Bankberatung Was der neue Anlegerschutz wirklich bringt

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Ein weiteres Problem: Die Protokollpflicht gilt nicht für freie Vermittler von Finanzvertrieben. Verkäufer von AWD oder DVAG können also weiter unprotokolliert Fonds verkaufen – mit entsprechend schlechterem Schutz für Kunden. Anleger sollten deshalb gerade bei freien Vermittlern einen Zeugen mitnehmen.

Hinter vorgehaltener Hand macht mancher Banker seinem Unmut über die neue Bürokratiewelle Luft. „Wir werden immer stärker reglementiert“, klagt etwa der Berater in der Düsseldorfer Citibank-Filiale. Und ein Mitarbeiter einer süddeutschen Bank schimpft über das enge formale Korsett bei Kundengesprächen. „Wenn der Kunde Daimler kaufen will und ich sage, nehmen sie doch lieber BMW, muss ich schon ein Protokoll ausfüllen.“

Das Korsett wird dabei für Anleger nicht immer positive Folgen haben. „Viele Berater werden äußerst zurückhaltend agieren und im Zweifel lieber risikolose Standardprodukte empfehlen, statt offen zu reden und auch mal einen Geheimtipp anzupreisen“, meint Anwalt Holzborn. Dadurch würden zwar einerseits die Risiken sinken. „Andererseits dürfte Bankkunden so manche Chance entgehen.“

Papierflut für Kunden

Zudem führen die strengen Regeln dazu, dass Banker ihre Kunden geradezu mit Unterlagen zuballern, um sich abzusichern. Die Protokolle sind oft sechs Seiten lang, dazu gibt’s meist noch einen Stapel Unterlagen über die Produkte. „Wer soll das alles lesen?“, fragt Holzborn.

Eine Ursache der Papierflut: Für Umfang und Gestaltung der Protokolle gibt es keine detaillierten Vorgaben. „Dadurch besteht die Gefahr, dass Berater sich durch schwammige Formulierungen und grobe Risikoklassifizierungen aus der Haftung stehlen“, sagt der Düsseldorfer Anlegeranwalt Julius Reiter.

Kunden sollten die Protokolle deshalb nach der Beratung prüfen – und vor allem darauf achten, in welche Risikoklasse der Banker sie gepackt hat. Die Einstufung ist die Basis aller Anlagetipps. „Wird der Anleger in eine Risikoklasse einsortiert, steckt im Computer gleich das fertige Produkt dazu“, meint Eberhard Beer von den „Alten Hasen“, einer auf Senioren spezialisierten Beratungsgesellschaft. Immer wieder versuchen Banker, Kunden weit oben einzusortieren, weil sie Risikofreudigen fast alles verkaufen dürfen. Wer zur Beratung geht, sollte deshalb wissen, welches Verlustrisiko er tragen will – und zusehen, dass er in die passende Kategorie kommt.

Anwalt Holzborn warnt angesichts der neuen Vorschriften vor einer Überregulierung. „Es darf nicht sein, dass Kunden immer geschützt sind, wenn’s schiefgeht“, sagt er. „Wenn alle Risiken auf die Bank abgewälzt werden, wird das dazu führen, dass die Renditen sinken.“

Das Kernproblem: Die Provision

Sicher: Schutz vor Falschberatung ist unerlässlich – schließlich gab es erschreckende Fälle, in denen Banker Risiken bewusst verschleierten, um provisionsträchtige Produkte zu verkaufen – gerade an „AA-Kunden“ („alt und ahnungslos“). Aber die andere Seite der Medaille ist: Vielen Anlegern, die ihre Bank verklagt haben, waren fünf Prozent einfach nicht genug; sie forderten höhere Renditen – und wollen jetzt nicht geahnt haben, dass damit höhere Risiken einhergehen.

Statt für noch mehr Bürokratie zu sorgen, sollte sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) jetzt auf das Grundübel der Finanzberatung konzentrieren: die Provisionen, die Banken für den Verkauf von Finanzprodukten kassieren. Das Provisionssystem schafft Anreize, möglichst viele Produkte mit hohen Provisionen zu verkaufen und Depots ständig umzuschichten. Reiter: „Solange der Verkaufsdruck in den Banken hoch ist, bleibt auch der Anreiz für Falschberatung bestehen.“ Immerhin: Ministerin Aigner will Banken zwingen, Provisionen offenzulegen. „Die Kunden müssen [...] sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich Rückvergütungen schnell erkennen können“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag.

Noch sind den Ankündigungen der CSU-Politikerin aber kaum Taten gefolgt. Neben der umstrittenen Protokollpflicht hat sie nur einen echten Fortschritt vorzuweisen: Inzwischen verjähren Ansprüche von Anlegern erst drei Jahre, nachdem sie eine Falschberatung bemerkt haben (spätestens aber nach zehn Jahren). Bisher begann die dreijährige Frist bereits mit Vertragsschluss.

Wer sich vor Falschberatung schützen will, muss aber nicht auf den Gesetzgeber warten. Immer mehr Banken und Finanzdienstleister bieten Honorarberatung, bei der Anleger pauschale Vergütungen statt Provisionen zahlen. Das ist eine gute Basis für ehrliche Beratung – weil Banker nicht mehr auf Provisionen angewiesen sind.

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