Der Fall ist umso brisanter, als das Institut seinen Fehler gegenüber dem Landesbeauftragten für Datenschutz aus Nordrhein Westfalen zugibt. Der Rechtsbeistand hatte sich an die Behörde gewandt, um einen möglichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz zu untersuchen. Die Bank erklärt in dem Schreiben an die Behörde, dass die „Löschung der Bürgschaft leider nicht vorgenommen wurde“. Das Geldinstitut schreibt in dem Brief weiter, dass „internen Arbeitsanweisungen“ zufolge „Korrekturen innerhalb eines Monats der Schufa gemeldet werden müssen“.
Der Datenschutz wertet dies als Schuldeingeständnis der Bank und somit einen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Datenschutzgesetz. Das Geldinstitut weigert sich trotzdem. „Wir geben nicht auf, da der Sachverhalt eindeutig ist“, sagt der Unternehmer. „Die Bank muss für Fehler geradestehen. Sie hat uns schließlich durch ihren fahrlässigen Umgang mit den Daten großen finanziellen Schaden zugefügt“, gibt er an. Auf Anfrage von Handelsblatt-Online verwies die Volksbank in der Angelegenheit auf ihr Bankgeheimnis.
Für Nichtjuristen wirkt der Fall merkwürdig. Es gibt ein schriftliches Schuldeingeständnis, aber keine daraus resultierenden Folgen. Ursache und Wirkung können nicht beweiskräftig miteinander verbunden werden. Trotzdem könnte es zu einem Vergleich oder zu einer Entschädigung kommen. Aus rechtlicher Sicht ist der Knackpunkt die sogenannte Kausalität. Obwohl die Bank für die Nichtlöschung verantwortlich ist, sieht sie keinen Nachweis darüber, dass dies der Grund für die prekäre finanzielle Situation der Familie ist.
Und so scheint der Fall vergleichbar mit dem Kirch-Prozess gegen die Deutsche Bank. Ist das Medienimperium aufgrund der Äußerung des damaligen Vorsitzenden der Bank Rolf-E. Breuer insolvent gegangen? Oder wäre dies auch ohne die Aussage passiert? Diese Fragen wurden erst nach einem jahrelangen Verfahren in einem Vergleich geklärt.
Der Anwalt des Unternehmers hofft daher auf einen positiven Ausgang. „Der Fehler der Volksbank lag darin, die Löschung der Bürgschaft nicht an die Schufa weiterzuleiten, daraus entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Boris Wolkowski, Fachanwalt für Bankenrecht aus Mönchengladbach. Ein solcher Fehler stelle eine Pflichtverletzung des Vertrags dar.
Der Anwalt sieht aber die Probleme des Falls: „Das Schwierige ist, diese Pflichtverletzung mit dem bei der Familie entstandenen finanziellen Schaden zu verknüpfen“, erklärt er. „Es gilt jetzt, den konkreten finanziellen Schaden zu erfassen. Ich denke die Erfolgschancen einer Klage sind nicht schlecht. Ich halte aktuell einen Schadensersatz in sechsstelliger Höhe für möglich“, so der Anwalt.
Der Unternehmer hofft auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank. Ein Gang vor Gericht könnte für viele Geschädigte der Banken zu einem Präzedenzfall werden. Er zeigt aber auch: Wer auf die eigene Bonität angewiesen ist, der muss selbst aktiv werden. Die Schufa informiert gratis über die gespeicherten Daten. Falsche Angaben werden umgehend gelöscht, wenn die Bürger Fehler aufdecken.