Berufsunfähigkeitsversicherungen Versicherungsmakler blamiert Finanztest

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Warum klatschen seine Kollegen Beifall?

Die zehn größten Versicherungsirrtümer
Irrtum 10: Auch ein beschädigtes Fahrrad wird von der Hausratversicherung übernommenEs lohnt sich, bei einem teuren Fahrrad eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, denn nur von wenigen Versicherungen werden die Drahtesel überhaupt mit in die Police aufgenommen. Grundsätzlich kostet es einen Prämienaufschlag. Es gibt aber nichts, wenn das Fahrrad beschädigt ist, und auch nichts, wenn Sattel oder Luftpumpe gestohlen wurden. Eine Haftpflichtversicherung hingegen deckt zumindest die Kosten, die anderen entstehen. Ein Fahrrad ist nur dann aus "Hausrat" versichert, wenn es durch einen Brand zerstört wird oder bei einen Wohnungseinbruch entwendet wird. Es ist aber ein Irrglaube, dass es auch in einem umzäunten Garten mitversichert wäre. Quelle: dpa
Irrtum 9: Eine Haftpflichtversicherung übernimmt alle SchädenFalsch. Eine Haftpflicht übernimmt nur dann einen Schaden, wenn man selbst für diesen Schaden hätte eintreten müssen. Das gilt nicht für Umzugshelfer: Theoretisch müsste er dafür haften, wenn er einen Gegenstand kaputt macht, allerdings hat der Gesetzgeber insbesondere Umzugshelfer geschützt, so dass der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Dieser Anspruch entsteht erst, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, dann haftet der Umzugshelfer, allerdingt springt dann seine private Haftpflichtversicherung ein. Quelle: dpa
Irrtum 8: Kfz-Versicherungen können nur zum Jahresanfang gewechselt werdenDen Einheitstermin zum 1.1. gibt es. Mittlerweile bieten aber immer mehr Versicherer an, einen beliebigen Monatsanfang zu wählen. Dieser Einheitstermin war vor allem für die Autoversicherer eine Vereinfachung, schreibt die Gothaer Versicherung. "Denn ebenfalls zum 1. Januar legen sie gemeinschaftlich neue Typ- und Regionalklassen für Autos und Zulassungsbezirke fest." Vorteile des flexiblen Termins gibt es vor allem dann, wenn die Jahresprämie auf einmal ausgezahlt werden soll. Außerdem kann es zu einer finanziellen Entspannung kommen, wenn sich die "Hauptfälligkeiten" bei Belastungen besser verteilen lassen. Ein Nachteil ist es beispielsweise, dass die alte Übersichtlichkeit verloren geht - Fristen muss der Autohalter selbst im Auge behalten. Quelle: AP
Irrtum 7: Berufsunfähigkeitsversicherungen sind unbezahlbarDas ist definitiv falsch. Sie wird aber - mit ansteigendem Alter - immer teurer. Das gilt auch, wenn Vorerkrankungen bekannt sind. Dann gibt es einen Risikozuschlag von bis zu 100 Prozent und kann Prämien verdoppeln. Teurer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch werden, wenn der Arbeitnehmer einen besonders gefährlichen Beruf ausübt. Deshalb gilt: Je eher damit begonnen wird in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einzuzahlen, umso geringer sind die monatlichen Prämien. Quelle: dpa
Irrtum 6: Für Wasserschäden haftet immer die HausratversicherungEine Hausratversicherung springt nur dann ein, wenn die Schäden durch Leitungswasser entstehen. Werden die Schäden etwa durch Starkregen oder Schnee verursacht, muss die Hausrat nicht zahlen. Es handelt sich dabei durch sogenannte Elementarschäden. Quelle: dpa
Irrtum 5: Kinder sind nur bis zum Schulende mitversichertNicht ganz. Das Schulende bedeutet nicht automatisch das Ende der Mitversicherung bei den Eltern. Es ist für eine Haftpflichtversicherung egal, ob das Kind - während Lehre oder Studium - bei den Eltern wohnt oder eine eigene Wohnung besitzt. Es ist allerdings wichtig, dass es sich um eine Erstausbildung handelt und zwischen den Ausbildungsabschnitten keine großen Unterbrechungen liegen. Ein Jahr wäre in Ordnung, erst wenn nach der Beendigung ein Beruf ausgeübt wird, entfällt die Mitversicherung. Ähnliches gilt für die Rechtsschutz-Versicherung bis zum 25. Lebensjahr. Quelle: dpa
Irrtum 4: Nach einem Unfall wird eine feste und vorher vereinbarte Summe ausgezahltNur, wenn der Unfall zu körperlichen Einschränkungen geführt hat, greift die Unfallversicherung. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass darüber vor Gericht häufig gestritten wird - denn es muss nicht alles, was wie ein Unfall aussieht, auch einer sein, zumindest nicht im Sinne der Versicherungsbedingungen. Quelle: dpa

