Bausparkassen Verbraucherschützer warnen vor BHW-Schecks

Bausparkassen wollen ihre alten Verträge loswerden und kündigen den einstigen Bausparern. Die BHW versucht das nun, indem sie ihren Kunden Verrechnungsschecks schickt. Voreilig einlösen sollten Bausparer diesen nicht.

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Eine Einfamilienhaussiedlung Quelle: dpa

Einige Kunden der Bausparkasse BHW fanden zuletzt einen Verrechnungsscheck im Briefkasten. Während Schecks normalerweise Grund zur Freude sind, bei den BHW-Exemplaren eher Vorsicht geboten. Denn die Schecks in Höhe von teilweise hohen fünfstelligen Beträgen nutzt die Bausparkasse offenbar, um Kunden aus alten, gut verzinsten Verträgen zu drängen.

"Kunden mit gut verzinsten Bausparverträgen sollten den Scheck keinesfalls einlösen", warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn ältere Verträge, die seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif sind, bringen bis zu 4,25 Prozent Zinsen. Auf diese Anlagemöglichkeit würden Sparer verzichten, wenn sie den Scheck annehmen.

Diese Bausparkassen sollten Sie lieber meiden

Zudem warnt die Verbraucherzentrale davor, den Scheck an die Bausparkasse zurückzusenden. Es bestehe die Gefahr, dass er verloren gehe beziehungsweise von jemandem eingelöst wird. Wer den Scheck über die Bausparsumme schon abgeschickt habe, solle Widerspruch gegen die Kündigung des Vertrags einlegen.

Bausparkassen halten Kündigung für rechtmäßig

Die BHW erklärte auf Anfrage, die Kunden seien bereits im Dezember 2014 angeschrieben und um eine aktuelle Kontoverbindung gebeten worden. Da es sich um Verträge handelt, die bereits seit zehn oder mehr Jahren zuteilungsreif sind, ist nach Ansicht der BHW eine Kündigung seitens der Kasse rechtmäßig. "Der Versand eines Verrechnungsschecks erfolgte nur dann, wenn uns der Kunde keine aktuelle Kontoverbindung genannt hat", teilte die BHW mit.

Wissenswertes zur Kündigungswelle bei Bausparkassen (05.2015)

Bausparkassen argumentieren, es handle sich um Zweckdarlehen, die Kunden nicht einfach zum jahrzehntelangen Sparen nutzen könnten. Angesichts der Niedrigzinsphase können sie die hohen Zinsen selber nicht mehr erwirtschaften. Viele Kassen versuchen deshalb, langjährige Kunden mit gewissen Tricks aus ihren Verträgen zu drängen. Beispielsweise, indem sie ihren Kunden einfach unaufgefordert eine Kündigung schicken.

Diese Kündigungen sind normalerweise vertraglich nicht vorgesehen und auch juristisch umstritten. Die Bausparkassen berufen sich wie die BHW zumeist darauf, dass ein über lange Jahre zuteilungsreifer Vertrag, der also fertig angespart ist, den Vertragszweck nicht mehr erfülle und daher gekündigt werden könnte. Einige Verbraucherschützer und Anlegeranwälte erklären dagegen, die Bausparkassen würden damit gegen die gebotene Vertragstreue verstoßen.

Ob so eine Kündigung erfolgreich ist, hängt auch vom jeweiligen Vertrag ab, beispielsweise ob ein Bonus für eine gewisse Sparsumme vereinbart wurde oder nicht. Verbraucherschützer raten aber, zunächst nicht zu kündigen und sich über die jeweiligen Erfolgsaussichten zu informieren. Auch ein Ombudsmann kann eingeschaltet werden, um zwischen den Parteien zu vermitteln. Für endgültige Rechtssicherheit kann vermutlich nur eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs sorgen.

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