Das Schicksal, frühzeitig nicht mehr in seinem Job arbeiten zu können, kann jeden treffen – unabhängig vom ausgeübten Beruf. Allein 2013 registrierte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) über 179.000 neue Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Mit 88.519 Männern und 86.616 Frauen ist das Risiko geschlechterbezogen fast gleich verteilt. Dabei stehen bei Männern sowie Frauen zusammen psychische und Verhaltensstörungen mit 43 Prozent der Fälle als Ursache dafür an erster Stelle. Es folgen psychische Erkrankungen (ohne Sucht) mit 38 Prozent, an dritter Stelle erst Krankheiten des Muskel- Skelettsystems und des Bindegewebes mit 14 Prozent. Das Durchschnittsalter der unfreiwilligen Frührentner lag bei 51 Jahren. Sie müssen also nach der früheren Regelung bis zu 16 Jahre überbrücken, ehe die Altersrente fließt.
Das Problem dabei: „Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist in den meisten Fällen völlig unzureichend, vor allem bei Jüngeren, die noch kaum Beiträge einbezahlt haben“, warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Hamburg. Gerade mal 620,10 Euro betrug die durchschnittliche monatliche Überweisung der Neufrührentner 2013 – viel zu wenig, um über die Runden zu kommen, selbst bei einer kleinen Wohnung auf dem flachen Land.
Hohe Hürde der gesetzlichen Rente
Dabei ist die Hürde, eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen, sehr hoch. „Zunächst geht Reha vor Rente“, sagt Andreas Feuser von der Deutschen Rentenversicheurng Bund (DRV). „Das heißt, Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung am Arbeitsplatz versucht die DRV durch ambulante und stationäre Heilbehandlungen in ihr bisheriges Arbeitsleben zurückzuführen.“ Gelingt das nicht, bekommt ein Versicherter die volle Erwerbsminderungsrente, wenn er weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – in irgendeinem Job, nicht unbedingt im bisherigen Beruf. Bei weniger als sechs Stunden Arbeit täglich gibt es die halbe Rente. „Die konkrete Höhe der voraussichtlichen Erwerbsminderungsrente erfahren Versicherte ab 27 Jahre und mit mindestens fünf Versicherungsjahren aus der jährlichen Renteninformation, aber auch auf Anfrage bei der DRV“, so Feuser.
Die Angaben der DRV zeigen schnell, wie groß die Lücke zwischen der im Extremfall gewährten gesetzlichen Rente und dem Finanzbedarf für den laufenden Lebensunterhalt ist. „Angestellte sollten daher den meist nur sehr geringen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung aufstocken“, rät Gabriele Lindhofer, Fachanwältin für Versicherungsrecht in Gröbenzell bei München. „Und für Selbständige, die keine gesetzliche Rente bekommen, ist die Absicherung gegen den Erwerbsausfall besonders wichtig.“
Die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
So früh wie möglich und bei guter Gesundheit. Der Abschluss ist bereits für Schüler in Bezug auf ihren späteren Beruf möglich. Die meisten schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vor Beginn der Lehre oder eines Studiums ab. Je später der Einstieg, desto größer das Risiko, dass bisherige Krankheiten die Prämie verteuern.
Je höher das Risiko einer Berufsgruppe, desto teurer die BU-Prämie bei ansonsten gleichen Konditionen. Die Stufen der Versicherer:
Geringes Risiko: Ärzte, Architekten, Apotheker, Psychologen, Diplomkaufleute.
Normales Risiko: Reise- und Bürokaufleute, Sekretärinnen, Techniker, Verkäufer.
Erhöhtes Risiko: Arzthelferin, Industriemechaniker, Gastwirte, Kfz-Mechaniker.
Hohes Risiko: Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Maurer, Schornsteinfeger.
Beamte können bei manchen Versicherern eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie schützt umfangreicher als die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ja, wenn der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält. Wer später etwa einen höher bezahlten Job hat, eine Familie versorgen muss oder als Selbständiger im Ernstfall mehr Geld braucht, kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung seine Prämie erhöhen und so das gewachsene Risiko abdecken.
Versicherte können die Prämien für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Einkommensteuererklärung bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Bei Bezug einer BU-Rente ist je nach Laufzeit dieser Anteil steuerpflichtig:
1 Jahr - 0 Prozent
2 Jahre - 5 Prozent
5 Jahre - 5 Prozent
10 Jahre - 12 Prozent
15 Jahre - 16 Prozent
20 Jahre - 21 Prozent
25 Jahre - 26 Prozent
BU-Rente solo oder kombiniert
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten die Policen solo oder kombiniert an. Die reine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Variante. Die Kombination mit einer Lebensversicherung ist die zweite. Sie sei häufig günstiger als Einzelverträge und könne auch interessant sein, wenn kein Todesfallschutz benötigt wird, so der Bund der Versicherten. Bei größeren finanziellen Risiken, etwa nach dem Hausbau der Eltern, bieten Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung einen finanziellen Schutzschild für die Familie. Von der Kombination mit einer Kapitallebensversicherung freilich raten Experten einhellig ab, weil diese vom Ertrag her inzwischen uninteressant sei und vor allem den Versicherungsgesellschaften diene.