




Führerscheinneulinge kennen das: Der fahrbare Untersatz - meist ein preiswerter Kleinwagen - ist vielleicht noch finanzierbar, aber so richtig weh tun die Versicherungskosten. Nicht nur, dass Fahranfänger in eine teurere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, weil sie noch keine Fahrpraxis haben. Es wird besonders teuer, wenn sie auch noch Teenager sind. Nach Zahlen des Vergleichsportals Top-Tarif zahlt ein 18-jähriger Fahranfänger doppelt so viel wie ein 23-jähriger Führerscheinneuling - allein aufgrund seines Alters.
Versicherer verlangen nach Angabe des Portals bis zu 230 Prozent des Standardtarifs für die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Fahranfängers. Erst mit zunehmendem Alter und einer wachsenden Zahl unfallfreier Jahre sinkt der Beitrag auf 100 Prozent und darunter. Selbst in der Schadenfreiheitsklasse SF ½ für das erste Auto junger Leute mit erster Fahrpraxis liegt der Tarifsatz noch bei bis zu 140 Prozent.
Bezahlen für das Alter
Für die Versicherungen ist nicht nur die Zahl der unfallfreien Jahre, sondern einfach das Lebensalter ein Risikomerkmal. Je jünger der Fahrer, um so höher sein Unfallrisiko. Demnach müsste eigentlich analog gelten: je älter, desto geringer das Unfallrisiko.
Zehn nützliche Tipps zur Autoversicherung
Bei einem BMW ist die Diebstahlrate deutlich höher als bei einem Familienvan, ein VW-Golf ist häufiger in Unfälle verwickelt als ein Fiat Panda. Fahrzeugtyp und Klasse sind entscheidend, wenn es um die Beitragshöhe geht. Mehr Informationen über die Typklassen gibt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Quelle: knip.de
In Großstädten wie Berlin ist sowohl das Diebstahlrisiko als auch die Unfallgefahr größer, was die Versicherung teuerer macht als in der Kleinstadt. Wer sein Auto hingegen in einer ländlichen Gegend anmeldet, verringert das Risiko und kann somit auch Geld sparen. Mehr Informationen zu den Regionalklassen gibt es beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Bei verheirateten Paaren mit Kindern geht man eher von einem vorsichtigen Fahrstil und somit einem geringen Unfallrisiko aus - dementsprechend sind auch die Beiträge für Familienmitglieder geringer.
Fahranfänger haben anfangs noch keinen Schadenfreiheitsrabatt, können aber sparen: einfach von der Zweitwagenregelung Gebrauch machen und das Fahrzeug zum Beispiel bei den Eltern mitversichern. Schon wird der Anfänger nicht mehr als solcher eingestuft.
Kaputte Schläuche durch Marderbisse sind häufig durch die Versicherung abgedeckt. Folgeschäden jedoch nicht. Für den Fall, dass der Schaden aber eine Weile unentdeckt bleibt, sollten diese mitversichert werden.
"Haarwild", das sind Wildschweine, Rehe und Hasen. Unfälle mit Haarwild sind meist abgedeckt. Vögel und Nutztiere, wie zum Beispiel Kühe oder Schafe, gehören jedoch nicht dazu, sollten aber bestenfalls eingeschlossen werden.
Mit einer Werkstattbindung fällt der Versicherungsbeitrag niedriger aus. Insgesamt können die Reparaturkosten aber steigen, weil Vertragswerkstätten der Versicherer teurer sein können.
Versicherungsnehmer sollten ihre Beiträge jährlich statt monatlich zahlen - das ist billiger.
Schäden durch Sturm, Hagel, herabfallende Äste oder Vandalismus sind meist in der Teilkaskoversicherung inbegriffen. Wohnt man allerdings in risikoreichen Gebieten, die zum Beispiel häufig von Überschwemmungen betroffen sind, sollten diese Risiken in den Versicherungstarif mit aufgenommen werden.
Pro schadenfreiem Jahr sinkt der Beitrag für die Versicherung. Bei Unfällen steigen hingegen die Beitragssummen. Bei kleinen Sachschäden sollte man auf jeden Fall gegenrechnen und den Schaden selbst bezahlen. Dann wird die Versicherung im nächsten Jahr nicht teurer. Die Versicherungen berechnen auf Wunsch, bis zu welchem Betrag sich das lohnt.
Aber das stimmt auch nur bis zu einem gewissen Alter. Dass sich zunehmende Fahrpraxis nicht mehr in Form von Schadenfreiheitsrabatten auszahlt, hat nun das Versicherungsvergleichsportal Verivox ermittelt. Dazu wurden exemplarisch die zehn günstigsten Tarife für einen 50-jährigen VW-Fahrer - Modell Passat 1.4 TSI - ausgewertet und anschließend die Versicherungsprämien für andere Altersstufen ermittelt. Dabei behielt der Musterfahrer in allen Fällen weiterhin die Schadenfreiheitsklasse 25, konnte also auf 25 unfallfreie Jahre zurückblicken.
Das ernüchternde Ergebnis: Ein 80-Jähriger zahlt im Durchschnitt doppelt so viel für die Kfz-Haftpflicht wie ein 50-Jähriger, im Beispielfall waren es 271 Euro statt knapp 137 Euro. In Kombination mit einer Vollkaskoversicherung steigt der Beitrag weniger stark, von 302 auf 521 Euro. Das ist immer noch ein Aufschlag von 72 Prozent.
Diese Einstufung in Schadenfreiheitsklasse SF 25 entspricht einem Beitrag von 30 Prozent des Normalbeitrags in Schadenfreiheitsklasse 1 mit 100 Prozent Beitragshöhe. In diese SF 25 rutscht in der Regel, wer 22 bis 25 Jahre ohne selbstverschuldeten Unfall Auto gefahren ist.
Die Abstufungen sind grundsätzlich Sache der jeweiligen Versicherung, die meisten orientieren sich aber an ähnlichen Eckdaten. In die höchste Rabattstufe SF 35 mit nur noch 20 Prozent Beitragshöhe kommen Autofahrer erst nach 35 unfallfreien Jahren.