Bankberatung Was der neue Anlegerschutz wirklich bringt

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Druck auf die Bankberater bleibt hoch Quelle: Daniel Stolle

Gerade Großbanken und größere Sparkassen durchforsten derzeit ihre Dateien nach wohlhabenden Kunden, um ihnen Vermögensverwaltungsverträge anzubieten. Bei solchen Mandaten gibt der Anleger dem Banker oder Vermögensverwalter eine Vollmacht, damit der alle Entscheidungen treffen kann, ohne jedes Mal Rücksprache halten zu müssen. Er zahlt dafür pauschale Gebühren, meist ein bis zwei Prozent des verwalteten Vermögens, plus einen erfolgsabhängigen Bonus.

Solche Verträge wurden bisher nur erlesenen Kunden angeboten, unter 500 000 Euro Vermögen lief meist gar nichts – sonst lohnte sich der Deal für die Bank nicht. Doch inzwischen ist die Zielgruppe deutlich größer. „Durch die Protokollpflicht verschiebt sich die Grenze nach unten, ab der es aus Sicht der Bank betriebswirtschaftlich Sinn ergibt, den Kunden in ein Voll-Mandat zu nehmen“, sagt Stefan Mayerhofer, Vorstand der Fondsgesellschaft PEH.

„Banken drängen Kunden in die Vermögensverwaltung, um Arbeitsaufwand zu vermeiden“, bestätigt ein Berater einer süddeutschen Bank. Zudem suggerieren Banken, dass Anleger so Zugang zu exklusiven Produkten erhalten. Doch mit diesem Versprechen ist es oft nicht weit her. „Die Praxis zeigt, dass auch in der Vermögensverwaltung längst nicht immer so uneingeschränkt im Kundeninteresse gearbeitet wird, wie die Banken es versprechen“, sagt Niels Nauhauser, Bankenexperte der Verbraucherzentrale Stuttgart. So kassieren einige Banken einerseits die Verwaltungsgebühr für individuelle Betreuung – legen aber andererseits dem Kunden die gleichen überteuerten Produkte ins Depot wie Normalanlegern. Bei deutlich unter einer Million Euro Vermögen gibt es oft nur Massenware.

Gefährliche Unterschriften

Viele Banken bieten die Vermögensverwaltung beispielsweise über hauseigene Dachfonds an. Damit können sie selbst kleinere Vermögen kostengünstig verwalten. Anders als suggeriert sind die Dachfonds keineswegs auf Kundenbedürfnisse zugeschnitten – es handelt sich um normale Standardprodukte mit oft ziemlich hohen Verwaltungsgebühren von zwei bis drei Prozent.

Die Deutsche Bank etwa hat in den letzten Monaten offenbar massiv für standardisierte Vermögensverwaltungen geworben. Die Vermögensverwaltungs-Dachfonds db PrivatMandat Comfort Pro Deutschland und db PrivatMandatComfort Pro Global verzeichneten von Januar bis November Nettozuflüsse von 1,9 Milliarden Euro und gehören damit zu den Bestseller-Fonds des Jahres 2009.

Auch Anleger, die schon vor geraumer Zeit Vermögensverwaltungsverträge unterschrieben haben, erhalten jetzt oft Post. Einige Banken schicken ihnen Vertragsergänzungen, in denen klargestellt wird, dass bei der Vermögensverwaltung keinerlei protokollpflichtige Beratung statt- findet. Juristen streiten, ob das nötig ist – empfehlen den Banken aber meist, sicherheitshalber für Klarheit zu sorgen. Timo Holzborn, Experte für Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds: „Es dürfte auch reichen, wenn Berater ihre Vermögensverwaltungs-Kunden mündlich informieren und darüber ein internes Protokoll anfertigen.“

Eine weitere beliebte Strategie: Banken bieten Kunden den Status eines Profi-Anlegers an. „Entgegen einem ursprünglichen Gesetzentwurf ist das Protokoll nur noch bei der Beratung von Privatkunden Pflicht“, sagt Anwalt Klaus-Gerhard Pfeifer aus Neuburg an der Donau.

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