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen. Da es weit mehr Gebraucht- als Neuwagen gibt, reagieren die Versicherer damit auf entsprechend großen Bedarf. Schließlich kosten nicht wenige Gebrauchtwagen aus der Oberklasse auch nach Jahren noch mehr als ein nagelneuer Kleinwagen.

Die günstigsten Versicherungen für SUV und Geländewagen

Auch bei der Kaufwertentschädigung gibt es zeitliche Befristungen zwischen drei und 24 Monaten ab Kaufdatum. Wer auf diese Leistung wert legt, sollte die Versicherungstarife gezielt daraufhin prüfen und auswählen.

„Neu für alt“

Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kommt nur die Reparatur des Unfallautos in Frage. Gleiches gilt, wenn nur Teile des Autos gestohlen wurden und ersetzt werden können. Dann erhält der Versicherte häufig neue Bauteile für sein gebrauchtes Auto. Leider kann dieser Austausch gegen Neuteile aber auch zum Nachteil des Versicherten sein. Viele Versicherer berechnen einen Abzug „neu für alt“. 

Ist Ihre Kfz-Versicherung zu teuer? Durch den Wechsel der Kfz-Versicherung können Sie sparen. Mit dem Versicherungsrechner der WirtschaftsWoche finden Sie die günstigsten Angebote.

Aus ihrer Sicht hat das Fahrzeug eine Wertsteigerung erfahren, wenn alte, gebrauchte Teile durch neue, unbenutzte ersetzt werden. Diese Wertsteigerung ziehen sie dann von ihrer Versicherungsleistung ab. Die Differenz zahlt der Versicherte.

Weil das bei vielen Autofahrern – insbesondere denen mit noch jungen Autos - nicht gut ankommt, bieten immer mehr Autoversicherer einen Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Dann wird dem Versicherungskunden für den Einbau neuer Autoteile nichts von der Versicherungsleistung abgezogen.

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall
Was-fällt-eigentlich-unter-„Wildunfall“? Quelle: Fotolia
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Tier-liegenlassen! Quelle: Fotolia

Allerdings gilt auch der Verzicht auf Abzug „neu für alt“ oft nur zeitlich befristet. In unserem Kfz-Versicherungsranking finden sich daher auch unter den günstigsten Tarifen etliche Angebote, die bis zu zwei Jahre nach Kaufdatum des Fahrzeugs auf Abzüge verzichten.

Einige Versicherer gewähren den Verzicht sogar zeitlich unbefristet. Es lohnt sich also, die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss genau zu prüfen.

Das gilt auch für die Klauseln zu Wildunfällen. Nicht jede Versicherung übernimmt Schäden nach dem Zusammenprall mit einer entlaufenen Kuh oder dem streunenden Hund. Oft ist nur Haarwild nach Bundesjagdgesetz, also Reh, Hirsch, Hase, und Ähnliches versichert. Andere Versicherer schließen aber weitere Tierarten mit ein oder versichern generell Unfälle mit Tieren aller Art. Vergleichen lohnt sich.

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