Laut einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können rund 80 Prozent der Deutschen die Kosten eines Rechtsstreits nicht richtig einschätzen. Zumindest über die Höhe der Prämien bei den Rechtschutzversicherern können sie sich schnell ein Bild machen.
Tücken im Kleingedruckten einer Rechtsschutzversicherung
In den Vertragsbedingungen sollte eine allgemeine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro vereinbart sein. Es gibt aber auch viele Tarife mit unbegrenzter Deckung. Für den Rechtsschutz weltweit empfiehlt der Bund der Versicherten mindestens 25.000 Euro. Soll die Versicherung bei Strafsachen eine Kaution stellen, sollten dafür im In- wie Ausland mindestens 100.000 Euro zur Verfügung stehen.
Schon eine Selbstbeteiligung von 150 Euro sorgt für deutlich niedrigere Beiträge. Aber selbst 500 Euro sind für die vergleichsweise teuren Gerichtsverfahren eigentlich keine unvertretbare Größe. Die Selbstbeteiligung ist sinnvoll, weil der Versicherer keine Klageflut wegen Bagatellfällen fürchten muss und dadurch die Prämien niedrig gehalten werden. Einige Versicherer nutzen die Selbstbeteiligung für einen Schadenfreiheitsrabatt. Mit den Jahren sinkt dann die Selbstbeteiligung, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist.
Ist der Versicherer nicht von den Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens überzeugt, kann er den Rechtsschutz verweigern. Ist laut Vertragsbedingungen aber der sogenannte Stichentscheid zulässig, kann der Versicherte seinen Anwalt mit einem Gutachten zu den Erfolgsaussichten eines Prozesses auf Kosten der Versicherung beauftragen. Kommt der Anwalt zu der Einschätzung, dass gute Chancen bestehen, muss die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die erste Instanz übernehmen.
Die Rechtsschutzversicherung sollte in ihren Bedingungen die sogenannte Ereignis-Theorie zulassen. Als Eintritt eines Versicherungsfalles gilt dann der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wurde - und nicht der Zeitpunkt, an dem das Ereignis seinen Anfang nahm. Beispiel: Taucht ein verdeckter Mangel an einem Neuwagen erst später auf, hilft die Rechtschutzversicherung Schadenersatz oder Garantieansprüche durchzufechten. Auch wenn der Zeitpunkt des Neuwagenkauf lange vor Abschluss der Rechtsschutzpolice erfolgt ist.
Die Streitschlichtung durch einen unparteiischen Mediator ist prinzipiell eine gute Sache. Problematisch sind aber Versicherungsbedingungen, die sie für bestimmte Fälle zwingend vorschreiben. Dann laufen Versicherte Gefahr, die Fristen für ein ordentliches Gerichtsverfahren zu verpassen. Sind die Fronten verhärtet, fehlt zudem oft die Bereitschaft zur Kompromisssuche. Unzulässig sind voraussichtlich Klauseln, die nur dem Versicherer die Auswahl des Mediators gestatten. Selbst in Bereichen, in denen der Versicherer kein Gerichtsverfahren abdeckt, sollte zumindest die Mediation oder eine außergerichtliche Beilegung durch den Versicherer abgedeckt sein. Viele Tarife bieten diese Möglichkeit zum Beispiel für Erbstreitigkeiten oder Scheidungsfälle.
Viele Versicherungstarife schließen Rechtsschutz in Kapitalanlageverfahren kategorisch aus. Einige Anbieter haben jedoch auch Tarife, die Kapitalanlegerklagen abdecken. Diese sind in der Regel deutlich teurer. Versicherungskunden sollten darauf achten ob und in welcher Höhe Prozesskosten oder Anlagen bis zu einer bestimmten Höhe gedeckelt sind.
Wer mit der Regulierung durch seine Versicherung unzufrieden ist und sich zu Unrecht falsch behandelt fühlt, kann den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft anrufen, sofern der Versicherer dem Trägerverein dieser Schlichtungsstelle angehört. Bis zu einem bestimmten Streitwert kann er Urteile zum Versicherungsfall treffen, die für die Versicherung dann bindend sind. Jährlich bearbeitet der Ombudsmann mehr als 15.000 Streitfälle mit Versicherungen. Die Kosten dafür tragen die Versicherungen.
