Welche Versicherung am besten ist und wie hoch die monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit ausfallen soll, dafür hat der Bund der Versicherten klare Empfehlungen: „Die Vertragslaufzeit sollte möglichst bis zum Ende des Erwerbslebens reichen und die Rente spürbar über den staatlichen Sozialleistungen liegen.“ Konkret schlägt der gemeinnützige Verbraucherverein vor, mindestens 1.000 Euro monatlich abzusichern und die Inflation durch eine dynamische Beitragsanpassung aufzufangen. Die Berechnung im Einzelfall kann freilich höhere Beträge ergeben.
Empfehlenswerte Berufsunfähigkeitsversicherungen bei körperlicher Tätigkeit
Tarif: ASBV und AT2
www.axa.de
Quelle: Bund der Versicherten e. V.
Tarif: BUV Premium (B1)/ BUZ Premium (T2)
www.continentale.de
Tarif: E-B1 Premium/ E-T2 N/R, BUZ Premium/ E-T2 Premium N/R BUZ Premium
www.europa.de
Tarife: BU13T (Premium) – Familie / BU 13 T Premium
www.gothaer.de
Tarif: SBU 23/ RiLV23-konstant, BUZ
www.heidelberger-leben.de
Tarif: S1/ S2/ S3 +BU/BUR
www.wuerttembergische.de
Für Beamte, Selbstständige, Auszubildende, Studenten und Schüler kann der Bund der Versicherten (BdV) keine allgemeinen Hinweise auf Tarife bieten. In diesem Fall müssen geeignete Anbieter und Tarife individuell ermittelt werden. Der BdV bietet für Mitglieder und Nichtmitgleider Unterstützung bei Fragen rund um private Versicherungen.
www.bundderversicherten.de
Steht der Betrag der notwendigen Monatsrente fest, sollten Angestellte und Selbständige bei mehreren Versicherungsgesellschaften Angebote einholen, zum Beispiel bei denen, die der Bund der Versicherten empfiehlt (siehe Listen auf dieser Seite). Die konkrete Höhe der Prämie hängt außer vom Rentenbetrag vor allem vom Beruf, vom Einstiegsalter, dem Gesundheitszustand und von der gewünschten Laufzeit des Vertrags ab. Je risikoreicher ein Beruf ist, desto teurer die Police. Vorerkrankungen, die später mal zur Berufsunfähigkeit führen können, klammern die Versicherer entweder ganz aus ihrem Leistungskatalog aus oder sie verlangen einen Prämienaufschlag. Tarifunterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es seit Einführung der Unisextarife in keinem Versicherungszweig mehr. Die Versicherer haben jedoch grundsätzlich vier Berufsgruppen gebildet, deren generelles Risiko von „gering“ bis hoch reicht. Ein geringes Risiko sieht die Assekuranz etwa bei Ärzten, Architekten und Diplomkaufleuten, ein hohes zum Beispiel bei Maurern und Schornsteinfegern.
Die Hauptgründe für eine Berufsunfähigkeit
Die Mehrheit, nämlich 28,67 Prozent, wird wegen psychischer Erkrankungen wie Burnout berufsunfähig.
(Angaben mit Stand April 2013)
Auf Platz zwei der Erkrankungen, die die Deutschen vorzeitig aus dem Berufsleben wirft, sind Erkrankungen des Skeletts und der Muskulatur. Mehr als 22 Prozent können wegen "Rücken" nicht mehr in ihrem Beruf oder auch gar nicht mehr arbeiten.
15,51 Prozent nehmen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht näher kategorisierter Krankheiten in Anspruch.
Krebs und andere bösartige Geschwüre sind bei gut 15 Prozent der Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Bei gut zehn Prozent sind Unfälle beziehungsweise deren Spätfolgen dafür verantwortlich, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Bei fast acht Prozent aller Deutschen, die im letzten Jahr berufsunfähig wurden, spielten Erkrankungen von Herz und Gefäßen eine Rolle.
Verbesserte Bedingungen
Die Tarifbedingungen im Detail haben die BU-Versicherer zu Gunsten der Kunden weitgehend vereinheitlicht und verbessert. Der Wettbewerb läuft also inzwischen nicht mehr über die Klauseln im Kleingedruckten. Zum Beispiel wurde aus fast allen Tarifen die so genannte „abstrakte Verweisung“ gestrichen. Danach konnte die Gesellschaft ihre Leistung verweigern, wenn ein Versicherter zwar nicht mehr im ursprünglichen, jedoch noch in irgendeinem anderen Job nachgehen konnte. „Sollte diese Klausel dennoch im Vertragstext stehen, unbedingt streichen oder gleich einen anderen Versicherer wählen“, rät Fachanwältin Lindhofer.
Empfehlenswerte Berufsunfähigkeitsversicherungen bei nicht-körperlicher Tätigkeit)
Tarif: ASBV und AT2
www.axa.de
Quelle: Bund der Versicherten e. V.
Tarif: BUV-Premium, BUZ Premium
www.continentale.de
Tarife: BU13T (Premium) – Familie / BU 13 T
www.gothaer.de
Tarif: ProfiCare SBU
www.hansemerkur.de
Tarif: Golden BU/ Golden BUZ
www.lv1871.de
Tarif: MetallRenteBU 130 BUV/ BUZ 940/945/ SBU Tarif 940
www.swisslife.de
Tarife: SBU/ NLT Familie /NLT
www.volkswohl-bund.de
Tarif: SBU Komfort (BS05) / Premium Risk (H05 BUZ R05)
www.wwk.de
Für Beamte, Selbstständige, Auszubildende, Studenten und Schüler kann der Bund der Versicherten (BdV) keine allgemeinen Hinweise auf Tarife bieten. In diesem Fall müssen geeignete Anbieter und Tarife individuell ermittelt werden. Der BdV bietet für Mitglieder und Nichtmitgleider Unterstützung bei Fragen rund um private Versicherungen.
www.bundderversicherten.de
Sie empfiehlt auch eindringlich, die obligatorischen Gesundheitsfragen ganz exakt und wahrheitsgemäß zu beantworten. Hat hier ein Versicherter absichtlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht und will später die Berufsunfähigkeitsente beziehen, kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder zurücktreten. „In beiden Fällen hat der Versicherte vielleicht schon 15 Jahre lang Beiträge einbezahlt, bekommt keine Rente und von seinen Beiträgen sieht er nichts mehr“, warnt Gabriele Lindhofer.
Wer ganz sicher gehen will, solle daher sein Vertragsangebot samt Gesundheitsfragen einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen, was als Erstberatung maximal 250 Euro kostet. Individuellen Rat, auf Wunsch auch zu einzelnen Vertragsdetails, erteilt der Bund der Versicherten seinen rund 52.000 Mitgliedern für 40 Euro Jahresbeitrag, dann aber ohne zusätzliche Gebühr.
Wird ein Angestellter oder Selbständiger eines Tages tatsächlich berufsunfähig, stellt ein Vertragsarzt der Versicherung in klaren Fällen den Grad der Erwerbsminderung innerhalb eines Monats fest. Bei längerer Krankheit erkennen manche Versicherungen die Berufsunfähigkeit mit einem Attest des Hausarztes vorläufig an.. In diesem Fall fließt die Rente bei 50 Prozent Erwerbsunfähigkeit nach sechs Monaten, bei 100 Prozent nach drei Monaten.
Rechtsanwältin Lindhofer rät, Angebote mit dieser Regelung zu wählen, „dann ist schon mal Geld für den Anfang sicher.“