Viele Kollegen, vor allem Vermittler mit einem Anspruch auf Unabhängigkeit, klatschten laut Beifall. „Ein Traum“, reagierte einer. „Endlich setzt ein Kollege einen feinen Kontrapunkt zu den unsäglichen “Urteilen”, die die selbsternannten “Richter” von Finanztest über Finanzdienstleistungen und ihre Protagonisten fällen.“ 

Ein anderer schrieb Helberg: „Mit den Kommentaren zum Finanztest-”Vergleich” sprechen Sie mir aus der Seele.“ Der Test lasse augenscheinlich wirklich jegliche Professionalität vermissen, und es werde endlich Zeit, gegen Pseudospezialisten vorzugehen. Die gute Idee, den Verbrauchern eine Entscheidungshilfe zu geben, werde durch die Oberflächlichkeit ad absurdum geführt. 

Auf Facebook gründeten die Makler sogar eine Gruppe, um nur über diesen Test zu diskutieren: „Friends of Finanztest Baldrian Rabatt“, heißt dieses Forum. Der Name entstammt einem Wortspiel, das Helberg und einige Kollegen zunächst auf Twitter verbreiteten: „Man gebe mir Baldrian: @Finanztest hat wieder Berufsunfähigkeitsversicherungen getestet“, zwitscherte Helberg. Darauf reagierte Finanztest mit dem Satz: „Bitte Gruppe gründen Friends of Finanztest Baldrian Rabatt .RT @ms_DEVK_bo @VersRechtAngela @MatthiasHelberg.“ 

Die nahezu einhellige Entrüstung der Versicherungsmakler motivierte auch andere Akteure in der Versicherungsbranche, den Test genauer unter die Lupe zu nehmen. Unter allen diesen Reaktionen sticht die Abhandlung des anerkannten Hannoveraner Analysehauses Franke &  Bornberg hervor. Deren Ergebnis: Sowohl die fachliche Sorgfalt als auch die notwendige Tiefe fehle in der Untersuchung. 

Es sei zwar richtig, dass in dieser Sparte bereits ein Markt mit einem großen Angebot an Top-Leistungen und niedrigen Beiträgen existiere. Doch dieser sei nur noch für wenige Verbraucher offen. Das seien zudem Leute, die diesen Schutz am wenigsten benötigten. „Die Stiftung Warentest sollte sich daher nicht nur um die „Elite der noch Versicherbaren“ wenden, sondern stärker um die große Mehrheit der Nichtversicherten kümmern, statt weitere Anreize in die gegenteilige Richtung zu setzen“, stellt das Analysehaus fest. 

Die Öffentlichkeitswirkung dieses Tests sei überdies deutlich größer als das Testdesign rechtfertige. Für einige der fachlichen Mängel beziehungsweise problematische Ratschläge der Tester stünden Versicherungsmakler wahrscheinlich in der Haftung. Genau das befürchtet Helberg auch, etwa mit Blick auf Vorschläge, die Prämie durch Verzicht auf Schutz kurz vor der Rente zu senken. 

Die Makler fordern nun Konsequenten vom Gesetzgeber: „Was über allgemeine Informationen und Meinungsäußerungen hinaus geht, also individuelle Beratungen, oder die Anfertigung von Tests, Ratings und Rankings muss zur Haftung desjenigen führen, der sie erstellt“, fordert Helberg. Kollegen unterstützen dies: „Es wird Zeit, dass Politik und Gesetzgeber verstehen, dass Tests und Ratings in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und die Institutionen, die diese erstellen, den gleichen Voraussetzungen und Haftungsregeln unterworfen werden müssen, wie sie für Berater und Vermittler gelten.“

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