Es ist ähnlich wie mit dem Werkstattnetz der Kfz-Versicherer: Viele Rechtsschutztarife sind günstiger, wenn die Versicherung einen Anwalt auswählt, beziehungsweise nur einen Anwalt aus dem eigenen Netzwerk erlaubt. Solche Tarife sind eher zu vermeiden. Eine Umfrage unter Versicherten, die ihre Rechtsschutzversicherung bereits in Anspruch genommen hatten, ergab, dass die freie Wahl des Anwalts sogar als noch höheres Gut gesehen wird als eine hohe Deckungssumme.
Die Rechtsschutzversicherer befinden sich im Verdrängungswettbewerb und bemühen sich daher um besseren Service. Sehr sinnvoll sind telefonische Rechtsberatungen durch Juristen der Versicherung. Einige Tarife bieten diese Rechtsberatung auch für Fälle und Rechtsgebiete an, die nicht im Leistungskatalog der Versicherung stehen. Solche Angebote helfen dabei, Prozessrisiken und den Nutzen den damit verbundenen Kosten gegenüberzustellen.
So waren ein zentrales Kriterium der Studie die Konditionen der Versicherer, mit einem Anteil von 30 Prozent an der Gesamtwertung. Also: Welche Leistungen bieten ihre Verträge - etwa die Höhe der maximal übernommenen Schadenssumme? Wie hoch liegt der Jahresbeitrag? Und gibt es Rückzahlungen, wenn Kunden über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nehmen mussten?
Die besten Konditionen für einen 50-Jährigen Single, der als Angestellter arbeitet, bietet die HUK-Coburg, mit einer Prämie von 214 Euro im Jahr. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten bei allen Anbietern Abschläge auf die Prämien, ein 50-Jähriger Single müsste dann bei der HUK-Coburg 164 Euro im Jahr zahlen.
Prämienhöhe Single (in Euro) | Prämienhöhe Familie (in Euro) | |
ARAG | 302,96 | 356,43 |
D.A.S. | 374,23 (Platz 7) | 404,18 (Platz 7) |
DEURAG | 238,00 | 326,00 |
HUK-Coburg | 214,00 (Platz 1) | 228,00 (Platz 1) |
LVM | 256,65 | 309,71 |
ÖRAG | 229,98 | 229,98 |
Roland | 296,21 | 323,40 |
Single, Mitte 50/ Angestellter/ Premium-Rechtsschutz (Privat, Beruf, Verkehr)/ Selbstbeteiligung 150 Euro/ Einjährige Laufzeit mit jährlicher Zahlung | Verheiratet, Mitte 40, zwei Kinder/ Angestellter/ Premium-Rechtsschutz (Privat, Beruf, Verkehr) für die Familie/ Selbstbeteiligung 150 Euro/ Einjährige Laufzeit mit jährlicher Zahlung |
Weil ihre Vertragsleistungen aber geringer sind, als die der Konkurrenten, landete die HUK in dieser Kategorie insgesamt nur auf einem fünften Platz. Top war dagegen das Leistungsangebot der D.A.S., sie erreichte als einzige die Bewertung "sehr gut".
Gesamtwertung Konditionen | Vertragsleistungen (75 Prozent) | Prämienstruktur (25 Prozent) | |
D.A.S. | 70,7 | 87,5 (Platz 1) | 20,0 (Platz 7) |
DEURAG | 65,8 | 74,7 | 39,3 |
Roland | 65,8 | 77,2 | 31,4 |
LVM | 63,3 | 62,5 | 65,8 |
HUK-Coburg | 60,9 | 47,9 (Platz 7) | 100,0 (Platz 1) |
ARAG | 59,2 | 71,8 | 21,4 |
ÖRAG | 58,5 | 56,2 | 65,2 |
Bewertet wurden dabei unter anderem Rabatte bei Schadensfreiheit, Deckungssumme in Europa und weltweit, Übernahme der Anwaltskosten bei Privatinsolvenz oder außergerichtlichen Widerspruchsverfahren im Steuer- oder Verwaltungsrecht, oder etwa die Höhe der Deckungssumme für Rechtschutz im Internet.